Bildung & ICT

Die Fachstelle Bildung und ICT bietet den Volksschulen Beratung und Unterstützung auf ihrem Weg des digitalen Wandels.

Inhaltsverzeichnis

Volksschulen im digitalen Wandel

Die permanenten Entwicklungen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) fordern nicht nur die Schule, sondern ebenso das Individuum, die Gesellschaft und die Wirtschaft. Sie beeinflussen die Kultur der Zusammenarbeit sowie Prozessabläufe auch innerhalb der Schule. Dieser digitale Wandel verändert die Art des Lernens und Lehrens. Die Einführung des Zürcher Lehrplan 21 mit dem Modul «Medien und Informatik» trägt diesen Veränderungen Rechnung. Alle in der Schule - vom Lehrerteam bis zu den Behördenmitgliedern – sind eingeladen, diesen Wandel aktiv mitzugestalten.

Die Fachstelle unterstützt die Schulen u. a. mit den Websites ICT-Guide.ch und ICT-Coach.ch auf ihrem Weg und bietet ihnen persönliche Beratung.

Das Fachnetzwerk «Digitaler Wandel an Zürcher Volksschulen»

Das Fachnetzwerk «Digitaler Wandel an Zürcher Volksschulen» (FN DigiWa) fördert den Wissensaustausch zwischen den Leitungspersonen der Schulgemeinden auf dem Weg des digitalen Wandels.

Schulen mit ähnlichen Interessen organisieren sich in diesem Fachnetzwerk, das von der Fachstelle Bildung und ICT moderiert und koordiniert wird.

Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine schriftliche Anmeldung bei der Fachstelle Bildung und ICT des Volksschulamtes.

«Vernetzung pflegen und Wissen teilen» sowie «Doppelspurigkeiten vermeiden und Synergien nutzen» sind die Leitgedanken für die Zusammenarbeit in den Fachnetzwerken. Weitere Leitgedanken finden Sie unter «Leitgedanken für die Umsetzung in allen Fachnetzwerken».

PICTS-Ressourcen im Kantonalen Berufsauftrag

Das Wichtigste in Kürze

Für Volksschulen im Kanton Zürich besteht die Möglichkeit, dass sie die Ressourcen des pädagogischen ICT-Supports (PICTS) in den kantonalen Berufsauftrag integrieren. Dazu müssen sie einmalig einen Schulpflegebeschluss erwirken, indem sie festhalten, dass sie mit den Rahmenbedingungen zur Integration einverstanden sind. Weiterführende Informationen dazu finden Sie unter «Ausgangslage» sowie unter «Nächste Schritte».

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Seit dem Schuljahr 2023/2024 gilt für die Volksschulen im Kanton Zürich eine neue Regelung, wenn sie die Ressourcen des pädagogischen ICT-Supports (PICTS) in den kantonalen Berufsauftrag integrieren wollen. Schulen, die sich für eine Integration entscheiden, müssen sich bereit erklären, die PICTS-Ressourcen auf drei von der Geschäftsleitung des VSA definierten Ziele auszurichten:

  1. Die Volksschullehrpersonen des Kantons Zürich können die Anwendungskompetenzen gemäss Lehrplan 21 in ihren Fachbereichen umzusetzen und im Mitarbeitendengespräch ausweisen.
  2. Die Lehrpersonen des 1. Zyklus können die Kompetenzen von «Medien und Informatik» des Lehrplan Volksschule Kanton Zürich integrativ in den Fachbereichen umsetzen.
  3. Alle Mitarbeitenden der Schule nutzen die von der Schule vorgegebenen, digitalen Tools für organisatorische, administrative und kommunikative Prozesse gemäss den Standards der Schule.

Weiter beinhaltet die Regelung, dass sich ihre PICTS aktiv im Fachnetzwerk «Fachnetzwerk PICTS» (FNP) engagieren und ihr Erfahrungswissen bei der Umsetzung des Kernauftrages der PICTS im Fachnetzwerk «Fokus Pädagogische ICT-Beratung» teilen.

Schulen, die die PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag integrieren wollen, halten dies in einem Schulpflegebeschluss fest. Dabei steht den Schulen ein Musterschulpflegebeschluss zur Verfügung, der weiter unten aufgeführt ist.

«Die digitalen Herausforderungen kann niemand im Alleingang schaffen.» Deshalb legt die Fachstelle Bildung und ICT sowohl in der Fokussierung der PICTS auf die pädagogischen Aspekte als auch bei der Umsetzung des digitalen Wandels grossen Wert auf die folgenden Leitgedanken.

Leitgedanken für die Umsetzung:

  • Wir wollen in der Transformationsphase «Doppelspurigkeiten vermeiden und Synergien nutzen».
  • Wir legen grossen Wert auf «Vernetzung pflegen und Wissen teilen» der Akteure und auf das Sichtbarmachen von Erfahrungen.
  • Wir nutzen die erweiterten Möglichkeiten des Lehrens, Lernens und Arbeitens durch den digitalen Wandel.
  • Wir fördern und fordern die Wissenserweiterung und die Umsetzungskompetenzen der Lehrpersonen in Medien und Informatik inkl. den Anwendungskompetenzen des «Zürcher Lehrplan 21».

Sowohl den Schulgemeinden, welche eine Vereinbarung mit dem Volksschulamt mittels eines Schulpflegebeschlusses getroffen haben, als auch denjenigen, welche sich für das Fachnetzwerk «Digitaler Wandel an Zürcher Volksschulen» angemeldet haben, stehen folgende Angebote zur Verfügung:

1. Wissensnetzwerk, Beratung und Begleitung

Die teilnehmende Schulgemeinde wird im Fachnetzwerk «Digitaler Wandel an Zürcher Volksschulen» aufgenommen, um vom Wissensaustausch zu profitieren und dank Synergien Ressourcen zu sparen. Sie analysiert ihren aktuellen Stand bezüglich des digitalen Wandels für die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch.

2. Unterstützung der Schulgemeinden für die Umsetzung der Entwicklungsziele gemäss Zürcher Lehrplan 21

Für die Schulen und ihre PICTS wird für die Wissenserweiterung und die Umsetzungskompetenzen der Lehrpersonen in Medien und Informatik inkl. den Anwendungskompetenzen des Zürcher Lehrplan 21 ein Weiterbildungsangebot zur Verfügung stehen. Diese Angebote sind in Form und Umfang sehr verschieden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Lehrpersonen, PICTS und Schulen gerecht zu werden.

3. Integration der PICTS-Ressourcen in den Berufsauftrag

Für Schulgemeinden, welche mittels Schulpflegebeschluss die Vereinbarung mit dem Volksschulamt eingehen, erhalten die Möglichkeit, die PICTS-Ressourcen auch zukünftig im kantonalen Berufsauftrag zu integrieren. Damit haben die PICTS auch für diese Anstellung die gleichen Anstellungskonditionen, wie bei ihrer Lehrpersonenanstellung und nur einen Arbeitgeber.

Die Vereinbarung verlangt eine Fokussierung der Aufgaben der PICTS auf ihr Kerngeschäft – den pädagogischen ICT-Support. Diese Fokussierung und die dazu vorgesehene Stundendotation gemäss Empfehlung des VSA ermöglichen es den PICTS, ihre Kernaufgaben wahrzunehmen. Damit fördern sie die Wissenserweiterung und die Umsetzungskompetenzen der Lehrpersonen in Medien und Informatik inkl. den Anwendungskompetenzen des Zürcher Lehrplan 21 entsprechend der Leitgedanken. Die PICTS erhalten mit der Vereinbarung eine klare Zielformulierung, welche wie folgt aussieht:

  • Alle Volksschullehrpersonen des Kantons Zürich können die Anwendungskompetenzen gemäss Zürcher Lehrplan 21 selbständig in ihren Fachbereichen umsetzen.
  • Die Lehrpersonen des 1. Zyklus können die Kompetenzen von «Medien und Informatik» des Zürcher Lehrplan 21 integrativ in den Fachbereichen umsetzen.
  • Alle Mitarbeitenden nutzen die von der Schule vorgegebenen digitalen Tools für organisatorische, administrative und kommunikative Prozesse gemäss den Standards der Schule.

Darüberhinausgehende Aufgaben, wie z.B. die Lizenzierung von Software oder der technische Support fallen damit nicht unter das Aufgabengebiet der PICTS und werden damit abgegrenzt.

Nächste Schritte:

Den Schulgemeinden stehen folgende Varianten zur Auswahl offen:

  1. Sie haben die PICTS-Ressourcen im Schuljahr 2023/2024 per Schulpflegebeschluss im kantonalen Berufsauftrag integriert und möchten diese im kommenden Schuljahr im gleichbleibenden Umfang (unveränderte VZE für PICTS) weiterführen.
  2. Sie haben die PICTS-Ressourcen im Schuljahr 2023/2024 per Schulpflegebeschluss im kantonalen Berufsauftrag integriert und möchten diese im kommenden Schuljahr in einem anderen Umfang (veränderte VZE für PICTS) weiterführen.
  3. Sie haben die PICTS-Ressourcen im Schuljahr 2023/2024 per Schulpflegebeschluss im kantonalen Berufsauftrag integriert und möchten diese im kommenden Schuljahr nicht mehr im kantonalen Berufsauftrag ausweisen.
  4. Sie haben die PICTS-Ressourcen bisher nicht im kantonalen Berufsauftrag integriert und möchten dies auf das kommende Schuljahr ändern.
  5. Sie möchten die PICTS-Ressourcen NICHT im kantonalen Berufsauftrag integrieren, sich jedoch zusammen mit anderen Gemeinden in einem Fachnetzwerk austauschen und kooperieren auf dem Weg des digitalen Wandels.
  6. Sie wollen weder die PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag integrieren noch wollen sie sich vernetzen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Die Verfügung vom VSA betreffend die Integration der PICTS-Ressourcen in den kantonalen Berufsauftrag «BA» ist über das Schuljahr 2023/2024 hinaus gültig. Da die Schulpflege die PICTS-Ressourcen im gleichen Umfang in den kantonalen Berufsauftrag integrieren möchte, braucht es keine Information ans VSA.

Die Schulpflege beschliesst, im Schuljahr 2024/2025 die PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag zu erhöhen:

  • Die Schulpflege reicht das Formular "Gesuch Pädagogischer ICT-Support (PICTS) 2024/25 per Mail an edu-ict@vsa.zh.ch ein (BETREFF: Gemeindenummer und -name - Geänderte VZE PICTS). Das Dokument befindet sich am Schluss des Absatzes als Download. 
  • Die Schulpflege erhält die Bestätigung ihrer Eingabe von der Fachstelle Bildung und ICT.
  • Die Fachstelle Bildung und ICT leitet die Information der Abteilung Lehrpersonal weiter.
  • Die Gemeinde erhält von der Abteilung Lehrpersonal eine Verfügung zu «PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag»

Wenn die Schulpflege beschliesst, im Schuljahr 2024/2025 die PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag zu reduzieren, kann sie dies ohne Mitteilung an das VSA machen, da die Verfügung für das Schuljahr 2023/2024 ihre Gültigkeit behält (siehe «Schritte für die Variante 1»).

Variante 3a:
Die Schulpflege beschliesst, die PICTS-Ressourcen vorübergehend nicht mehr im kantonalen Berufsauftrag zu integrieren und hält dies in einem Schulpflegebeschluss fest. In diesem Fall braucht es keine Information an das VSA. Erst wenn die PICTS-Ressourcen langfristig (mehr als zwei Schuljahre in Folge) nicht mehr im kantonalen Berufsauftrag integriert werden, braucht es eine Information an das VSA (siehe Variante 3b).

Variante 3b:
Die Schulpflege beschliesst, die PICTS-Ressourcen nicht mehr im kantonalen Berufsauftrag zu integrieren und hält dies in einem Schulpflegebeschluss fest.

  • Die Schulpflege reicht den Auszug aus dem Schulpflegebeschluss per Mail an edu-ict@vsa.zh.ch ein.
  • Die Schulpflege erhält die Bestätigung ihrer Eingabe von der Fachstelle Bildung und ICT.
  • Die Fachstelle Bildung und ICT leitet die Information der Abteilung Lehrpersonal weiter.
  • Alle Verpflichtungen, wie z. B. die aktive Mitarbeit am Fachnetzwerk PICTS, entfallen.

Die Schulpflege beschliesst, die PICTS-Ressourcen künftig im kantonalen Berufsauftrag zu integrieren. Sie beachtet die Vorgaben des Volksschulamtes und verpflichtet sich, die Rahmenbedingungen zur Zielerreichung entsprechend umzusetzen. Als Unterstützung zur Formulierung des Beschlusses mit den Vorgaben kann sie sich an einer von der Fachstelle Bildung und ICT erarbeiteten Vorlage orientieren.

  • Die Schulpflege reicht den Auszug aus dem Schulpflegebeschluss per Mail an edu-ict@vsa.zh.ch ein.
  • Die Schulpflege erhält die Bestätigung ihrer Eingabe sowie das Formular «Gesuch Pädagogischer ICT-Support (PICTS) 2024/25».
  • Die Schulpflege reicht das Formular «Integration PICTS-Ressourcen im BA» per Mail an edu-ict@vsa.zh.ch (BETREFF: Gemeindenummer und -name - Neu VZE PICTS) ein.
  • Die Schulpflege erhält die Bestätigung ihrer Eingabe von der Fachstelle Bildung und ICT.
  • Die Fachstelle Bildung und ICT leitet die Information der Abteilung Lehrpersonal weiter.
  • Die Gemeinde erhält von der Abteilung Lehrpersonal eine Verfügung zu «PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag».

Die Schulleitung meldet ihr Interesse an der Teilnahme in einem Fachnetzwerk mit einer Mail an edu-ict@vsa.zh.ch an und erhält eine Informationsmail zum Fachnetzwerk.

Hier besteht kein Handlungsbedarf für die Schulgemeinde.

Textbaustein Schulpflegebeschluss

In Zusammenarbeit mit dem VPZS wurde eine Mustervorlage für einen Schulpflegebeschluss erstellt. Dieser ist umfangreich ausformuliert, damit die Schulen die Passagen, die sie nicht brauchen, löschen können. Damit der Antrag für die Integration der PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag bewilligt werden, müssen mindestens die folgenden beiden Beschlusspunkte im Schulpflegbeschluss enthalten sein:

1. Die Integration der kantonalen PICTS-Ressourcen im Berufsauftrag wird beim Volksschulamt Zürich mit dem Modell 1a oder 1b beantragt.
2. Die Schulleitung wird beauftragt die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um die Vorgabe des Kantons Zürich umzusetzen. Dies sind im Speziellen:

  • Die PICTS-Fachpersonen richten ihre Tätigkeit auf die drei Ziele aus und beteiligen sich aktiv im Fachnetzwerk «Fokus pädagogische ICT-Beratung».
  • Die PICTS-Fachpersonen leisten gemäss § 6 Abs. 2 LPG mindestens 60% ihrer Arbeitszeit im Tätigkeitsbereich «Unterricht».

Die Vorlage für den Schulpflegbeschluss und den Anhang dazu können Sie über diesen Link herunterladen.

René Moser und Simone Büchi

Fachstelle Bildung und ICT

edu-ict@vsa.zh.ch
+41 43 259 53 46
+41 43 259 53 04

Gerne sind wir bei Fragen für Sie da.

ICT-Guide

Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) an Schulen weiterzuentwickeln, ist ein komplexes Vorhaben. Die Website «ICT-Guide» ermöglicht Schulen ihr lokales Medien- und ICT-Konzept zu erstellen. Darin definiert die Schule ausgehend von pädagogischen Fragestellungen ihren Weiterbildungsbedarf für alle an der Schule tätigen Personen sowie den dafür technischen Support und den Bedarf an pädagogischer Beratung.  

Handlungsfelder des ICT-Coach

ICT-Coach

Der «ICT-Coach» bietet den Schulen für die Umsetzung ihres lokalen Medien- und ICT-Konzepts Informationen und Unterstützungsinstrumente.

Umfassende Informationen zu den Themen «Arbeitsgeräte», «Basisinfrastruktur» und «Cloud-Dienste» helfen den Schulen bei der Weiterentwicklung ihrer ICT-Infrastruktur. Die Themen «Digitaler Wandel» mit Bezug zur Schulentwicklung sowie «Risikokultur» mit Fokus auf juristische Fragen runden den ICT-Coach ab.

Die Fachstelle Bildung und ICT organisiert Einführungsveranstaltungen mit Verbänden und für die edu-ict-Community. Sie nimmt auch - auf Einladung - an lokalen Veranstaltungen teil, die von Schulen zu diesem Thema durchgeführt werden.

Wechsel Internetanschlüsse von SAI zu SAI-SBC

Die Swisscom hat das Angebot «Schulen ans Internet» (SAI) erweitert und bietet mit «Smart Business Connect (SAI-SBC)» neue Lösungen für Schulen an. Damit wird auch VoIP-Telefonie möglich.

Damit Schulen von diesem Angebot profitieren können, muss der traditionelle SAI-Anschluss gekündigt und mit einem Swisscom-Konzessionär ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.

Detaillierte Infos und der Ablauf sind auf der Webseite http://sai.edu-ict.zh.ch/sai-sbc aufgeschaltet.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Pädagogisches, Fachstelle Bildung und ICT

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 53 46

E-Mail

rene.moser@vsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: