Kunst- und Sportschulen

Sporttalente investieren viel Zeit und Energie in ihre sportliche Entwicklung. Für Stützpunkttrainings, wichtige Wettkämpfe oder Trainingslager sind sie auf Flexibilität, Unterstützung und Verständnis ihrer Ausbildungsstätte angewiesen. Kunst- und Sportschulen helfen ihnen dabei, alles unter einen Hut zu bringen.

Ausbildungsangebote für Sporttalente

Im Kanton Zürich stehen für ausgewiesene Sporttalente spezielle Schul- und Ausbildungsangebote zur Verfügung. Diese ermöglichen mit flexiblen Systemen, die schulische und sportliche Ausbildung optimal aufeinander abzustimmen. 

Die Anzahl Schul- und Ausbildungsplätze wird vom Regierungsrat auf Antrag der Bildungsdirektion und unter Einbezug der kantonalen Kommission für Nachwuchs- und Leistungssportförderung festgelegt. Die meisten dieser Schulen im Kanton Zürich nehmen neben Sporttalenten auch Kunst- und Musiktalente auf und werden deshalb als «Kunst- und Sportschulen» bezeichnet. 

Volksschule

Im Kanton Zürich gibt es aktuell drei anerkannte Schulen für künstlerisch oder sportlich speziell begabte Sekundarschülerinnen und Sekundarschüler.

Die Kunst- und Sportschule Zürich (K+S Zürich) bietet 185 Ausbildungsplätze in sieben jahrgangs- und niveaudurchmischten Klassen an. An der Kunst- und Sportschule Zürcher Oberland in Uster (KuSs ZO) gibt es 65 Ausbildungsplätze mit je einer niveaudurchmischten Klasse pro Jahrgang. Die Sportschule Wädenswil bietet eine 36 Ausbildungsplätzen an, die abteilungs- und altersdurchmischt geführt wird. Ab Schuljahr 2025/2026 wird neu in Kloten eine Sporttalentklasse mit 24 Plätzen eröffnet.

Der Regierungsrat hat die Schulplätze an diesen Schulen genehmigt. Die Wohnortsgemeinden sind verpflichtet, das Schulgeld für die Talente, die an eine dieser Schulen aufgenommen werden, zu übernehmen.  

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Um eine Sportschule im Kanton Zürich besuchen zu können, müssen die Schülerinnen und Schüler ein Aufnahmeverfahren durchlaufen und mindestens folgende Kriterien erfüllen:

Vorteile:

  • Sie müssen in ihrem Sportbereich auf der für ihr Alter höchsten Ausbildungsstufe sein. Eine Kaderzugehörigkeit oder eine Swiss Olympic Talent Card ist daher die Regel. Falls aufgrund der Strukturen noch keine Karte vorhanden ist, muss von einer übergeordneten Organisation eine Empfehlung vorliegen. 
  • Auch muss der Bedarf für ein strukturiertes Training im Umfang von mindestens zehn Stunden unter der Woche nachgewiesen werden.

Weitere Informationen sind auf den Webseiten der einzelnen Schulen zu finden.

  1. Für die K+S Zürich, die KuSs ZO Uster und die OS Wädenswil ist eine Online-Anmeldung bis 31. Januar 2025 notwendig (Anmeldung ab Mitte November 2024 möglich). Die Schülerin oder der Schüler gibt bei der Anmeldung die bevorzugte Schule an.
  2. Das Anmeldedossier mit den Vorlage und den zusätzlichen Unterlagen muss bei der priorisierten Schule per Post bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden. Die Vorlagen des Anmeldedossiers und die Adressen für die Zustellung des Dossiers sind verfügbar, sobald die Online-Anmeldung möglich ist.

  1. Die Anmeldung wird durch die gewünschte Schule bearbeitet. 
  2. Der Aufnahmeentscheid für das Schuljahr 2024/2025 wird von der Schule gefällt und bis zu den Frühlingsferien 2024 schriftlich mitgeteilt.

Informationsveranstaltungen

Die K+S Zürich, die KuSs ZO und die OS Wädenswil führen jeweils im November Informationsabende für interessierte Schülerinnen und Schüler und deren Eltern durch. Details finden Sie auf den Webseiten der Schulen. 

Weiteres Angebot

Talent-Campus Winterthur, Swiss Olympic Partner School, Privatschule

Beim Talent-Campus Winterthur ist die Wohngemeinde nicht zur Schulgeldübernahme verpflichtet, kann jedoch für eine Kostenbeteiligung angefragt werden. Andernfalls muss das Schulgeld von den Eltern übernommen werden.

Mittelschule

Das Kunst- und Sportgymnasium Rämibühl (K+S Rämibühl) steht Schülerinnen und Schülern offen, die über die notwendige schulische Vorbildung verfügen und eine besondere sportliche, tänzerische oder musikalische Begabung haben. Es ist dem Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl angegliedert.  

Kurzgymnasium

Das K+S Kurzgymnasium schliesst an die zweite Klasse der Sekundarschule bzw. des Langgymnasiums an. Es werden – verteilt auf zwei Klassen – pro Jahrgang maximal 48 Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die bis zur Maturität eine Schulzeit von fünf Jahren absolvieren.

Gymnasiale Unterstufe (Untergymnasium)

Die gymnasiale Unterstufe schliesst an die sechste Klasse der Primarschule an und dauert zwei Jahre. Es wird pro Jahrgang eine Klasse mit maximal 24 Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz im Kanton Zürich gebildet.

Informationsveranstaltungen

Die Kunst- und Sportschule Rämibühl führt jeweils im Herbst Orientierungsabende durch. Details finden Sie auf der Webseite der Schule. 

Weitere Angebote

AKAD, Swiss Olympic Partner School, Privatschule

Berufsbildung

Bei einer beruflichen Grundbildung müssen mehrere Partner zusammenarbeiten. Es gilt also, die Bereiche Berufsfachschule, Lehrbetrieb, überbetriebliche Kurse sowie Sport optimal aufeinander abzustimmen. Swiss Olympic hat deshalb die Vignette «Leistungssportfreundlicher Lehrbetrieb» lanciert. Die Vignette erhalten Lehrbetriebe, die ihren Auszubildenden parallel zur beruflichen Grundbildung eine Leistungssportkarriere ermöglichen. Das Angebot richtet sich an sportlich talentierte Jugendliche, die im Besitz einer «Swiss Olympic Talent Card National» oder «Swiss Olympic Talent Card Regional» sind oder einem nationalen beziehungsweise regionalen Kader angehören.  

Marc Röthlisberger

Berufsinspektor + Leistungssportkoordinator

marc.roethlisberger@mba.zh.ch
+41 43 259 77 08

Kauffrau/Kaufmann

Im Auftrag des Mittelschul- und Berufsbildungsamts des Kantons Zürich bieten die United School of Sports, die Sport Academy Zürich und die Minerva (Talent Plus) eine Lehre als Kaufmann oder Kauffrau für Sporttalente an. Es wird Rücksicht auf die Trainingspläne genommen und die Nachwuchsathletinnen und -athleten geniessen optimale Bedingungen mit angepassten Schul- und Arbeitspensen. Die Lernenden schliessen in vier statt drei Jahren mit einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis oder mit dem Fähigkeitszeugnis und der Berufsmaturität ab. Sie haben während der Ausbildung mehr Ferien und können aufgrund einer grosszügigen Handhabung von Urlaubsgesuchen an ihren Sportanlässen teilnehmen.

Informationsveranstaltung

Die UNITED school of sports, die Sport Academy Zürich und die Minerva (Talent Plus), führen Informationsabende durch. Details finden Sie auf den Webseiten der Schulen. 

Berufsbildungsschule Winterthur

Die Berufsbildungsschule Winterthur (BBW) geht gezielt auf die Bedürfnisse von Leistungssportlerinnen und -sportler ein. Ein Sportkoordinator begleitet die Sporttalente und unterstützt bei der Koordination von Schule, Sport und Arbeitgeberin.

Angebote für 10. Schuljahre

Berufswahlschule Uster
Berufswahlschule Bülach
Sport Academy Zürich, Privatschule
 

Beratung für Nachwuchsathletinnen und -athleten

Die Berufsberatung Kanton Zürich bietet Nachwuchsathletinnen und -athleten aus dem Kanton Zürich die Möglichkeit, sich kostenlos informieren und beraten zu lassen.

Ausserkantonal

Wenn im Kanton Zürich für den entsprechenden Förderbereich kein gleichwertiges Angebot besteht, die Schülerin oder der Schüler jedoch die Bedingungen für den Besuch einer Sportschule grundsätzlich erfüllt, prüft die Bildungsdirektion, ob eine Kostengutsprache für eine ausserkantonale Schulung erteilt werden kann. Grundlagen für die Kostenübernahme bilden die interkantonale Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte (HBV) und die Regionalen Schulabkommen (RSA 2009 und RSA EDK-Ost 2001). Ergänzend dazu müssen die Sporttalente die kantonalen Kriterien für den ausserkantonalen Schulbesuch der entsprechenden Schulstufe erfüllen. Ein Gesuch um Kostengutsprache muss bis spätestens 90 Tage vor Ausbildungsbeginn online über den untenstehenden Link eingereicht werden.

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Die Schule muss

Vorteile:

  • in den Anhängen der interkantonalen Vereinbarungen HBV oder RSA 2009 aufgeführt und mit dem entsprechenden Code versehen sein, welcher die grundsätzliche Zahlungsbereitschaft seitens des Kantons Zürich für die Schule kennzeichnet,

und

Vorteile:

  • über ein schulisches Angebot und ein Sportfördermodell verfügen, welches für die Ausübung der Sportart passend ist,

und

Vorteile:

  • vom Wohnort (resp. Zweitwohnsitz) der oder des Antragstellenden mit dem öffentlichen Verkehr gut erreichbar sein (als Richtwert gilt für den Weg ein Zeitaufwand von 45 Minuten) oder sich in unmittelbarer Nähe des Haupttrainingsorts (in der Regel ein regionales Leistungszentrum) befinden.

Das Talent muss grundsätzlich

Vorteile:

  • eine Sportart ausüben, für welche im Kanton Zürich keine gleichwertigen Förderstrukturen bestehen,

und

Vorteile:

  • über eine Swiss Olympic Talent Card in der für sein Alter höchsten Förderstufe verfügen (in der Regel Stufe regional oder national)

und

Vorteile:

  • gemäss dem von Swiss Olympic anerkannten Nachwuchsförderkonzept in der entsprechenden Talentstufe gemäss «Rahmenkonzept zur Sport- und Athletenentwicklung in der Schweiz» (FTEM-Modell)1 mindestens 10 Stunden pro Woche (Mo–Fr) bzw. 15 Stunden pro Woche (inkl. Wochenende) strukturiertes Training nachweisen können

und

Vorteile:

  • ein Empfehlungsschreiben einer übergeordneten Sportorganisation (in der Regel der oder des regionalen Stützpunktverantwortlichen bzw. der oder des Nachwuchsverantwortlichen des nationalen Sportverbands) vorweisen, welches Bezug nimmt auf das aktuelle Leistungsvermögen (z.B. PISTE-Test)2 und eine Aussage zur Potentialbeurteilung enthält.

1 Rahmenkonzept zur Sport- und Athletenentwicklung in der Schweiz (Foundation/Talent/Elite/Mastery)
2 Selektionsphilosophie von Swiss Olympic (Prognostisch/Integrativ/Systematisch/Trainer/Einschätzung)

Die Schule muss

Vorteile:

  • den Status einer Swiss Olympic Sport- oder Partnerschool haben und in den Anhängen der interkantonalen Vereinbarungen HBV, EDK-Ost oder RSA2009 aufgeführt und mit dem entsprechenden Code versehen sein, welcher die grundsätzliche Zahlungsbereitschaft kennzeichnet

oder

Vorteile:

  • vom nationalen Sportverband oder von einer neutralen anerkannten Fachstelle1 als Partnerschule des Leistungszentrums oder Trainingsstützpunkts der jeweiligen Sportart bezeichnet werden

und

Vorteile:

  • einen eidgenössisch anerkannten Abschluss ermöglichen (Matura, Berufsmatura, eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, Fachmaturität, eidgenössisches Berufsattest).

1 für Sport: Swiss Olympic / für Kunst: z. B. Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) (Musik) oder der Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden (danse suisse) (Tanz)

Das Talent muss

Vorteile:

  • eine gültige Swiss Olympic Talents Card für die höchste verfügbare Stufe (in der Regel national) haben

oder

Vorteile:

  • von einer anerkannten neutralen Fachstelle2 des jeweiligen Förderbereichs begründet für eine ausserkantonale Schulung empfohlen werden.

2 für Sport: Swiss Olympic oder Sportamt des Kantons Zürich / für Kunst: z. B. Zürcher Hochschule der Künste (ZHdK) (Musik) oder der Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden (danse suisse) (Tanz)

Die Gesuchseingabe für die Übernahme der Schulgeldkosten durch den Kanton erfolgt online von den Erziehungsberechtigten. Ergänzend sind folgende Unterlagen einzureichen:

Vorteile:

  • eine schriftliche Begründung für die Notwendigkeit einer ausserkantonalen Schullösung sowie
  • eine Kopie der aktuellen Swiss Olympic Talent Card oder ein Empfehlungsschreiben des Verbandes oder des bisherigen Leistungszentrums bzw. des bisherigen Trainers.

Das Gesuch um Kostengutsprache muss bis spätestens 90 Tage vor Ausbildungsbeginn beim Volksschulamt respektive beim Mittelschul- und Berufsbildungsamt eingereicht werden. Für einen Eintritt in die Sportschule per Anfang Schuljahr im August ist das Gesuch bis zum 20. Mai einzureichen.

Ueli Felder

Volksschulamt (VSA), Sekundarstufe l

ueli.felder@vsa.zh.ch
+41 43 259 22 92

Blanka Wartenweiler

Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA), Sekundarstufe ll

blanka.wartenweiler@mba.zh.ch
+41 43 259 77 19

Sascha Korner Schoch

Sportamt, Nachwuchs- und Leistungssportbeauftragte

sascha.korner@sport.zh.ch
+41 43 259 52 98

Studium

Eine Spitzensportkarriere mit einem Studium zu kombinieren, ist eine grosse Herausforderung. In der Schweiz gibt es auf der tertiären Stufe kein spezielles Label für leistungssportfreundliche Hochschulen oder Studiengänge. Trotzdem ist ein Studium für Leistungssportlerinnen und Leistungssportler durchaus möglich. Einige Hochschulen bieten spezielle, flexible Bedingungen für Spitzensportler an. An anderen lassen sich ohne Regelwerk individuelle Lösungen finden.

Kontakt

Sportamt - Nachwuchs- und Leistungssportbeauftragte

Adresse

Neumühlequai 8
8090 Zürich
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