Die Fachstelle Bildung und ICT bietet den Volksschulen Beratung und Unterstützung auf ihrem Weg des digitalen Wandels.
Die Fachstelle Bildung und ICT
Die Fachstelle Bildung und ICT befasst sich mit dem digitalen Wandel in der Volksschule des Kantons Zürich. Im Vordergrund steht das Lehren und Lernen im digitalen Raum sowie das Bestreben, digitale Medien sinnvolll und kompetent im Schulalltag einzusetzen. Die Fachstelle Bildung und ICT setzt folgende Arbeitsschwerpunkte:
- Unterstützung von Schulen bei Fragen zum digitalen Wandel in der Volksschule
- Gestaltung digitaler Lernräume
- Beratung von Schulen bei der Erstellung des lokalen Medien- und ICT-Konzeptes auf Basis des ICT-Guide
- Bereitstellung eines Kompasses für den digitalen Wandel und zur Entwicklung der ICT-Infrastruktur
- Erarbeitung von Leitfäden und Empfehlungen zu ausgewählten Entwicklungsschwerpunkten
- Pflege des Kontakts zu Partner-Fachstellen mit punktueller Zusammenarbeit
- Führung der Koordinationsstelle «Schulen ans Internet» (SAI) für den Kanton Zürich
- Information und Kommunikation über die Website blog.edu-ict.ch
Die Unterstützungsangebote
Portal der Fachstelle Bildung und ICT
Das Portal bietet einen Überblick zu den Angeboten der Fachstelle Bildung und ICT sowie Informationen zum digitalen Wandel an den Zürcher Volksschulen.
Der ICT-Guide
Er unterstützt die Planung eines schuleigenen Medien- und ICT-Konzepts mit integriertem Kommunikationskonzept. Die Website ICT-Guide.ch stellt hierfür Mustertexte und Hinweise zum Vorgehen zur Verfügung. Diese erleichtern es, ein ICT-Konzept zu erstellen, das an die lokalen Bedürfnisse angepasst ist und die Schule in den Folgejahren begleiten wird.
Der ICT-Coach
Welche «Arbeitsgeräte», «Basisinfrastruktur» und «Cloud-Dienste» sind notwendig? Diese Frage stellt sich anfangs jede Schule. Die Website «ICT-Coach.ch» bietet hierzu umfassende Informationen, Erklärungen und Überlegungen. Schulen, die digital unterwegs sind, unterstützt der ICT-Coach in ihrer Weiterentwicklung der ICT-Infrastruktur. Schulentwicklung ist auch digitale Entwicklung. Der ICT-Coach zeigt auf, wie das gehen kann.
Dank den Umsetzungsinstrumenten lassen sich Entwicklungsschritte zielgerichtet und ressourcenorientiert angehen. Die erprobten Materialien sind unter der CC-Lizenz «BY» veröffentlicht. Damit können die Materialien kostenlos übernommen und für den eigenen Bedarf angepasst werden.
Die Fachnetzwerke und die Integration der PICTS-Ressourcen
Fachnetzwerk PICTS
Im Zentrum steht der «Pädagogische ICT-Support» (PICTS), das heisst die Ebene der Unterrichtsentwicklung. Es geht darum, Vernetzung zu pflegen, Wissen zu teilen, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und Synergien zu nutzen. Die Ziele der Geschäftsleitung lauten:
- Die Lehrpersonen des Kantons Zürich können die Anwendungskompetenzen gemäss Lehrplan 21 in ihren Fachbereichen selbständig umsetzen und im Rahmen einer Mitarbeitendenbeurteilung ausweisen.
- Die Lehrpersonen des 1. Zyklus können die Kompetenzen von «Medien und Informatik» des Zürcher Lehrplans 21 in den Fachbereichen umsetzen.
- Alle Mitarbeitenden nutzen die von ihrer Schule vorgegebenen digitalen Tools für organisatorische, administrative und kommunikative Prozesse gemäss den schulischen Standards.
Innerhalb des Fachnetzwerks PICTS können und sollen «Communities of Practice» diese Ziele konkretisieren. Die Communities werden dabei von der Kerngruppe «Fachnetzwerk PICTS» beraten und unterstützt.
Fachnetzwerk «Digitaler Wandel für Leitungspersonen»
Dieses Fachnetzwerk ist die Drehscheibe für Information und Wissen rund um den digitalen Wandel einzelner Schulgemeinden. Hier stellen Leitungspersonen von Schulgemeinden Fragen zu operativen und strategischen Themen. Hier werden Erfahrungen diskutiert, Lösungen aufgezeigt, und es wird Wissen geteilt. Die Teilnahme ist kostenlos und gewinnbringend. Eine Anmeldung der Schulgemeinde bei der Fachstelle erfolgt per Mail.
Integration der PICTS-Ressourcen in den kantonalen Berufsauftrag
Die Volksschulen des Kantons Zürich können die Ressourcen des pädagogischen ICT-Supports (PICTS) in den kantonalen Berufsauftrag integrieren. Dazu müssen Schulen einmalig einen Schulpflegebeschluss erwirken. Dieser hält fest, dass die Schule mit den Rahmenbedingungen zur Integration einverstanden ist. Weiterführende Informationen finden sich unter «Ausgangslage» sowie unter «Mögliche Varianten und daraus folgende Schritte».
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Wollen Volksschulen des Kantons Zürich die Ressourcen des pädagogischen ICT-Supports (PICTS) in den kantonalen Berufsauftrag integrieren, gilt es, die neue Regelung zu beachten. Die PICTS-Ressourcen müssen auf die folgenden Ziele ausgerichtet sein:
- Die Volksschullehrpersonen des Kantons Zürich können die Anwendungskompetenzen gemäss Lehrplan 21 in ihren Fachbereichen umzusetzen und im Mitarbeitendengespräch ausweisen.
- Die Lehrpersonen des 1. Zyklus können die Kompetenzen von «Medien und Informatik» des Lehrplans der Volksschule Kanton Zürich integrativ in den Fachbereichen umsetzen.
- Alle Mitarbeitenden der Schule nutzen die von der Schule vorgegebenen, digitalen Tools für organisatorische, administrative und kommunikative Prozesse gemäss den Standards der Schule.
Weiter beinhaltet die Regelung Folgendes: PICTS sollen sich aktiv im Fachnetzwerk PICTS (FNP) engagieren und ihr Erfahrungswissen bei der Umsetzung des PICTS im Fachnetzwerk «Fokus Pädagogische ICT-Beratung» teilen.
Schulen, die die PICTS-Ressourcen integrieren wollen, halten dies in einem Beschluss der Schulpflege fest. Ein Muster für diesen Beschluss steht zur Verfügung (siehe unten).
Schulgemeinden mit einem Beschluss der Schulpflege zur Integration der PICTS-Ressourcen sowie Schulgemeinden mit einer Anmeldung für das Fachnetzwerk «Digitaler Wandel an Zürcher Volksschulen», stehen folgende Angebote zur Verfügung:
1. Wissensnetzwerk, Beratung und Begleitung
Die Schulgemeinde wird vom Wissensaustausch profitieren und dank Synergien Ressourcen sparen. Sie analysiert ihren aktuellen Stand bezüglich des digitalen Wandels für die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch.
2. Unterstützung in der Umsetzung der Ziele gemäss Zürcher Lehrplan 21
Für die Schulen und ihre PICTS bestehehen Weiterbildungsangebote. Diese umfassen die Wissenserweiterung und die Umsetzungskompetenzen der Lehrpersonen in Medien und Informatik inkl. die Anwendungskompetenzen des Zürcher Lehrplans 21. Diese Angebote sind in Form und Umfang sehr verschieden. Damit wird man den unterschiedlichen Bedürfnissen von Lehrpersonen, PICTS und Schulen gerecht.
3. Integration der PICTS-Ressourcen in den Berufsauftrag
Schulgemeinden erhalten die Möglichkeit, die PICTS-Ressourcen auch zukünftig im kantonalen Berufsauftrag zu integrieren. Für die PICTS gelten die gleichen Anstellungsbedingungen wie für Lehrpersonen. Es besteht also nur ein Arbeitgeber.
Die vom VSA empfohlene und vorgesehene Stundendotation ermöglicht den PICTS, sich wie vereinbart auf das Kerngeschäft – den pädagogischen Support – zu fokussieren. Die PICTS erhalten mit der Vereinbarung eine klare Zielformulierung:
- Alle Volksschullehrpersonen des Kantons Zürich können die Anwendungskompetenzen gemäss Zürcher Lehrplan 21 selbständig in ihren Fachbereichen umsetzen.
- Die Lehrpersonen des 1. Zyklus können die Kompetenzen von «Medien und Informatik» des Zürcher Lehrplans 21 integrativ in den Fachbereichen umsetzen.
- Alle Mitarbeitenden nutzen die von der Schule vorgegebenen digitalen Tools für organisatorische, administrative und kommunikative Prozesse gemäss den Standards der Schule.
Weitere Aufgaben, wie z.B. die Lizenzierung von Software oder der technische Support, fallen nicht unter das Aufgabengebiet der PICTS.
Mögliche Varianten und daraus folgende Schritte
Den Schulgemeinden stehen folgende Varianten zur Auswahl offen:
- Sie haben die PICTS-Ressourcen im Schuljahr per Schulpflegebeschluss im kantonalen Berufsauftrag integriert und möchten diese im kommenden Schuljahr im gleichbleibenden Umfang (unveränderte VZE für PICTS) weiterführen.
- Sie haben die PICTS-Ressourcen 2024 per Schulpflegebeschluss im kantonalen Berufsauftrag integriert und möchten diese im kommenden Schuljahr in einem anderen Umfang (veränderte VZE für PICTS) weiterführen.
- Sie haben die PICTS-Ressourcen per Schulpflegebeschluss im kantonalen Berufsauftrag integriert und möchten diese im kommenden Schuljahr nicht mehr im kantonalen Berufsauftrag ausweisen.
- Sie haben die PICTS-Ressourcen bisher nicht im kantonalen Berufsauftrag integriert und möchten dies auf das kommende Schuljahr ändern.
- Sie möchten die PICTS-Ressourcen nicht im kantonalen Berufsauftrag integrieren, sich jedoch zusammen mit anderen Gemeinden in einem Fachnetzwerk austauschen und auf dem Weg des digitalen Wandels zusammenarbeiten.
- Sie wollen weder die PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag integrieren noch wollen sie sich vernetzen.
Was bedeutet das für die einzelnen Varianten?
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die Verfügung des VSA betreffend die Integration der PICTS-Ressourcen in den kantonalen Berufsauftrag «BA» ist bis zum Widerruf gültig. Da die Schulpflege die PICTS-Ressourcen im gleichen Umfang in den kantonalen Berufsauftrag integrieren möchte, muss das VSA nicht informiert werden. Die PICTS-Ressourcen können im gleichen Umfang integriert werden.
Die Schulpflege beschliesst, im kommenden Schuljahr die PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag zu erhöhen:
- Die Schulpflege schickt das Formular «Gesuch Pädagogischer ICT-Support (PICTS)» an edu-ict@vsa.zh.ch (Betreff: Gemeindenummer und -name - geänderte VZE PICTS). Das Dokument befindet sich am Schluss des Absatzes als Download.
- Die Schulpflege erhält die Bestätigung ihrer Eingabe von der Fachstelle Bildung und ICT.
- Die Gemeinde erhält von der Abteilung Lehrpersonal eine Verfügung zu «PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag»
Wenn die Schulpflege beschliesst, im kommenden Schuljahr die PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag zu reduzieren, kann sie dies ohne Mitteilung an das VSA machen, da die Verfügung bis auf Widerruf ihre Gültigkeit behält (vgl. Variante 1).
Variante 3a:
Die Schulpflege beschliesst, die PICTS-Ressourcen vorübergehend nicht mehr im kantonalen Berufsauftrag zu integrieren und hält dies in einem Schulpflegebeschluss fest. In diesem Fall muss das VSA nicht informiert werden. Erst wenn die PICTS-Ressourcen langfristig (mehr als zwei Schuljahre in Folge) nicht mehr im kantonalen Berufsauftrag integriert werden, muss das VSA informiert werden (siehe Variante 3b).
Variante 3b:
Die Schulpflege beschliesst, die PICTS-Ressourcen nicht mehr im kantonalen Berufsauftrag zu integrieren und hält dies in einem Schulpflegebeschluss fest.
- Die Schulpflege schickt den Auszug aus dem Schulpflegebeschluss an edu-ict@vsa.zh.ch
- Die Schulpflege erhält die Bestätigung ihrer Eingabe von der Fachstelle Bildung und ICT.
- Die Fachstelle Bildung und ICT leitet die Information der Abteilung Lehrpersonal weiter.
- Alle Verpflichtungen entfallen – wie z. B. die aktive Mitarbeit am Fachnetzwerk PICTS.
Die Schulpflege beschliesst, die PICTS-Ressourcen künftig im kantonalen Berufsauftrag zu integrieren. Sie beachtet die Vorgaben des Volksschulamtes und verpflichtet sich, die Rahmenbedingungen zur Zielerreichung umzusetzen. Eine bestehende Vorlage erleichtert die Formulierung des Beschlusses.
- Die Schulpflege schickt den Auszug aus dem Schulpflegebeschluss an edu-ict@vsa.zh.ch
- Die Schulpflege erhält die Bestätigung Ihrer Eingabe sowie das Formular «Gesuch Pädagogischer ICT-Support (PICTS) 2025/26».
- Die Schulpflege schickt das Formular «Integration PICTS-Ressourcen im BA» an edu-ict@vsa.zh.ch (Betreff: Gemeindenummer und -name – Neu VZE PICTS).
- Die Schulpflege erhält die Bestätigung ihrer Eingabe von der Fachstelle Bildung und ICT.
- Die Gemeinde erhält von der Abteilung Lehrpersonal eine Verfügung zu «PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag».
Die Schulleitung meldet ihr Interesse an der Teilnahme in einem Fachnetzwerk an edu-ict@vsa.zh.ch. Darauf erhält sie eine Informationsmail zum Fachnetzwerk.
In diesem Fall besteht kein Handlungsbedarf .
Textbaustein Schulpflegebeschluss
In Zusammenarbeit mit dem VPZS wurde eine Mustervorlage für einen Schulpflegebeschluss erstellt. Diese ist umfangreich ausformuliert, damit die Schulen die Passagen, die sie nicht brauchen, löschen können. Damit der Antrag für die Integration der PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag bewilligt wird, müssen mindestens die folgenden beiden Beschlusspunkte im Schulpflegbeschluss enthalten sein:
1. Die Integration der kantonalen PICTS-Ressourcen im Berufsauftrag wird beim Volksschulamt Zürich mit dem Modell 1a oder 1b beantragt.
2. Die Schulleitung wird beauftragt, die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um die Vorgabe des Kantons Zürich umzusetzen. Dies sind im Speziellen:
- Die PICTS-Fachpersonen richten ihre Tätigkeit auf die drei Ziele aus und beteiligen sich aktiv im Fachnetzwerk «Fokus pädagogische ICT-Beratung».
- Die PICTS-Fachpersonen leisten gemäss § 6 Abs. 2 LPG mindestens 60% ihrer Arbeitszeit im Tätigkeitsbereich «Unterricht».
Die Vorlage für den Schulpflegbeschluss und den Anhang dazu können unter diesem Link heruntergeladen werden.
Informationssicherheit
Die Schulen im Kanton Zürich als öffentliches Organ haben das Informations- und Datenschutzgesetz (IDG) anzuwenden. Dazu hat die Datenschutzbeauftragte des Kantons Zürich Dokumente zur Umsetzung erstellt und die notwendigen Massnahmen definiert. Diese Unterlagen werden im Piloten durch 11 Schulen unter der fachlichen Begleitung des ZHAW umgesetzt und die Ergebnisse durch die Fachstelle im ICT-Coach publiziert.
Internetzugang für Schulen im Kanton Zürich
Für die Schulen im Kanton Zürich bieten sich mehrere
Möglichkeiten an, um ihre Schule ans Internet anzuschliessen. Als Entscheidungshilfe stellt die Fachstelle Bildung und ICT auf Wunsch auf der SAI-Website alle nötigen Informationen zusammen.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Volksschulamt - Abteilung Pädagogisches, Fachstelle Bildung und ICT