Finanzen & Infrastruktur

Die Gemeinden führen die Volksschulen. Sie erstellen die jährlichen Budgets und erhalten Staatsbeiträge für gewisse Leistungen. Die notwendigen Informationen und Formulare sind auf dieser Seite zusammengestellt. Zudem finden sie Empfehlungen zu Infrastrukturfragen (Informatik, Bauten).

Inhaltsverzeichnis

Themen

Staatsbeiträge

Die finanzielle Hauptleistung an die Volksschule erbringt der Kanton, indem er sich gemäss § 61 des Volksschulgesetzes mit 20 Prozent an den Besoldungen der Volksschullehrpersonen beteiligt. Daneben kommen weitere Staatsbeiträge zur Auszahlung. Eine Übersicht dazu ist in Erarbeitung. 

Budgetgrundlagen Gemeinden

Das Volksschulamt stellt den Gemeinden jährlich die Grundlagen für die Berechnung der Löhne von Lehrpersonen und Schulleitenden zur Verfügung.

Bauten Regelschulen

Empfehlungen für Schulhausanlagen

Die Bildungs- und die Baudirektion haben die Schulbaurichtlinien vom 16. März 2009 aufgehoben und auf den 1. Januar 2012 Empfehlungen für Schulhausan­lagen publiziert. Die Empfehlungen entsprechen bezüglich der schulischen und baulichen Anforderungen an Bauten und Anlagen den bisherigen Schulbau­richtlinien. Sie enthalten Angaben über die Mindestanforderungen, Richtraum­flächen und weitere Erfordernisse an Schulhausanlagen.

Hintergrund der Regelung ist das Inkrafttreten des Finanzausgleichs­gesetzes auf den 1. Januar 2012. Danach erhalten die Gemeinden für ihre Schulbauten keine Staatsbeiträge mehr. Der Regierungsrat hat deshalb die Bestimmungen zu den Schulhausanlagen in der Finanzverordnung zum Volksschulgesetz aufgehoben.

Der Kanton ist in der Verantwortung, sowohl pädagogische als auch wirtschaftliche und politische Überlegungen zum Raumangebot anzustellen. In diesem Zusammenhang wurden die Empfehlungen 2022 (insbesondere die Tabelle «Flächenmasse für Anlagen der Volksschule») aktualisiert. Es braucht nebst Klassenzimmern lehrplanbedingt verschiedene Fachräume, Räume für die integrative Förderung und für Tagesstrukturen sowie zusätzliche Räume für Besprechungen und formelle Sitzungen.

Fachräume für Textiles und Technisches Gestalten (TTG)

Für die Einrichtung und Ausrüstung von Fachräumen im Textilen und Technischen Gestalten stehen Erläuterungen und Inventarlisten zur Verfügung. Je eine Version für den Kindergarten, die Primarschule und die Sekundarschule. Die Dokumente unterstützen die Schulleitungen und Behörden bei Entscheiden zur Planung und Einrichtung von TTG-Fachräumen und Werkstätten.

Fachberatung für Einrichtung und Planung von Werkstätten

Ein Team von sechs Fachberaterinnen und Fachberatern unterstützt Schulpflegen, Schulleitungen und Lehrpersonen bei der Planung und Einrichtung von Werkstätten.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Volksschulamt - Finanzen

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 53 32

E-Mail

finanzen@vsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: