1583 Gründe, seinen Namen zu ändern

Die Gründe für eine Namensänderung sind so vielfältig wie die Menschen selbst. Wir haben die häufigsten – und die überraschendsten – Gründe zusammengetragen, die unsere Abteilung Zivilstandswesen 2024 beurteilt hat.

Hürden sind gesunken

Unser Name: Er ist ein wichtiger Bestandteil unserer Identität. Die wenigsten Menschen wählen ihren eigenen Namen selbst aus. Am Anfang geben uns die Eltern einen Namen auf den Weg. Viele Menschen tragen ihn bis ins Grab. Manchmal ändert dieser Name im Zuge von Ereignissen im Leben, die den Zivilstand betreffen: Zum Beispiel, wenn man heiratet, sich scheiden lässt, adoptiert wird oder das Geschlecht erklärt.

Doch was tun, wenn man sich mit seinem Namen nicht arrangieren kann? Wenn er immer wieder zu Problemen führt, in praktischer oder auch in emotionaler Hinsicht? Dann gibt es die Möglichkeit, ein Gesuch für eine Namensänderung zu stellen. Im Kanton Zürich entscheidet die Abteilung Zivilstandswesen des Gemeindeamts über diese Gesuche.

Im Vergleich zu früher ist es heute einfacher, seinen Namen ändern zu lassen. Nach wie vor muss man aber Gründe für diesen Wunsch haben – und sie auch belegen können. Seit einer Änderung des Namensrechts im Jahr 2013 müssen diese Gründe allerdings nur noch «achtenswert» und nicht mehr «wichtig» sein. Konkret heisst das: Die Hürden für eine Namensänderung sind gesunken.

Der reine Wunsch reicht nicht aus

Was genau achtenswerte Gründe sind, lässt das Gesetz jedoch offen. Die Behörden, die über die Gesuche entscheiden, haben daher einen grossen Ermessensspielraum. Als Leitplanken dienen ihnen dabei Gerichtsentscheide, die sich zur Auslegung in konkreten Fällen äussern.

Klar ist: Der reine Wunsch nach einem neuen Namen ist kein ausreichender Grund für eine Namensänderung. Der aktuelle Name muss für eine Person nachweisliche Nachteile haben. Zudem dürfen die Gründe für eine Namensänderung nicht rechtswidrig, missbräuchlich oder sittenwidrig sein. So darf zum Beispiel eine hoch verschuldete Person nicht den Namen ändern, um für Gläubiger nicht mehr auffindbar zu sein. Oder eine geschiedene Mutter darf den Namen ihres Kindes nicht ohne Zustimmung des Vaters ändern lassen, wenn die Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben.

Man kann auch nicht einfach irgendeinen neuen Namen wählen. In der Regel muss man nachweisen, dass der neue Name einen Bezug zur eigenen Person hat. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine Person den Ledignamen ihrer Mutter wünscht, oder einen Vornamen, mit dem die Person schon seit Jahren angesprochen wird.

Familiäre Beziehungen im Vordergrund

Im Jahr 2024 haben im Kanton Zürich 1214 Personen ein Gesuch für eine Namensänderung eingereicht. Seit einigen Jahren erfassen wir die vorgebrachten Gründe statistisch. 2024 waren es insgesamt 1583 Gründe. Bei vielen Gesuchen wurde also mehr als ein Grund angegeben.

Am häufigsten haben die Begründungen mit familiären Beziehungen zu tun, die sich im Nachnamen zeigen. Viele Menschen wünschen aus praktischen oder aus emotionalen Gründen, einen sichtbaren Bezug zu Eltern, Kindern, Geschwistern, aktuellen oder früheren Ehegatten herzustellen oder einen solchen Bezug loszuwerden. Insgesamt wurde über 700 Mal ein Grund aus diesem Themenkreis angegeben. Die wichtigsten:

  • 276 Menschen wollten 2024 den Ledignamen der Mutter (183) oder des Vaters (93) übernehmen.
  • Im Zuge einer Scheidung oder einer Heirat kann man heute wählen, welchen der beiden Namen man künftig führen möchte. Wer nachträglich daran etwas ändern will, kann das nur im Rahmen einer Namensänderung tun. 2024 haben das rund 160 Personen getan: 81 wollten den Namen des Ehegatten annehmen, 68 wollten ihren Ledignamen zurück, 12 wollten den Namen des Ex-Ehegatten annehmen.
  • 30 Personen wollten den Namen eines Stiefelternteils annehmen, 4 wollten eine solche Namensänderung wieder rückgängig machen.
  • 10 Personen wollten den Familiennamen zurückhaben, den sie vor einer Adoption getragen haben.

Vornamen sind einfacher zu ändern

Der am häufigsten genannte Einzelgrund ist ein neu verwendeter Vorname. Bei den Vornamen sind die Hürden für eine Namensänderung tiefer als bei den Nachnamen. Wenn eine Person zum Beispiel anhand von Briefanschriften oder Chatprotokollen belegen kann, dass ihr amtlicher Name nicht ihrer Lebensrealität entspricht, kann das Gesuch in der Regel bewilligt werden.

Die Statistik zeigt aber vor allem, dass die Gründe für den Wunsch nach einem neuen Namen so vielfältig sind wie die Menschen und ihre Lebenssituationen selbst. Hier eine Auswahl:

  • Manche Menschen haben für ihr eigenes Empfinden zu viele Namen: 126 Personen mit mehreren Vornamen wollten nur noch einen Vornamen.
  • 48 Personen haben mit einem ärztlichen Attest belegt, dass ihr aktueller Name ihnen psychisches Leid verursacht.
  • 32 Personen wollten ihren Namen an ihre Geschlechtsidentität anpassen. Diese Zahl ist seit 2022 gesunken, da man seinen Vornamen seither auch im Rahmen einer Geschlechterklärung auf dem Zivilstandsamt ändern kann. Für manche Menschen ist das Verfahren der Namensänderung aber immer noch der bessere Weg. Zum Beispiel, weil für sie als nonbinäre Person eine Geschlechtserklärung nicht infrage kommt.
  • 20 Personen haben angegeben, dass ihr aktueller Name zu Diskriminierung oder Ausgrenzung führt. Dieser Grund ist häufig schwierig zu belegen und wird daher ohne weitere Belege selten akzeptiert.
  • 18 Personen haben eine Namensänderung für ihr Kind beantragt, weil sie im Geburtsstress die Namenskarte falsch ausgefüllt haben.
  • 7 Personen wollten einen Namen annehmen, um ihn «vor dem Aussterben zu retten». Diese Personen müssen nachweisen, dass sie einen familiären Bezug zu diesem Namen haben, und dass er tatsächlich am Verschwinden ist.
  • 3 Personen wollten ihren Künstlernamen amtlich machen.
  • 5 Personen wollten ihren Namen für einen Identitätswechsel ändern. 3 davon waren Opfer, 2 Täter.

Das Gemeindeamt kann nicht allen diesen Wünschen nachkommen. Doch zwei Drittel der Gesuche konnten wir 2024 bewilligen. Von den 402 nicht bewilligten Gesuchen haben wir nur 7 tatsächlich abgelehnt. Die meisten wurden wegen geringer Erfolgsaussichten wieder zurückgezogen oder wir haben die Gesuche weitergeleitet, weil wir nicht zuständig sind. Die 812 Personen, deren Gesuch erfolgreich war, leben heute hoffentlich mit einem Namen, mit dem es ihnen wohl ist.
 

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