Die Gemeinden führen die Volksschulen. Sie erstellen die jährlichen Budgets und erhalten Staatsbeiträge für gewisse Leistungen. Die notwendigen Informationen und Formulare sind auf dieser Seite zusammengestellt. Zudem finden Sie Empfehlungen zur Einrichtung von Fachräumen und Werkstätten.
Auf dieser Seite
Staatsbeiträge
Die finanzielle Hauptleistung an die Volksschule erbringt der Kanton, indem er sich gemäss § 61 des Volksschulgesetzes mit 20 Prozent an den Besoldungen der Volksschullehrpersonen beteiligt. Daneben kommen weitere Staatsbeiträge zur Auszahlung. Eine Übersicht dazu ist in Erarbeitung.
Budgetgrundlagen Gemeinden
Das Volksschulamt stellt den Gemeinden jährlich die Grundlagen für die Berechnung der Löhne von Lehrpersonen und Schulleitenden zur Verfügung.
Verpflegungsbeiträge der Eltern bei auswärtigem Schulbesuch und Klassenlagern
Rechtliche Grundlagen
Wenn die Schule Schülerinnen und Schüler verpflegt, kann sie von den Eltern Beiträge an die Verpflegungskosten erheben1. Gemeint ist insbesondere die Verpflegung bei auswärtigem Schulbesuch (Mittagessen in Sonderschulen) oder während obligatorischen Klassenlagern und mehrtägigen obligatorischen Schulreisen.
Da der obligatorische Grundschulunterricht unentgeltlich ist2, orientiert sich der Verpflegungsbeitrag daran, welche Ersparnis die Eltern haben, wenn sie die Kinder nicht zu Hause verpflegen. Er orientiert sich nicht an den Kosten für die externe Verpflegung.
1 § 11 Abs. 3 Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005
2 Art. 19 Bundesverfassung
Maximalbeiträge
Das Volksschulamt legt den Höchstansatz für die Verpflegungsbeiträge der Eltern fest3. Die Maximalbeträge4 liegen gegenwärtig bei
- Fr. 22.- für eine ganztägige Verpflegung (drei Mahlzeiten)
- Fr. 10.- für eine Mahlzeit.
3 § 11 Abs. 2 Volksschulverordnung vom 28. Juni 2006
4 Verfügung des Volksschulamts vom 11. Februar 2022
Umsetzung
Die Erhebung des Elternbeitrags liegt bis zu den festgesetzten Höchstansätzen im Ermessen der Schulpflege. Die Maximalbeträge dürfen keinesfalls überschritten werden. Zudem hat die Schule im Rahmen ihres Ermessens zu prüfen, ob ein tieferer Betrag angemessen ist, beispielsweise bei kinderreichen Familien und bescheidenen Einkommensverhältnissen.
TTG-Fachräume und Werkstätten
Für die Einrichtung und Ausrüstung von Fachräumen im Textilen und Technischen Gestalten (TTG) stehen Erläuterungen und Inventarlisten zur Verfügung. Je eine Version für den Kindergarten, die Primarschule und die Sekundarschule. Die Dokumente unterstützen die Schulleitungen und Behörden bei Entscheiden zur Planung und Einrichtung von TTG-Fachräumen und Werkstätten.
- Download Einrichtung und Ausrüstung von Fachräumen im Kindergarten PDF | 8 Seiten | Deutsch | 435 KB
- Download Einrichtung und Ausrüstung von Fachräumen in der Primarschule PDF | 12 Seiten | Deutsch | 635 KB
- Download Einrichtung und Ausrüstung von Fachräumen in der Sekundarschule PDF | 14 Seiten | Deutsch | 970 KB
- Download Empfehlung zur Sicherheit beim Einsatz von Maschinen und Werkzeugen im Unterricht PDF | 14 Seiten | Deutsch | 10 MB
Fachberatung für die Einrichtung und Planung von Werkstätten
Ein Team von Fachberaterinnen und Fachberatern unterstützt Schulpflegen, Schulleitungen und Lehrpersonen bei der Planung sowie Einrichtung von TTG-Fachräumen und Werkstätten vom 1. bis 3. Zyklus.
Kostenlose Dienstleistungen
- Beratungen für Verantwortliche von Fachräumen und Werkstätten, Schulleitungen und Lehrpersonenteams von einem Schulhaus im Zusammenhang mit Einrichtungsfragen, der Überholung oder Neuanschaffung von Maschinen, der Organisation und dem Unterhalt von TTG-Fachräumen und Werkstätten sowie der Materialbewirtschaftung im 1., 2. und 3. Zyklus
- Begleitung und Beratung bei Einrichtungsfragen für Neubauten und Schulhausrenovationen
Kostenlose Weiterbildungsangebote
- für Verantwortliche von Fachräumen und Werkstätten zum Unterhalt, zur Pflege und Wartung von Werkzeugen, Geräten und Maschinen sowie Inputs für die Einrichtung und Organisation von TTG-Fachräumen und Werkstätten
- zur Sicherheit und zum sicheren Arbeiten mit Schülerinnen und Schülern
- zu bereits vorhandenen und neuen Werkzeugen und Maschinen im TTG-Unterricht
Für die Durchführung der Weiterbildungsangebote ist eine Mindestzahl von acht Teilnehmenden notwendig.
Kostenpflichtige Dienstleistungen
- jede weitere Beratung zu einem gewählten Objekt nach kostenloser Erstberatung
- Weiterbildungen für TTG-Lehrpersonen in einer Gemeinde zum sicheren Umgang mit Werkzeugen und Maschinen
Kontakt und Information:
Thomas Jenny, Fachberater
thomas.jenny@ggaweb.ch
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Volksschulamt – Finanzen