Die berufliche Grundbildung kann nicht nur als Berufslehre (duales System), sondern auch als Kombination aus Schule und Praktikum (schulisch organisierte Grundbildung) absolviert und angeboten werden.
Was beinhaltet eine schulisch organisierte Grundbildung?
Die Besonderheiten der schulisch organisierten Grundbildung (SOG) sind:
- Die Lernenden sind mehrheitlich in der Schule (Vollzeitschule) und sammeln die Erfahrungen im Betrieb in Form von Praktika. Die Lernenden schliessen keinen Lehrvertrag ab, sondern unterstehen einem Ausbildungsvertrag (Praktikumsvertrag).
- Schulisch organisierte Grundbildungen können zu einem eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) führen.
- Die schulisch organisierte Grundbildung privater Anbieter wird nicht staatlich subventioniert. Für die Ausbildung muss ein Schulgeld entrichtet werden.
Möchten Sie eine schulisch organisierte Grundbildung absolvieren?
Bei gewissen Berufen ist es möglich, das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) in einem schulischen Vollzeitangebot inklusive einem Praktikum zu erwerben.
Das vollschulische Angebot kann bei privaten SOG-Schulen oder bei öffentliche Anbietern wie der Handelsmittelschule (HMS) oder der Informatikmittelschule (IMS) absolviert werden.
Möchten Sie eine schulisch organisierte Grundbildung anbieten?
Wenn Sie neu einen Antrag einreichen oder die bestehende Bewilligung erneuern möchten, dann melden Sie sich unter nacholgendem Formular. Wir vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt prüfen Ihren Antrag gerne gemäss der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung.
Bitte geben Sie uns Feedback
Ist diese Seite verständlich?
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Kontakt
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Marina Gutmann, Berufsschulbeauftragte