Elterngespräche

Schulische Elterngespräche dienen unterschiedlichen Zwecken: Etwa zur gegenseitigen Information, um Probleme zu lösen, für Standortbestimmungen oder um die weitere schulische Laufbahn der Kinder zu besprechen.

Inhaltsverzeichnis

Ebenen und Themen der Elterngespräche

Ein Elterngespräch findet in der Regel zwischen der verantwortlichen Lehrperson und den Eltern statt – teilweise zusammen mit dem Kind. Bei Bedarf nehmen daran auch die Schulleitung oder weitere Lehrpersonen teil.

Als Elterngespräche werden aber auch Anlässe bezeichnet, an denen alle Eltern der Klasse oder der Schule teilnehmen. Diese werden von der Schulpflege, der Schulleitung oder der Lehrperson geführt.

Es gibt verschiedene Formen, wie Eltern informiert werden.

Individuelle Gespräche

Diese Gespräche beinhalten:

  • Informationsaustausch
  • Zeugnisgespräche
  • Übertrittsgespräche
  • Schullaufbahnentscheide
  • Standortgespräche zur Prüfung von sonderpädagogischen Massnahmen
  • Standortgespräche zu Deutsch als Zweitsprache
  • Erstgespräche bei Zuzug von fremdsprachigen Familien

Bei Gesprächen zu Übertritten oder Schullaufbahnentscheiden nehmen die Kinder jeweils auch am Anlass teil.

Gespräche auf Klassenebene

Die Anlässe auf dieser Ebene werden von der Klassenlehrperson geführt. Sie dienen etwa zur ersten Kontaktaufnahme und zum Kennenlernen bei der Übernahme einer Klasse. Auch können bei solchen Anlässen Informationen zu Themen ausgetauscht werden, welche die ganze Klasse betreffen. Elternabende gehören in diese Kategorie.

Informationen der Schule

Bei diesen Anlässen informieren Schulleitung oder Schulpflege beispielsweise über einen bevorstehenden Schuleintritt, aktuelle Vorkommnisse oder strukturelle Veränderungen.

Kontakt

Volksschulamt - Stabsstelle

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
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Telefon

+41 43 259 22 63

Stabssekretariat

E-Mail

stabsstelle@vsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: