Lina will Schweizerin werden – ein Einbürgerungstagebuch

1. Januar 2024: Der erste Schritt

Heute habe ich mich endlich entschlossen: Ich will Schweizerin werden. Nach über zehn Jahren in diesem Land und unzähligen schönen Erinnerungen… ja, jetzt fühlt es sich richtig an.

Ich habe mich auf der Webseite des Kantons Zürich informiert.

Und wow – ganz schön viel Stoff!

Aber ich erfülle die Voraussetzungen. Zum Glück gibt es den Online-Checker.

Nun gut. Los geht’s: Registrierung im Online-Portal.

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Für eine Einbürgerung muss man diverse Voraussetzungen erfüllen. Es gibt formelle Voraussetzungen wie die Aufenthaltsdauer, die Niederlassungsbewilligung oder den Eintrag im Zivilstandsregister. Sie lassen sich meist mit Registerabfragen prüfen. Es gibt auch materielle Voraussetzungen. Man muss zum Beispiel genug gut Deutsch können, sich ausreichend im Schweizer Staatswesen auskennen und die Gesetze beachten. Einen Teil der materiellen Voraussetzungen kann die Verwaltung auch in Registern prüfen. Für andere müssen manche Bewerbende einen Test machen oder ein Gespräch führen.

Damit Einbürgerungswillige selbst einschätzen können, ob sie die wichtigsten Voraussetzungen erfüllen, stellt das Gemeindeamt online einen Selbst-Check zur Verfügung.

1. Januar 2024: Face-ID?

Ich wäre fast vom Stuhl gefallen.

Für die Registrierung brauche ich… Face- oder Touch-ID.

Ich habe dieses Ding bisher nie benutzt.

Früher oder später komme ich wohl sowieso nicht drum herum. Ok, dann halt heute.

Also gut.

Face-ID aktiviert.

Das ist mir jetzt aber auch schon genug für heute. Ich mache morgen weiter mit dem Gesuch.

12. Januar 2024: Das Gesuch ist raus

Ich habe alles online ausgefüllt.

War eigentlich ganz einfach.

Zivilstandsregisterauszug hochgeladen

Arbeitgeberbestätigung hochgeladen

Ist das wirklich alles? Kein Strafregisterauszug, kein Betreibungsregisterauszug? Kein nichts? Offenbar nicht. 

Also los:

Abschicken.

Ein Klick.

Ein Herzklopfen.

Jetzt heisst es warten.

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Seit 2022 können Bewerbende ihr Einbürgerungsgesuch online stellen. Rund 90 Prozent aller Gesuche um eine ordentliche Einbürgerung treffen digital ein. Mitarbeitende des Kantons und der Gemeinden können die Gesuche auf einer gemeinsamen Plattform bearbeiten. Damit entfällt eine Menge Post, die bisher zwischen dem Kanton und den Gemeinden hin- und hergeschickt wurde. Seit das neue Bürgerrechtsgesetz in Kraft ist (Juli 2023), müssen die Bewerbenden auch weniger Dokumente selbst beschaffen und einreichen.

25. April 2024: Der Schock: Mir fehlt etwas

Ein Brief vom Kanton.

Ich habe Herzrasen.

Die Sachbearbeiterin schreibt freundlich, aber bestimmt:

Ich habe nur die erste Seite des Zivilstandsregisterauszugs eingereicht. Er hat
aber mehrere.

Und auf der Arbeitgeberbestätigung fehlt der Lohn.

Wie peinlich. Kaum Dokumente und ich schaff’s trotzdem nicht, sie vollständig einzureichen.

Ich mache sofort alles neu, scanne jedes Blatt einzeln, kontrolliere zehnmal.

Diesmal stimmt alles.

16. August 2024: Noch ein Hindernis: Die Aufenthaltsjahre

Wieder Post.

Der Kanton sistiert mein Gesuch für zwei Monate.

Warum?!

Weil ich am Anfang eine L-Bewilligung hatte.

Diese Zeit zählt nicht zu den 10 geforderten Jahren.

Nur B und C zählen.

Also nochmal warten.

Aber dann lese ich weiter:

Irgendetwas mit meiner Niederlassungsbewilligung und Kontrollfrist.

Mist, da war doch was.

Ich muss mich sofort bei der Gemeinde melden.

Sonst könnten sie mir die C-Bewilligung entziehen.

Was mache ich dann? Wie lange muss ich dann warten, bis ich mich wieder
bewerben kann?

Ich werde bleich.

Ich renne zur Gemeinde.

Aber alles im grünen Bereich.

Puh.

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Es ist nicht selten, dass das Gemeindeamt beim Prüfen eines Gesuches feststellt, dass doch nicht alle Voraussetzungen erfüllt sind, auch wenn sich die Person Mühe gegeben hat, auf alles zu achten. So ist zum Beispiel das Zusammenzählen der anrechenbaren Aufenthaltsdauer nicht ganz einfach. Manchmal kann das Gesuch sistiert, also «auf Eis gelegt» und danach wieder am gleichen Punkt fortgeführt werden.

17. Oktober 2024: Weiter zur Gemeinde

Gute Nachricht!

Der Kanton schickt mein Gesuch zur Gemeinde.

Wieder warten.

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Wer über die ordentliche Einbürgerung Schweizerin oder Schweizer werden will, reicht das Gesuch beim kantonalen Gemeindeamt ein. Dieses bürgert am Schluss ein. Dazwischen wird das Gesuch aber nicht nur vom Kanton, sondern auch von der Gemeinde und dem Bund geprüft. Alle drei Staatsebenen müssen einverstanden sein mit der Einbürgerung.

20. November 2024: Die Einladung zum Test

Heute kam die Einladung der Gemeinde zum Grundkenntnistest.

Dazu eine Broschüre.

Und der Hinweis auf einen Online-Probetest.

Ich gehe sofort auf die Seite und – hoppla!

Der Online-Test scheint genau der Test zu sein, der später drankommt.

Hunderte von Fragen, von denen zufällig einige ausgewählt werden.

Na dann: üben, üben, üben.

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Die Bewerbende müssen nachweisen, dass sie Grundkenntnisse über die Verhältnisse in der Schweiz und im Kanton haben. Das Bundesgesetz gibt dafür die Themenbereiche vor: Politik, Geschichte, Geografie und Gesellschaft. Verantwortlich für die Prüfung der Grundkenntnisse ist die Gemeinde. Einige Bewerbende müssen dafür einen Test machen.

Seit 2022 stellt das Gemeindeamt dafür den standardisierten Grundkenntnistest zur Verfügung. Mittlerweile wenden ihn alle Gemeinden an. Alle Fragen und Antworten sind auf der kantonalen Website veröffentlicht. Dort kann man den Test auch digital üben. Wer das Schweizer Schulsystem durchlaufen hat, muss den Test nicht machen.

20. Dezember 2024: Prüfungstag

Ich habe bestanden! Was für ein schönes Weihnachtsgeschenk!

Der Test war absolut machbar.

Gut, dass ich vorher den Online-Fragenkatalog kannte.

Interessant:

Es gab kein Gespräch, keine Einbürgerungskommission, nichts.

Nur den Test und fertig.

Ein bisschen schade, irgendwie.

Aber auch eine Erleichterung.

15. Januar 2025: Post von der Gemeinde

Ich bin nun Gemeindebürgerin!

Ich kann es kaum glauben.

Aber was nützt mir das jetzt?

Keine Ahnung. Jetzt fehlen jedenfalls noch Kanton und Bund.

28. Februar 2025: Umzugspanik

Mein Freund und ich haben unsere Traumwohnung gefunden.

Etwas ausserhalb der Stadt – aber grossartig.

Wir unterschreiben den Mietvertrag.

Wir freuen uns wie verrückt.

Und dann… Panik:

Darf ich während der Einbürgerung überhaupt umziehen?!

Ich suche wie eine Irre den letzten Brief.

Genau, das Gesuch ist beim Kanton.

Ich rufe sofort an. Natürlich ausserhalb der Telefonzeiten.

Ich hätte schreien können!

Zweiter Versuch am nächsten Tag.

Tonband: «Viele Gesuche… lange Bearbeitungszeiten… blablabla…» Herrgott nochmal!!

Ich versuche krampfhaft, ruhig zu bleiben.

Endlich, ein Sachbearbeiter meldet sich.

Und meint: Kein Problem!

Die Gemeinde hat ihre Abklärungen abgeschlossen.

Ich darf umziehen.

Mir fallen drei Felsbrocken vom Herzen.

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Eine Voraussetzung für das Gemeindebürgerrecht ist, dass eine bewerbende Person mindestens zwei Jahre in der Gemeinde gewohnt hat. Wenn die Abklärungen der Gemeinde bereits abgeschlossen sind, hat ein Umzug innerhalb der Schweiz keine Auswirkungen auf die Einbürgerung. Wenn aber jemand vorher umzieht, wird die Einbürgerung nicht weitergeführt. Die Person muss zwei Jahre in der neuen Gemeinde gelebt haben, bis sie wieder ein Gesuch stellen kann. Eine Ausnahme gibt es bei unter 25-Jährigen: Sie können während des ganzen Verfahrens innerhalb des Kantons Zürich umziehen.

2. Mai 2025: Kantonsbürgerrecht und ab zum Bund

Ein Brief vom Kanton:

Ich bekomme das Kantonsbürgerrecht!

Und eine Rechnung.

Das Gesuch wird nun zum Bund geschickt.

Stimmt, der kommt auch noch dran.

Wer prüft denn noch alles mein Dossier?!

Der Papst?

9. Mai 2025: Rechnung, Rechnung, Rechnung

Wieder eine Rechnung, diesmal vom Bund.

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Die Kosten für eine Einbürgerung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Die Gebühren des Bundes und des Kantons sind zwar einheitlich, aber teils vom Alter abhängig. Vor allem aber gibt es zwischen den Gebühren der Gemeinden grosse Unterschiede. Ausserdem müssen nicht alle Bewerbenden Sprach- und Grundkenntnistests absolvieren. Eine deutsche Staatsbürgerin, die das gesamte Schweizer Schulsystem durchlaufen hat, muss zum Beispiel beides nicht machen. Dadurch hat sie auch tiefere Kosten als jemand, der die kostenpflichtigen Tests ablegen und allenfalls auch noch Vorbereitungskurse dafür besuchen muss.

13. November 2025: Ich rufe beim Kanton an

Es hat sich länger nichts mehr getan, ich halte es nicht mehr aus.

Ich rufe beim Kanton an.

Wieder dieses Tonband: Ganz viele Gesuche, lange Wartezeiten, wer eine andere Frage hat als jene nach dem Stand der Dinge, solle dran bleiben.

Ich fühle mich schlecht.

Störe ich?

Blockiere ich die Zeit der Sachbearbeitenden?

Aber ich bleibe dran.

Jemand nimmt ab.

Ich entschuldige mich gleich im ersten Satz.

Die Frau am Telefon ist sehr nett.

Sie sagt: «Ihr Gesuch wird wahrscheinlich in etwa einer Woche abgeschlossen.»

Ich könnte sie küssen.

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Im Kanton Zürich sind die Einbürgerungszahlen in den letzten Jahren stark angestiegen. 2025 sind über 8300 neue Gesuche um ordentliche Einbürgerung eingegangen. Zum Vergleich: 2021 waren es noch 5900. Das ist eine Zunahme von über 40 Prozent. Das Gemeindeamt hat schon verschiedene Massnahmen zur Steigerung der Effizienz ergriffen. Auch die digitale Plattform erlaubt es, mit einem Gesuch schneller voranzukommen als früher. Trotzdem hat der Anstieg der Gesuche leider zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer geführt. 2025 lag die durchschnittliche Dauer bei 22 Monaten. Das Gemeindeamt ist bestrebt, dass die eigene Bearbeitungsdauer wieder kürzer wird. Es hat aber keinen Einfluss darauf, wie lange die Gemeinde oder der Bund für das Gesuch brauchen.

24. November 2025: Der grosse Moment

Der Brief vom Kanton ist da!

«Sie sind jetzt Schweizerin oder Schweizer. Herzliche Gratulation!»

Ich glaube es nicht.

Ich bin offiziell Schweizerin!

Ich renne zu meinem Freund.

Wir feiern.

24. November 2025: Und nun zum Pass?

Wie komme ich jetzt zum Pass?

Ich lese den Brief nochmal.

Ah: Drei Wochen warten, dann Termin beim Passbüro online buchen.

Kein Problem.

Nach diesem Marathon kommt es auf drei Wochen mehr oder weniger nicht mehr an.

8. März 2026: Das erste Mal Abstimmen – das war es wert

So cool, ich habe mein erstes Abstimmungscouvert erhalten!

So viele spannende Gesetzesvorlagen, und ich darf darüber abstimmen. Zum ersten Mal in meinem Leben direkte Demokratie!

Und wählen darf ich auch, den Gemeinderat.

Jetzt gehöre ich dazu, ich freue mich sehr.

692 Tage. 1610 Franken. Die Einbürgerung hat zwar lange gedauert und war auch nicht ganz billig. Aber das war es wert!

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