Gesuche um Einbürgerungen erreichen Höchstwert

Die Bevölkerung im Kanton Zürich wächst – und mit ihr die Anzahl Einbürgerungsgesuche. Sie hat in den letzten 15 Jahren deutlich zugenommen und wird sich wohl auf hohem Niveau einpendeln. Die Behörden auf allen föderalen Ebenen sind gefordert.

Anzahl schwankt, nimmt gesamthaft zu 

In den letzten 15 Jahren nahm die Anzahl Einbürgerungsgesuche im Kanton Zürich zu. 2009 bewarben sich noch 9000 Personen um das Schweizer Bürgerrecht. 2024 wurde mit Gesuchen von knapp 14'000 Personen ein neuer Höchstwert erreicht. Das ist ein Wachstum um 56 Prozent. Differenziert man zwischen ordentlicher und erleichterter Einbürgerung, erkennt man, dass der langfristige Anstieg auf die Zunahme der ordentlichen Einbürgerungen zurückzuführen ist. Hier betrug der Zuwachs gar über 78 Prozent: 2009 waren es 6900 gesuchstellende Personen, 2024 über 12'200.

Anzahl bewerbende Personen

Liniengrafik über die Anzahl Personen pro Jahr, die im Kanton Zürich ein Gesuch um Einbürgerung eingereicht haben. Sie deckt die Zeitspanne von 2009 bis 2024 ab. Bei den ordentlichen Einbürgerungen ist ein deutlicher Anstieg mit jährlichen Schwankungen erkennbar. Die detaillierten Daten finden Sie in der untenstehenden Tabelle.
Die Anzahl der Personen, die sich im Kanton Zürich für eine ordentliche Einbürgerung bewerben, unterliegt jährlichen Schwankungen. Sie hat insgesamt aber deutlich zugenommen. Quelle: Datenquelle: Gemeindeamt des Kantons Zürich. Quelle: Gemeindeamt des Kantons Zürich.

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Jahr Ordentliche Einbürgerung Erleichterte Einbürgerung Total
2009 6'879 2'090 8'969
2010 6'735 2'274 9'009
2011 7'493 1'897 9'390
2012 7'252 1'837 9'089
2013 7'698 2'195 9'893
2014 9'121 2'200 11'321
2015 7'269 2'433 9'702
2016 9'138 2'032 11'170
2017 10'699 2'764 13'463
2018 11'237 1'409 12'646
2019 8'311 1'176 9'487
2020 10'881 1'123 12'004
2021 9'825 1'331 11'156
2022 9'706 1'374 11'080
2023 11'071 1'521 12'592
2024 12'232 1'759 13'991

Der Hauptgrund für die steigende Zahl an Einbürgerungsgesuchen dürfte das Bevölkerungswachstum sein. In den letzten 24 Jahren wuchs die ständige Wohnbevölkerung des Kantons Zürich um rund 35 Prozent und die ständige ausländische Wohnbevölkerung sogar um 80 Prozent. Gemäss Prognose des Statistischen Amtes des Kantons Zürich wächst die ständige ausländische Wohnbevölkerung bis 2050 von aktuell gut 450'000 auf über 600'000 Personen. Die Anzahl Einbürgerungen sollte sich auf hohem Niveau stabilisieren.

Bevölkerungswachstum

Liniengrafik über die Anzahl Einwohnerinnen und Einwohner pro Jahr. Es sind zwei Kurven sichtbar. Die eine stellt alle Einwohnerinnen und Einwohner dar, die andere nur jene mit Heimat Ausland. Die Abbildung deckt die Jahre 2000 bis 2024 ab. Beide Kurven steigen stetig an. Die detaillierten Daten finden Sie in der untenstehenden Tabelle.
Die Bevölkerung im Kanton Zürich wächst stetig. Das Wachstum ist ausgeprägter bei der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung. Quelle: Statistisches Amt des Kantons Zürich.

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Jahr Einwohnerbestand total Einwohnerbestand Heimat Ausland
2000 1'206'708 258'126
2001 1'223'101 265'830
2002 1'237'920 272'305
2003 1'245'683 273'473
2004 1'255'645 275'810
2005 1'264'141 275'980
2006 1'274'384 276'756
2007 1'300'545 292'820
2008 1'326'775 307'593
2009 1'344'866 313'757
2010 1'371'007 328'828
2011 1'390'124 340'017
2012 1'406'083 348'780
2013 1'421'895 357'936
2014 1'443'436 370'497
2015 1'463'459 380'156
2016 1'482'003 389'514
2017 1'498'641 396'752
2018 1'516'798 404'388
2019 1'536'406 413'790
2020 1'551'342 421'441
2021 1'562'345 425'921
2022 1'577'468 435'928
2023 1'601'434 455'465
2024 1'615'112 465'109

Gesetzesänderungen haben Einfluss auf Gesuche

Während das Bevölkerungswachstum linear verläuft, schwankt die Anzahl der Gesuche um ordentliche Einbürgerung. Auffällig sind die vielen Gesuche rund um das Jahr 2017. Dies ist auf die Verschärfung des Bürgerrechtsgesetzes auf Bundesebene zurückzuführen, die 2018 in Kraft trat: Unter anderem muss man seither über eine C-Bewilligung verfügen, wenn man sich einbürgern lassen will. Früher genügte auch eine B- oder F-Bewilligung. Wer sich nach der Gesetzesrevision nicht mehr hätte einbürgern lassen können oder zumindest länger hätte warten müssen, reichte das Gesuch vermutlich noch 2017 ein.

Das neue Bundesgesetz brachte aber auch eine Lockerung mit sich. So verkürzte sich die geforderte Aufenthaltsfrist in der Schweiz für eine ordentliche Einbürgerung von 12 auf 10 Jahre. Nebst jenen Personen, die 2018 auch unter dem alten Gesetz ein Gesuch eingereicht hätten, kamen vermutlich jene hinzu, die ohne Gesetzesänderung noch zwei Jahre länger hätten warten müssen. Damit lässt sich erklären, wieso im Jahr 2018 – also im ersten Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes – wiederum überdurchschnittlich viele Menschen Gesuche um ordentliche Einbürgerung stellten. 2019 folgte dann ein Einbruch der Anzahl Gesuche, seither steigt die Anzahl tendenziell beständig an.

Einfacherer Prozess senkt Hürden

Seit 2022 ist ein steiler Anstieg der Gesuche um ordentliche Einbürgerung feststellbar. Nebst dem Bevölkerungswachstum spielt dabei auch die Änderung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes eine Rolle. Das geänderte Gesetz ist 2023 in Kraft getreten. Der Prozess für die Gesuchstellenden wurde mit der Gesetzesrevision vereinfacht. Sie können ihr Gesuch nun online einreichen und müssen weniger amtliche Dokumente beilegen. Ausserdem wurden die Kosten für die Einbürgerung auf kantonaler Ebene und auch in vielen Gemeinden gesenkt. Für die erleichterte Einbürgerung hat sich nichts geändert, das Verfahren ist auf Bundesebene gesetzlich geregelt.

Es ist ausserdem nicht auszuschliessen, dass weltweite Krisen wie die Corona-Pandemie, der Klimawandel oder bewaffnete Konflikte die Anzahl der Einbürgerungsgesuche beeinflussen.

Was bedeutet das für die Behörden auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene? Um den deutlichen Zuwachs an Einbürgerungsgesuchen über die letzten 15 Jahre und die prognostizierte Stabilisierung auf hohem Niveau bewältigen zu können, müssen sie sich entsprechend organisieren, um die Verfahrensdauer für ein Gesuch in einem akzeptablen Rahmen zu halten. Durch Digitalisierung und Verschlankung der administrativen Prozesse lassen sich Abläufe vereinfachen und effizienter gestalten. Trotzdem ist davon auszugehen, dass zusätzliche personelle Ressourcen nötig sind, um die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung weiterhin sorgfältig prüfen zu können.

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