Untersuchungshaft

Auf dem Bild zu sehen sind ein Pflanzkorb, Kraftgeräte und ein Tischtennistisch.

Die Untersuchungshaft soll verhindern, dass Tatverdächtige flüchten, gefährlich werden oder das Strafverfahren negativ beeinflussen. Trotz Unschuldsvermutung müssen sie sich einer restriktiven Haftform unterordnen. Wir arbeiten daran, die Situation der Untersuchungshäftlinge zu verbessern.

Inhaltsverzeichnis

Nicht restriktiver als nötig

Besteht ein dringender Tatverdacht auf ein Verbrechen, ordnet das Zwangsmassnahmengericht Untersuchungshaft an. So können die Strafverfolgungsbehörden verhindern, dass die verdächtigte Person flieht, erneut straffällig wird, sich mit anderen Beteiligten abspricht oder Beweismittel manipuliert. Damit das gelingen kann, sind in der Untersuchungshaft vergleichsweise restriktive Bedingungen nötig – und dies trotz der Unschuldsvermutung.

Blick in eine unbelegte Doppelzelle des Untersuchungsgefängnisses Pfäffikon mit Stockbett
Schlafen im Stockbett: Eine unbelegte Doppelzelle des Untersuchungsgefängnisses Pfäffikon. Quelle: Dominic Büttner/JuWe

Wesentliche Änderungen bei der Untersuchungshaft gab es in den letzten Jahrzehnten nicht. Regierungsrätin Jacqueline Fehr hat darum kurz nach ihrem Amtsantritt 2015 erste Projekte angestossen. Sie zielen darauf ab, den Zweck der Untersuchungshaft zu schützen, aber den betroffenen Inhaftierten keine unnötigen Restriktionen aufzuerlegen. Justiz und Wiedereingliederung (JuWe) hat die Haftbedingungen genau untersucht, Handlungsfelder herausgeschält und erste Massnahmen ergriffen, um die Situation von Menschen in Untersuchungshaft zu verbessern.

Roland Zurkirchen, Direktor Untersuchungsgefängnisse Zürich

«Die Haftbedingungen in der Untersuchungshaft lassen sich nicht von heute auf morgen ändern. Es gilt dabei, die Bedingungen in den einzelnen Gefängnissen und die Vorgaben unserer Partner – etwa der Staatsanwaltschaften – zu berücksichtigen. Doch wir verbessern die Situation Schritt für Schritt. Wichtig ist, dass wir alle auf das gleiche Ziel hinarbeiten.»

Roland Zurkirchen, Direktor Untersuchungsgefängnisse Zürich

Vier Handlungsfelder

In einer Untersuchung mit dem Titel «Optimierung der Untersuchungshaft im Kanton Zürich» hat das JuWe vier verschiedene Bereiche der Haftbedingungen beleuchtet:

  1. Soziale Kontakte
  2. Arbeit, Beschäftigung und Ausbildung
  3. Aus- und Weiterbildung des Personals
  4. Haftdauer

Die Untersuchung hält fest, dass in diesen Bereichen Verbesserungen möglich sind. Einige der Empfehlungen konnten bereits umgesetzt werden.

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Untersuchungsgefangene sollten grundsätzlich Besuche empfangen können. Selbst bei Verdunkelungsgefahr sollten Besuche eines eingeschränkten Personenkreises möglich sein. Sowohl die Gerichte wie auch die Verfahrensleitung sind dazu verpflichtet, individuelle und dem Haftgrund angemessene Besuchslösungen für die Inhaftierten zu finden.

Auch was telefonische Kontakte angeht, ist eine differenzierte Beurteilung des Einzelfalls nötig. Grundsätzlich ist die Überwachung einem Verbot vorzuziehen.

Untersuchungsgefangene sollten zudem grundsätzlich nicht von ihren Mitinsassen isoliert werden. Das ist gemäss internationalen Vorgaben widerrechtlich. Es sei denn, es besteht Verdunkelungsgefahr oder schwere Gefahr für die Mitinsassen. Auch hier ist es wichtig, den Einzelfall zu analysieren und das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten. In der Praxis ist es allerdings nicht möglich, für alle Inhaftierten individuell festzulegen, mit wem Kontakte erlaubt sind und mit wem nicht. Eine gewisse Generalisierung ist im Justizvollzug nicht vermeidbar.

Es gilt für die Zürcher Gefängnisse also, einen Mittelweg zu finden: Die Grundrechte der Gefangenen sollen so gut wie möglich gewahrt werden. Gleichzeitig darf die damit verbundene Praxis die Abläufe des Vollzugsalltags nicht lähmen.

Gefangene sollen in Zürcher Gefängnissen einen grossen Teil des Tages mit sinnvollen Beschäftigungen wie Bildung, Sport oder Arbeit ausserhalb der Zelle verbringen können. Das Internationale Komitee zur Verhütung der Folter fordert für verurteilte Straffällige im Strafvollzug wie auch für Untersuchungshäftlinge täglich während acht Stunden solche Beschäftigungsangebote. Von diesem Zustand scheinen die meisten Schweizer Gefängnisse heute noch weit entfernt zu sein.

Ob Lehren und andere Berufsausbildungen die Gefahr verkleinern, dass ein Insasse wieder rückfällig wird, ist umstritten. Klarer ist das Bild bei der Basisbildung. Diese richtet sich an Gefangene mit einem tiefen Schulbildungsniveau und vermittelt vor allem Fertigkeiten wie Lesen, Schreiben und Rechnen. Insassen sollen damit bessere Chancen erhalten, um in Freiheit kriminelles Verhalten zu vermeiden und sich besser in die Gesellschaft integrieren zu können. Studien aus dem Strafvollzug zeigen, dass sich die Rückfallrate bei Strafgefangenen mit diesen Basisbildungsangeboten um bis zu 20 Prozent senken lässt.

Für Untersuchungsgefangene bestehen solche Untersuchungen leider nicht. Und sind Bildungsangebote hierzulande fast ausschliesslich für Strafgefangene vorgesehen. Das Ziel muss es daher sein, auch den Insassen der Zürcher Untersuchungsgefängnisse versuchsweise und grossflächig eine solche Basisbildung anbieten zu können und diese Versuche wissenschaftlich zu begleiten.

Das Justizvollzugspersonal in der Schweiz wird in Fribourg zentral durch das Schweizerische Kompetenzzentrum für den Justizvollzug (SKJV) geschult. Es handelt sich dabei um eine Generalistenausbildung, welche die Absolventinnen und Absolventen dazu befähigen soll, in allen verschiedenen Typen von Vollzugseinrichtungen arbeiten zu können.

Die Europäischen Strafvollzugsgrundsätze besagen allerdings, dass das Vollzugspersonal so «auszuwählen und auszubilden ist, dass der besonderen Stellung und den besonderen Bedürfnissen der Untersuchungsgefangenen in vollem Umfang Rechnung getragen wird».

Tatsächlich bringt das Setting der Untersuchungshaft Voraussetzungen mit sich, die nach besonderem Wissen und Fähigkeiten verlangen. Zu diesen Voraussetzungen gehören etwa die Unschuldsvermutung, eine erhöhte Suizidgefährdung, Entzugserscheinungen bei Betäubungsmittelmissbrauch oder der Haftschock.

Um diesen speziellen Bedingungen richtig begegnen zu können, braucht das Personal in Untersuchungsgefängnissen eine geeignete Schulung. Die Kantone sollten deshalb in Erwägung ziehen, entsprechende Weiterbildungen intrakantonal oder zentral durch das SKJV zu schaffen.  

Untersuchungsgefangene haben Anspruch darauf, innerhalb angemessener Frist aus der Haft entlassen oder von einem Gericht beurteilt zu werden. Diesen Anspruch stützen verschiedene internationale Bestimmungen und auf nationaler Ebene das Beschleunigungsgebot und das Überhaftverbot.

Doch bestehen dabei verschiedene Probleme. So wird zum Beispiel für die Berechnung der Überhaft der Zeitpunkt gewählt, an dem die volle Dauer des zu erwartenden Freiheitsentzugs abgelaufen ist. Nun ist aber die bedingte und damit frühzeitige Entlassung in der Schweiz die Regel. Verschiedentlich wurde deshalb gefordert, dass in der Schweiz für die Untersuchungshaft eine maximale Dauer eingeführt wird, wie sie auch in Österreich existiert.

Eine maximale Haftdauer würde dazu führen, dass die Ermittlungen zu einem Fall so organisiert werden, dass sie sich dem Freiheitsanspruch der verdächtigten Person anpassen und nicht umgekehrt. Unter Berücksichtigung aller Stärken und Schwächen sollten die gesetzgebenden Behörden diese Massnahme daher ernsthaft in Erwägung ziehen.  

Ob und wie verbesserte Haftbedingungen die Untersuchungsgefangenen beeinflussen, muss allerdings erst in fundierten und methodisch sauber durchgeführten Studien untersucht werden. Geplant ist ein wissenschaftlich begleiteter Modellversuch in Untersuchungsgefängnissen der Kantone Zürich und Bern. Dieser wurde am 8.12.2022 vom Zürcher Regierungsrat genehmigt.

Erste Massnahmen getroffen

Justiz und Wiedereingliederung hat internationale Befunde zu den Haftbedingungen in einer wissenschaftlichen Arbeit zusammengetragen. Die Direktion der Justiz und des Innern trägt diesen Erkenntnissen bereits Rechnung.

So können sich Häftlinge in den Zürcher Untersuchungsgefängnissen im Schnitt während sieben Stunden auf der Abteilung frei bewegen. Es gibt Zugang zu Bildung, Arbeit und Sport. Ausserdem wurde, im Rahmen der vorhandenen Ressourcen, die Unterstützung durch Sozialarbeiter und Betreuungspersonal verstärkt. Generell bieten die Zürcher Untersuchungsgefängnisse heute mehr Möglichkeiten zu Kommunikation und sozialem Austausch. All diese Massnahmen sollen den schädlichen Nebenwirkungen der Untersuchungshaft entgegenwirken.

 Jacqueline Fehr., Regierungsrätin.

«Die Betreuung von Häftlingen in der Untersuchungshaft ist häufig Krisenarbeit. Die Untersuchungshaft muss sein, aber man muss versuchen, negative Nebenwirkungen wie die Störung der Beziehung zur Familie, den Verlust der Arbeitsstelle, oder die soziale Isolation so gut wie möglich abzufedern.»

Jacqueline Fehr, Regierungsrätin

Das JuWe hat im Gefängnis Limmattal zudem eine neue Abteilung speziell für Häftlinge in akuten psychischen Krisen eröffnet. Die Kriseninterventionsabteilung (KIA) verfügt über neun Plätze.  

Ansicht des Begegnungsbereichs im Gefängnis Limmattal mit Sitzgelegenheiten
Blick in den Begegnungsbereich des Untersuchungsgefängnisses Limmattal. Quelle: JuWe/Doris Signer

Die Abteilung zeichnet sich im Vergleich zur normalen Untersuchungshaft durch einen höheren Betreuungsschlüssel (400 Stellenprozent für Pflegefachpersonal und 100 Stellenprozent für Gefängnispsychiater) sowie gemeinsame Aktivitäten, Gespräche, Besuche, Arbeits-, Bildungs- und Freizeitmöglichkeiten aus.

Mit der psychiatrischen Versorgung und Betreuung von Häftlingen in einer akuten psychischen Krise hat der Kanton Zürich eine Lücke im bisherigen Betreuungsangebot für Untersuchungshäftlinge geschlossen.

Weiterführende Informationen

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