Bildung & ICT
Die Fachstelle Bildung und ICT bietet den Volksschulen Beratung und Unterstützung auf ihrem Weg des digitalen Wandels.
Inhaltsverzeichnis
Volksschulen im digitalen Wandel
Die permanenten Entwicklungen der Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) fordern nicht nur die Schule, sondern ebenso das Individuum, die Gesellschaft und die Wirtschaft. Sie beeinflussen die Kultur der Zusammenarbeit sowie Prozessabläufe auch innerhalb der Schule. Dieser digitale Wandel verändert die Art des Lernens und Lehrens. Die Einführung des Zürcher Lehrplan 21 mit dem Modul «Medien und Informatik» trägt diesen Veränderungen Rechnung. Alle in der Schule - vom Lehrerteam bis zu den Behördenmitgliedern – sind eingeladen, diesen Wandel aktiv mitzugestalten.
Die Fachstelle unterstützt die Schulen u. a. mit den Websites ICT-Guide.ch und ICT-Coach.ch auf ihrem Weg und bietet ihnen persönliche Beratung.
PICTS-Ressourcen im Kantonalen Berufsauftrag ab Schuljahr 2023/24
Das Wichtigste in Kürze
Das Volksschulamt ermöglicht den Zürcher Volksschulen mit einer Vereinbarung, in Form eines Schulpflegebeschlusses, die Integration der PICTS im Berufsauftrag ab dem Schuljahr 2023/24 weiterzuführen oder neu zu beantragen. Damit werden sie automatisch ein Mitglied der Community «Fokus pädagogischer ICT-Support» sowie im übergeordneten Netzwerk «Digitaler Wandel an Zürcher Volksschulen».
Die übrigen Schulgemeinden dürfen sich freiwillig im Netzwerk «Digitaler Wandel an Zürcher Volksschulen» einbringen, um den Weg des digitalen Wandels gemeinsam mit anderen Schulen zu gehen. Die Voraussetzung für die Teilnahme ist eine schriftliche Anmeldung bei der Fachstelle Bildung und ICT des Volksschulamtes. «Vernetzung pflegen und Wissen teilen» sowie «Doppelspurigkeiten vermeiden und Synergien nutzen» sind die Leitgedanken für die Zusammenarbeit in den Netzwerken.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die Integration der PICTS-Ressourcen in den kantonalen Berufsauftrag ist bis Ende Schuljahr 2022/23 möglich. Eine neue Vereinbarung – in Form eines Schulpflegebeschlusses – bildet die Grundlage für Schulen, die Ressourcen der «Pädagogischen ICT-Fachpersonen» (PICTS) ab dem Schuljahr 2023/24 weiterhin im kantonalen Berufsauftrag zu integrieren. Die aktuelle Regelung «VZE für PICTS im Berufsauftrag» wird, was dem Umfang der Ressourcen betrifft, weitergeführt. Die Aufgaben der PICTS werden sich allerdings auf den pädagogischen Bereich im Unterricht fokussieren. Die PICTS werden die Lehrpersonen so unterstützen, dass diese selbständig die Anwendungskompetenzen des Zürcher Lehrplan 21 in allen Fachbereichen umsetzen können.
Zudem werden sie die Lehrpersonen des 1. Zyklus fördern und begleiten bei der Kompetenzerweiterung von Medien und Informatik und der Umsetzung im Unterricht.
Die Schulgemeinden sind verpflichtet, dass sich ihre PICTS aktiv im Fachnetzwerk «Fokus Pädagogische ICT-Beratung» engagieren und ihr Erfahrungswissen bei der Umsetzung des Kernauftrages der PICTS im Fachnetzwerk «Fokus Pädagogische ICT-Beratung» teilen.
Das Fachnetzwerk «Digitaler Wandel an Zürcher Volksschulen»
Das Netzwerk «Digitaler Wandel an Zürcher Volksschulen» fördert den Wissensaustausch zwischen den Schulgemeinden auf dem Weg des digitalen Wandels. Mit einer schriftlichen Anmeldung der Schulgemeinde bei der Fachstelle Bildung und ICT des Volksschulamtes sind die Voraussetzungen zur Teilnahme bereits erfüllt. Die Schulen mit ähnlichen Interessen organisieren sich in einem der drei Fachnetzwerken. Diese werden von der Fachstelle Bildung und ICT moderiert und koordiniert.

«Die digitalen Herausforderungen kann niemand im Alleingang schaffen.» Deshalb legt die Fachstelle Bildung und ICT sowohl in der Fokussierung der PICTS auf die pädagogischen Aspekte als auch bei der Umsetzung des digitalen Wandels grossen Wert auf die folgenden Leitgedanken.
Leitgedanken für die Umsetzung:
- Wir wollen in der Transformationsphase «Doppelspurigkeiten vermeiden und Synergien nutzen».
- Wir legen grossen Wert auf «Vernetzung pflegen und Wissen teilen» der Akteure und auf das Sichtbarmachen von Erfahrungen.
- Wir nutzen die erweiterten Möglichkeiten des Lehrens, Lernens und Arbeitens durch den digitalen Wandel.
- Wir fördern und fordern die Wissenserweiterung und die Umsetzungskompetenzen der Lehrpersonen in Medien und Informatik inkl. den Anwendungskompetenzen des «Zürcher Lehrplan 21».
Sowohl den Schulgemeinden, welche eine Vereinbarung mit dem Volksschulamt mittels eines Schulpflegebeschlusses getroffen haben, als auch denjenigen, welche sich für das Netzwerk «Digitaler Wandel an Zürcher Volksschulen» angemeldet haben, stehen folgende Angebote zur Verfügung:
1. Wissensnetzwerk, Beratung und Begleitung
Die teilnehmende Schulgemeinde wird im Fachnetzwerk «Digitaler Wandel an Zürcher Volksschulen» aufgenommen, um vom Wissensaustausch zu profitieren und dank Synergien Ressourcen zu sparen. Sie analysiert ihren aktuellen Stand bezüglich des digitalen Wandels und wählt eine der drei Fachnetzwerke für die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch:
- Fachnetzwerk a:
Wir haben die ersten Schritte auf dem Weg des digitalen Wandels getan. Durch eine individuelle Beratung und den Austausch in unserem Netzwerk möchten wir die nächsten Schritte angehen. - Fachnetzwerk b:
Wir sind mitten auf dem Weg des digitalen Wandels und nutzen den Erfahrungsaustausch in unserem Fachnetzwerk intensiv. Wir erhalten Inputs von Fachexperten für innovative Umsetzungsmöglichkeiten. - Fachnetzwerk c:
Wir sind in der Umsetzungsphase und möchten zusammen mit der Fachstelle unser Wissen mit dem ganzen Fachnetzwerk zwecks Weiterentwicklung teilen. Wir können engagiert werden, damit wir unsere Erfahrung in die Entwicklung der Bausteine für die anderen Fachnetzwerke einbringen. Inputs für mögliche Entwicklungsschritte erhalten wir durch die Zusammenarbeit mit Fachexperten.
Jedes Fachnetzwerk wird von der Fachstelle Bildung und ICT gemäss ihren Bedürfnissen unterstützt, begleitet und – falls gewünscht – moderiert.
2. Unterstützung der Schulgemeinden für die Umsetzung der Entwicklungsziele gemäss Zürcher Lehrplan 21
Für die Schulen und ihre PICTS wird für die Wissenserweiterung und die Umsetzungskompetenzen der Lehrpersonen in Medien und Informatik inkl. den Anwendungskompetenzen des Zürcher Lehrplan 21 ein Weiterbildungsangebot zur Verfügung stehen. Diese Angebote sind in Form und Umfang sehr verschieden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen von Lehrpersonen, PICTS und Schulen gerecht zu werden.
3. Integration der PICTS-Ressourcen in den Berufsauftrag
Für Schulgemeinden, welche mittels Schulpflegebeschluss die Vereinbarung mit dem Volksschulamt eingehen, erhalten die Möglichkeit, die PICTS-Ressourcen auch zukünftig im kantonalen Berufsauftrag zu integrieren. Damit haben die PICTS auch für diese Anstellung die gleichen Anstellungskonditionen, wie bei ihrer Lehrpersonenanstellung und nur einen Arbeitgeber.
Die Vereinbarung verlangt eine Fokussierung der Aufgaben der PICTS auf ihr Kerngeschäft – den pädagogischen ICT-Support. Diese Fokussierung und die dazu vorgesehene Stundendotation gemäss Empfehlung des VSA ermöglichen es den PICTS, ihre Kernaufgaben wahrzunehmen. Damit fördern sie die Wissenserweiterung und die Umsetzungskompetenzen der Lehrpersonen in Medien und Informatik inkl. den Anwendungskompetenzen des Zürcher Lehrplan 21 entsprechend der Leitgedanken. Die PICTS erhalten mit der Vereinbarung eine klare Zielformulierung, welche wie folgt aussieht:
- Alle Volksschullehrpersonen des Kantons Zürich können die Anwendungskompetenzen gemäss Zürcher Lehrplan 21 selbständig in ihren Fachbereichen umsetzen.
- Die Lehrpersonen des 1. Zyklus können die Kompetenzen von «Medien und Informatik» des Zürcher Lehrplan 21 integrativ in den Fachbereichen umsetzen.
- Alle Mitarbeitenden nutzen die von der Schule vorgegebenen digitalen Tools für organisatorische, administrative und kommunikative Prozesse gemäss den Standards der Schule.
Darüberhinausgehende Aufgaben, wie z.B. die Lizenzierung von Software oder der technische Support fallen damit nicht unter das Aufgabengebiet der PICTS und werden damit abgegrenzt.
Den Schulgemeinden stehen drei Varianten offen:
- Sie möchten die PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag ab dem Schuljahr 2023/24 (weiterhin) integrieren.
- Sie möchten die PICTS-Ressourcen NICHT im kantonalen Berufsauftrag integrieren, sich jedoch zusammen mit anderen Gemeinden in einem Fachnetzwerk austauschen und kooperieren auf dem Weg des digitalen Wandels.
- Sie wollen weder die PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag integrieren noch wollen sie sich vernetzen.
Schritte für die Variante 01:
Die Schulpflege beschliesst die PICTS-Ressourcen (weiterhin) im kantonalen Berufsauftrag zu integrieren. Sie beachtet die Vorgaben des Volksschulamtes und verpflichtet sich, die Rahmenbedingungen zur Zielerreichung entsprechend umzusetzen. Als Unterstützung zur Formulierung des Beschlusses mit den Vorgaben kann sie sich an einer von der Fachstelle Bildung und ICT erarbeiteten Vorlage orientieren.
Die Schulpflege reicht den Auszug aus dem Schulpflegebeschluss per Mail an edu-ict@vsa.zh.ch ein. Die Schulpflege erhält die Bestätigung ihrer Eingabe und einen Link zu einem Informationsanlass.
Schritte für die Variante 02:
Die Schulleitung meldet ihr Interesse an der Teilnahme in einem Fachnetzwerk mit einer Mail an edu-ict@vsa.zh.ch an. Daraufhin erhält sie einen Link, um sich für einen Informationsanlass im Frühling 2023 anzumelden. Nach dem Anlass entscheidet sie, ob ihre Schule in einem Fachnetzwerk zusammen mit anderen Schulgemeinden den Weg des digitalen Wandels gemeinsam weiter gehen will. Falls «Ja» meldet die Schulleitung die verantwortliche Person der Schule im gewählten Fachnetzwerk an.
Schritte für die Variante 03:
Hier besteht kein Handlungsbedarf für die Schulgemeinde.
Textbaustein Schulpflegebeschluss
In Zusammenarbeit mit dem VPZS wurde eine Mustervorlage für einen Schulpflegebeschluss erstellt. Dieser ist umfangreich ausformuliert, damit die Schulen die Passagen, die sie nicht brauchen, löschen können. Damit der Antrag für die Integration der PICTS-Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag bewilligt werden, müssen mindestens die folgenden beiden Beschlusspunkte im Schulpflegbeschluss enthalten sein:
1. Die Integration der kantonalen PICTS-Ressourcen im Berufsauftrag wird beim Volksschulamt Zürich mit dem Modell 1a oder 1b beantragt.
2. Die Schulleitung wird beauftragt die nötigen Vorkehrungen zu treffen, um die Vorgabe des Kantons Zürich umzusetzen. Dies sind im Speziellen:
- Die PICTS-Fachpersonen richten ihre Tätigkeit auf die drei Ziele aus und beteiligen sich aktiv im Fachnetzwerk «Fokus pädagogische ICT-Beratung».
- Die PICTS-Fachpersonen leisten gemäss § 6 Abs. 2 LPG mindestens 60% ihrer Arbeitszeit im Tätigkeitsbereich «Unterricht».
ICT-Guide
Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) an Schulen weiterzuentwickeln, ist ein komplexes Vorhaben. Die Website «ICT-Guide» ermöglicht Schulen ihr lokales Medien- und ICT-Konzept zu erstellen. Darin definiert die Schule ausgehend von pädagogischen Fragestellungen ihren Weiterbildungsbedarf für alle an der Schule tätigen Personen sowie den dafür technischen Support und den Bedarf an pädagogischer Beratung.

ICT-Coach
Der «ICT-Coach» bietet den Schulen für die Umsetzung ihres lokalen Medien- und ICT-Konzepts Informationen und Unterstützungsinstrumente.
Umfassende Informationen zu den Themen «Arbeitsgeräte», «Basisinfrastruktur» und «Cloud-Dienste» helfen den Schulen bei der Weiterentwicklung ihrer ICT-Infrastruktur. Die Themen «Digitaler Wandel» mit Bezug zur Schulentwicklung sowie «Risikokultur» mit Fokus auf juristische Fragen runden den ICT-Coach ab.
Die Fachstelle Bildung und ICT organisiert Einführungsveranstaltungen mit Verbänden und für die edu-ict-Community. Sie nimmt auch - auf Einladung - an lokalen Veranstaltungen teil, die von Schulen zu diesem Thema durchgeführt werden.
Wechsel Internetanschlüsse von SAI zu SAI-SBC
Die Swisscom hat das Angebot «Schulen ans Internet» (SAI) erweitert und bietet mit «Smart Business Connect (SAI-SBC)» neue Lösungen für Schulen an. Damit wird auch VoIP-Telefonie möglich.
Damit Schulen von diesem Angebot profitieren können, muss der traditionelle SAI-Anschluss gekündigt und mit einem Swisscom-Konzessionär ein neuer Vertrag abgeschlossen werden.
Detaillierte Infos und der Ablauf sind auf der Webseite http://sai.edu-ict.zh.ch/sai-sbc aufgeschaltet.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
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Kontakt
Volksschulamt - Abteilung Pädagogisches, Fachstelle Bildung und ICT