Der Besuch der Volksschule ist unentgeltlich und steht allen Kindern und Jugendlichen mit Aufenthalt im Kanton Zürich offen. In einzelnen Fällen können die Eltern aber zu Beiträgen verpflichtet werden.
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Beiträge und Ansätze
Grundsätzlich ist der Besuch der Volksschule kostenlos. Einzig wenn die Schülerinnen und Schüler durch die Schule verpflegt werden, kann von den Eltern ein Beitrag an die Kosten verlangt werden. Dies gilt insbesondere für die Verpflegung bei auswärtigem Schulbesuch oder während obligatorischen Klassenlagern sowie mehrtägigen, obligatorischen Schulreisen.
Die Elternbeiträge orientieren sich dabei nicht an den realen Kosten der externen Verpflegung, sondern an der Einsparungen der Eltern, da sie ihr Kind nicht zu Hause verköstigen müssen. Die Höchstansätze belaufen sich pro Kind auf maximal 10 Franken für eine Mahlzeit und 22 Franken für eine ganztägige Verpflegung mit drei Mahlzeiten. Diese Beiträge können von der Schulpflege in speziellen Fällen auch tiefer angesetzt werden – beispielsweise für kinderreiche Familien oder bei bescheidenen Einkommensverhältnissen.
Der Besuch der schulergänzenden Betreuung (Hort) ist kostenpflichtig.
Kostenlose Angebote
Im Volksschulgesetz ist geregelt, dass die Schülerinnen und Schüler mit spezifischen pädagogischen Bedürfnissen ein Anrecht auf eine kostenlose Therapie haben. Auch die Angebote des freiwilligen Schulsports sind gratis. Da Kantone und Gemeinden finanzielle Beiträge an die Musikschulen leisten, können diese von den Kindern zwar nicht kostenlos, aber zu vergünstigten Tarifen besucht werden.
Privatschulen und Privatunterricht
Die Kosten für Privatschulen oder Privatunterricht gehen voll zu Lasten der Eltern. Hingegen können sie die in der Volksschule obligatorischen Lehrmittel bei der Wohngemeinde gratis beziehen.
Ausserdem haben auch Privatschülerinnen und -schüler Anrecht auf kostenlose Therapien und freiwilligen Schulsport sowie auf die vergünstigten Musikschulen (siehe «Kostenlose Angebote» oben).
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Rechtliche Grundlagen
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