Finanzen & Infrastruktur
Die Gemeinden führen die Volksschulen. Sie erstellen die jährlichen Budgets und erhalten Staatsbeiträge für gewisse Leistungen. Die notwendigen Informationen und Formulare sind auf dieser Seite zusammengestellt. Zudem finden sie Empfehlungen zu Infrastrukturfragen (Informatik, Bauten).
Inhaltsverzeichnis
Staatsbeiträge
Die finanzielle Hauptleistung an die Volksschule erbringt der Kanton, indem er sich gemäss § 61 des Volksschulgesetzes mit 20 Prozent an den Besoldungen der Volksschullehrpersonen beteiligt. Daneben kommen weitere Staatsbeiträge zur Auszahlung. Eine Übersicht dazu ist in Erarbeitung.
Budgetgrundlagen Gemeinden
Das Volksschulamt stellt den Gemeinden jährlich die Grundlagen für die Berechnung der Löhne von Lehrpersonen und Schulleitenden zur Verfügung.
- Download Budget 2024 – Grundlagen für Gemeinden PDF | 2 Seiten | Deutsch | 84 KB
- Download Berechnungsvorlage Budget 2024 – Löhne Lehrpersonen und Schulleitungen XLSX | Deutsch | 19 KB
- Download Muster Budget 2024 – Löhne Lehrpersonen und Schulleitungen PDF | 1 Seiten | Deutsch | 75 KB
- Download Verpflegungsbeiträge der Eltern bei obligatorischen Klassenlagern PDF | 1 Seiten | Deutsch | 62 KB
- Download Verfügung: Verpflegungsbeitrag der Eltern bei auswärtigem Schulbesuch und Klassenlagern PDF | 2 Seiten | Deutsch | 302 KB
- Download Empfehlung des Volksschulamts zur Höhe der Schulgelder in der Volksschule PDF | 1 Seiten | Deutsch | 113 KB
Bauten Regelschulen
Empfehlungen für Schulhausanlagen
Die Bildungs- und die Baudirektion haben die Schulbaurichtlinien vom 16. März 2009 aufgehoben und auf den 1. Januar 2012 Empfehlungen für Schulhausanlagen publiziert. Die Empfehlungen entsprechen bezüglich der schulischen und baulichen Anforderungen an Bauten und Anlagen den bisherigen Schulbaurichtlinien. Sie enthalten Angaben über die Mindestanforderungen, Richtraumflächen und weitere Erfordernisse an Schulhausanlagen.
Hintergrund der Regelung ist das Inkrafttreten des Finanzausgleichsgesetzes auf den 1. Januar 2012. Danach erhalten die Gemeinden für ihre Schulbauten keine Staatsbeiträge mehr. Der Regierungsrat hat deshalb die Bestimmungen zu den Schulhausanlagen in der Finanzverordnung zum Volksschulgesetz aufgehoben.
Der Kanton ist in der Verantwortung, sowohl pädagogische als auch wirtschaftliche und politische Überlegungen zum Raumangebot anzustellen. In diesem Zusammenhang wurden die Empfehlungen 2022 (insbesondere die Tabelle «Flächenmasse für Anlagen der Volksschule») aktualisiert. Es braucht nebst Klassenzimmern lehrplanbedingt verschiedene Fachräume, Räume für die integrative Förderung und für Tagesstrukturen sowie zusätzliche Räume für Besprechungen und formelle Sitzungen.
Fachräume für Textiles und Technisches Gestalten (TTG)
Für die Einrichtung und Ausrüstung von Fachräumen im Textilen und Technischen Gestalten stehen Erläuterungen und Inventarlisten zur Verfügung. Je eine Version für den Kindergarten, die Primarschule und die Sekundarschule. Die Dokumente unterstützen die Schulleitungen und Behörden bei Entscheiden zur Planung und Einrichtung von TTG-Fachräumen und Werkstätten.
- Download Einrichtung und Ausrüstung von Fachräumen im Kindergarten PDF | 8 Seiten | Deutsch | 434 KB
- Download Einrichtung und Ausrüstung von Fachräumen in der Primarschule PDF | 12 Seiten | Deutsch | 453 KB
- Download Einrichtung und Ausrüstung von Fachräumen in der Sekundarschule PDF | 14 Seiten | Deutsch | 668 KB
Fachberatung für Einrichtung und Planung von Werkstätten
Ein Team von sechs Fachberaterinnen und Fachberatern unterstützt Schulpflegen, Schulleitungen und Lehrpersonen bei der Planung und Einrichtung von Werkstätten.
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