Kunst- und Sportschulen

Sporttalente investieren viel Zeit und Energie in ihre sportliche Entwicklung. Für Stützpunkttrainings, wichtige Wettkämpfe oder Trainingslager sind sie auf Flexibilität, Unterstützung und Verständnis ihrer Ausbildungsstätte angewiesen. Kunst- und Sportschulen helfen ihnen dabei, alles unter einen Hut zu bringen.
Inhaltsverzeichnis
Ausbildungsangebote für Sporttalente
Im Kanton Zürich stehen für ausgewiesene Sporttalente spezielle Schul- und Ausbildungsangebote zur Verfügung. Diese ermöglichen mit flexiblen Systemen, die schulische und sportliche Ausbildung optimal aufeinander abzustimmen. Die Schulen sind mit einem Qualitätslabel von Swiss Olympic ausgezeichnet und erfüllen damit auch die nationalen Vorgaben an eine Sportschule.
Die Anzahl Schul- und Ausbildungsplätze wird vom Regierungsrat auf Antrag der Bildungsdirektion und unter Einbezug der kantonalen Kommission für Nachwuchsförderung festgelegt. Die meisten dieser Schulen im Kanton Zürich nehmen neben Sporttalenten auch Kunst- und Musiktalente auf und werden deshalb als «Kunst- und Sportschulen» bezeichnet. Die Trägergemeinden der Sportschulen verlangen in der Regel ein Schulgeld. Bei der Höhe richten sie sich nach den regionalen Schulabkommen (RSA) über die gegenseitige Aufnahme von Auszubildenden sowie nach der interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV).
Volksschule
Im Kanton Zürich gibt es drei anerkannte Schulen für künstlerisch oder sportlich speziell begabte Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler.
Die Kunst- und Sportschule Zürich (K+S Zürich) bietet 185 Ausbildungsplätze in sieben jahrgangs- und niveaudurchmischten Klassen an. An der Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland in Uster (KuSs ZO) gibt es 65 Ausbildungsplätze mit je einer niveaudurchmischten Klasse pro Jahrgang. Die Sekundarschule in Wädenswil bietet eine Sporttalentklasse mit 24 Ausbildungsplätzen, die abteilungs- und altersdurchmischt geführt wird.
Der Regierungsrat hat die Schulplätze an diesen drei Schulen genehmigt. Die Wohnortsgemeinden sind verpflichtet, das Schulgeld für die Talente, die an eine dieser Schulen aufgenommen wurden, zu übernehmen.
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Um eine Sportschule im Kanton Zürich besuchen zu können, müssen die Schülerinnen und Schüler ein Aufnahmeverfahren durchlaufen und mindestens folgende Kriterien erfüllen:
Vorteile:
- Sie müssen in ihrem Sportbereich auf der für ihr Alter höchsten Ausbildungsstufe sein. Eine Kaderzugehörigkeit oder eine Swiss Olympic Talent Card ist daher die Regel. Falls aufgrund der Strukturen noch keine Karte vorhanden ist, muss von einer übergeordneten Organisation eine Empfehlung vorliegen.
- Auch muss der Bedarf für ein strukturiertes Training im Umfang von mindestens zehn Stunden unter der Woche nachgewiesen werden.
Weitere Informationen sind auf den Webseiten der einzelnen Schulen zu finden.
- Für die K+S Zürich, die KuSs ZO Uster und die OS Wädenswil ist eine Online-Anmeldung bis 31. Januar 2023 notwendig (Anmeldung ab Mitte November 2022 möglich). Grundsätzlich gilt die Anmeldung für alle K+S Schulen. Die Schülerin oder der Schüler kann jedoch eine bevorzugte Schule angeben.
- Das Anmeldedossier mit den zusätzlichen Unterlagen muss an die angegebene Adresse der Schule mit der 1. Präferenz per Post bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden. Dem Dossier sind folgende Unterlagen beizulegen:
Vorteile:
- Bestätigung der Online-Anmeldung (Kopie der E-Mail Bestätigung)
- zusätzliche Formulare
- Foto und handgeschriebenes Motivationsschreiben (mind. 2 Seiten)
Informationsveranstaltungen
Die K+S Zürich, die KuSs ZO und die OS Wädenswil führen jeweils im November Informationsabende für interessierte Schülerinnen und Schüler und deren Eltern durch. Details finden Sie auf den Webseiten der Schulen.
Das Online-Formular sowie die zusätzlichen Formulare für eine Bewerbung an eine Kunst- und Sportschule (Sekundarschule) werden am 15. November publiziert.
Weitere Angebote
Talent-Campus Winterthur, Swiss Olympic Partner School, Privatschule
Sportschule Dürnten, Privatschule
Bei Privatschulen muss das Schulgeld von den Eltern bezahlt werden. Eine Kostenbeteiligung durch die Wohngemeinde ist möglich.
Mittelschule
Das Kunst- und Sportgymnasium Rämibühl (K+S Rämibühl) steht Schülerinnen und Schülern offen, die über die notwendige schulische Vorbildung verfügen und eine besondere sportliche, tänzerische oder musikalische Begabung haben. Es ist dem Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl angegliedert.
Kurzgymnasium
Das K+S Kurzgymnasium schliesst an die zweite Klasse der Sekundarschule bzw. des Langgymnasiums an. Es werden – verteilt auf zwei Klassen – pro Jahrgang maximal 48 Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die bis zur Maturität eine Schulzeit von fünf Jahren absolvieren.
Gymnasiale Unterstufe (Untergymnasium)
Die gymnasiale Unterstufe schliesst an die sechste Klasse der Primarschule an und dauert zwei Jahre. Es wird eine Klasse mit maximal 24 Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Kanton Zürich gebildet.
Informationsveranstaltungen
Die Kunst- und Sportschule Rämibühl führt jeweils im Herbst Orientierungsabende durch. Details finden Sie auf der Webseite der Schule.
Weitere Angebote
Swiss Academy Zürich, Privatschule
AKAD, Swiss Olympic Partner School, Privatschule
Sportschule Dürnten, Privatschule
Berufsbildung
Bei einer beruflichen Grundbildung müssen mehrere Partner zusammenarbeiten. Es gilt also, die Bereiche Berufsfachschule, Lehrbetrieb, überbetriebliche Kurse sowie Sport optimal aufeinander abzustimmen. Swiss Olympic hat deshalb die Vignette «Leistungssportfreundlicher Lehrbetrieb» lanciert. Die Vignette erhalten Lehrbetriebe, die ihren Auszubildenden parallel zur beruflichen Grundbildung eine Leistungssportkarriere ermöglichen. Das Angebot richtet sich an sportlich talentierte Jugendliche, die im Besitz einer «Swiss Olympic Talent Card National» oder «Swiss Olympic Talent Card Regional» sind oder einem nationalen beziehungsweise regionalen Kader angehören.
Kauffrau/Kaufmann
Im Auftrag des Mittelschul- und Berufsbildungsamts des Kantons Zürich bieten die United School of Sports, die Sport Academy Zürich und die Minerva (Talent Plus) eine Lehre als Kaufmann oder Kauffrau für Sporttalente an. Es wird Rücksicht auf die Trainingspläne genommen und die Nachwuchsathletinnen und -athleten geniessen optimale Bedingungen mit angepassten Schul- und Arbeitspensen. Die Lernenden schliessen in vier statt drei Jahren mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder mit dem Fähigkeitszeugnis und der Berufsmaturität ab. Sie haben während der Ausbildung mehr Ferien und können aufgrund einer grosszügigen Handhabung von Urlaubsgesuchen an ihren Sportanlässen teilnehmen.
Informationsveranstaltung
Die UNITED school of sports, die Sport Academy Zürich und die Minerva (Talent Plus), führen Informationsabende durch. Details finden Sie auf den Webseiten der Schulen.
Berufsbildungsschule Winterthur
Die Berufsbildungsschule Winterthur (BBW) geht gezielt auf die Bedürfnisse von Leistungssportlerinnen und -sportler ein. Ein Sportkoordinator begleitet die Sporttalente und unterstützt bei der Koordination von Schule, Sport und Arbeitgeberin.
Angebote für 10. Schuljahre
Berufswahlschule Uster
Berufswahlschule Bülach
Sport Academy Zürich, Privatschule
Sportschule Dürnten, Privatschule
Beratung für Nachwuchsathletinnen und -athleten
Die Berufsberatung Kanton Zürich bietet Nachwuchsathletinnen und -athleten aus dem Kanton Zürich die Möglichkeit, sich kostenlos informieren und beraten zu lassen.
Ausserkantonal
Wenn im Kanton Zürich für den entsprechenden Förderbereich kein gleichwertiges Angebot besteht, die Schülerin oder der Schüler jedoch die Bedingungen für den Besuch einer Sportschule grundsätzlich erfüllt, prüft die Bildungsdirektion, ob eine Kostengutsprache für eine ausserkantonale Schulung erteilt werden kann. Grundlagen für die Kostenübernahme bilden die interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV) und die Regionalen Schulabkommen (RSA 2009 und RSA EDK-Ost 2001). Ergänzend dazu müssen die Sporttalente die kantonalen Kriterien für den ausserkantonalen Schulbesuch der entsprechenden Schulstufe erfüllen. Ein Gesuch um Kostengutsprache muss bis spätestens 90 Tage vor Ausbildungsbeginn online über den untenstehenden Link eingereicht werden.
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Die Schule muss
Vorteile:
- in den Anhängen der interkantonalen Vereinbarungen HBV oder RSA 2009 aufgeführt und mit dem entsprechenden Code versehen sein, welcher die grundsätzliche Zahlungsbereitschaft seitens des Kantons Zürich für die Schule kennzeichnet,
und
Vorteile:
- über ein schulisches Angebot und ein Sportfördermodell verfügen, welches für die Ausübung der Sportart passend ist,
und
Vorteile:
- vom Wohnort (resp. Zweitwohnsitz) der oder des Antragstellenden mit dem öffentlichen Verkehr gut erreichbar sein (als Richtwert gilt für den Weg ein Zeitaufwand von 45 Minuten) oder sich in unmittelbarer Nähe des Haupttrainingsorts (in der Regel ein regionales Leistungszentrum) befinden.
Das Talent muss grundsätzlich
Vorteile:
- eine Sportart ausüben, für welche im Kanton Zürich keine gleichwertigen Förderstrukturen bestehen,
und
Vorteile:
- über eine Swiss Olympic Talent Card in der für sein Alter höchsten Förderstufe verfügen (in der Regel Stufe regional oder national)
und
Vorteile:
- gemäss dem von Swiss Olympic anerkannten Nachwuchsförderkonzept in der entsprechenden Talentstufe gemäss «Rahmenkonzept zur Sport- und Athletenentwicklung in der Schweiz» (FTEM-Modell)1 mindestens 10 Stunden pro Woche (Mo–Fr) bzw. 15 Stunden pro Woche (inkl. Wochenende) strukturiertes Training nachweisen können
und
Vorteile:
- ein Empfehlungsschreiben einer übergeordneten Sportorganisation (in der Regel der oder des regionalen Stützpunktverantwortlichen bzw. der oder des Nachwuchsverantwortlichen des nationalen Sportverbands) vorweisen, welches Bezug nimmt auf das aktuelle Leistungsvermögen (z.B. PISTE-Test)2 und eine Aussage zur Potentialbeurteilung enthält.
1 Rahmenkonzept zur Sport- und Athletenentwicklung in der Schweiz (Foundation/Talent/Elite/Mastery)
2 Selektionsphilosophie von Swiss Olympic (Prognostisch/Integrativ/Systematisch/Trainer/Einschätzung)
Die Schule muss
Vorteile:
- den Status einer Swiss Olympic Sport- oder Partnerschool haben und in den Anhängen der interkantonalen Vereinbarungen HBV, EDK-Ost oder RSA2009 aufgeführt und mit dem entsprechenden Code versehen sein, welcher die grundsätzliche Zahlungsbereitschaft kennzeichnet
oder
Vorteile:
- vom nationalen Sportverband oder von einer neutralen anerkannten Fachstelle1 als Partnerschule des Leistungszentrums oder Trainingsstützpunkts der jeweiligen Sportart bezeichnet werden
und
Vorteile:
- einen eidgenössisch anerkannten Abschluss ermöglichen (Matura, Berufsmatura, eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Fachmaturität, eidgenössisches Berufsattest).
1 für Sport: Swiss Olympic / für Kunst: z. B. Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) (Musik) oder der Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden (danse suisse) (Tanz)
Das Talent muss
Vorteile:
- eine gültige Swiss Olympic Talents Card für die höchste verfügbare Stufe (in der Regel national) haben
oder
Vorteile:
- von einer anerkannten neutralen Fachstelle2 des jeweiligen Förderbereichs begründet für eine ausserkantonale Schulung empfohlen werden.
2 für Sport: Swiss Olympic oder Sportamt des Kantons Zürich / für Kunst: z. B. Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) (Musik) oder der Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden (danse suisse) (Tanz)
Die Gesuchseingabe für die Übernahme der Schulgeldkosten durch den Kanton erfolgt online von den Erziehungsberechtigten. Ergänzend sind folgende Unterlagen einzureichen:
Vorteile:
- eine schriftliche Begründung für die Notwendigkeit einer ausserkantonalen Schullösung sowie
- eine Kopie der aktuellen Swiss Olympic Talent Card oder ein Empfehlungsschreiben des Verbandes oder des bisherigen Leistungszentrums bzw. des bisherigen Trainers.
Das Gesuch um Kostengutsprache muss bis spätestens 90 Tage vor Ausbildungsbeginn beim Volksschulamt respektive beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt eingereicht werden. Für einen Eintritt in die Sportschule per Anfang Schuljahr im August ist das Gesuch bis zum 20. Mai einzureichen.
Studium
Eine Spitzensportkarriere mit einem Studium zu kombinieren, ist eine grosse Herausforderung. In der Schweiz gibt es auf der tertiären Stufe kein spezielles Label für leistungssportfreundliche Hochschulen oder Studiengänge. Trotzdem ist ein Studium für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler durchaus möglich. Einige Hochschulen bieten spezielle, flexible Bedingungen für Spitzensportler an. An anderen lassen sich ohne Regelwerk individuelle Lösungen finden.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Download Kriterien für ausserkantonale Schulgeldzahlungen (Sekundarstufe l) PDF | 2 Seiten | Deutsch | 337 KB
- Download Vollzugsbestimmungen zu den Kriterien für ausserkantonale Schulgeldzahlungen (Sekundarstufe l) PDF | 3 Seiten | Deutsch | 348 KB
- Download Kriterien für ausserkantonale Schulgeldzahlungen (Sekundarstufe ll) PDF | 2 Seiten | Deutsch | 188 KB
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Kontakt
Sportamt - Nachwuchs- und Leistungssportbeauftragte
8090 Zürich