Sekundarschule: Planungshinweise für Schulen

Nach der 6. Primarklasse stehen den Schülerinnen und Schülern zwei Wege offen: Sie wechseln entweder prüfungsfrei in die Sekundarschule oder sie besuchen nach bestandener Aufnahmeprüfung das Langgymnasium (Mittelschule).

Übergang in die Sekundarschule oder ins Langgymnasium

Beim Wechsel in die Sekundarschule werden die Schülerinnen und Schüler in eine der Abteilungen A, B oder C und allenfalls in eine Anforderungsstufe (I, II oder III) eingeteilt. Eltern und Lehrpersonen entscheiden gemeinsam über die Zuteilung. Falls sie sich nicht einig werden, entscheidet die zuständige Schulpflege. Der Prozess der Einteilung ist auf der Webseite «Sekundarschule: Informationen für Eltern» beschrieben.

Der Eintritt ins Langgymnasium erfordert eine bestandene Aufnahmeprüfung. Nach einer Probezeit von sechs Monaten, sind Schülerinnen und Schüler definitiv ins Langgymnasium aufgenommen. Wer diese Probezeit nicht besteht, wechselt im nächsten Semester in die 1. Klasse der Sekundarschule.

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Das Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 sieht eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler vor. Schülerinnen und Schüler, die einen Übertritt in ein Gymnasium beabsichtigen, sind deshalb im Rahmen des obligatorischen Unterrichts darauf vorzubereiten.

Über diesen Unterricht hinaus besteht ein zusätzliches Förderbedürfnis im Rahmen von Prüfungsvorbereitungskursen.

Den Schulgemeinden wird empfohlen, für interessierte Schülerinnen und Schüler der 6. Klassen der Primarstufe und der 2. Klasse der Sekundarstufe Prüfungsvorbereitungskurse für die Aufnahmeprüfungen der Gymnasien anzubieten. Diese dauern idealerweise 2 Wochenlektionen während des ersten Semesters. 
Die Prüfungsvorbereitungskurse haben insbesondere zum Ziel:

  • Die Aneignung von Prüfungswissen in Deutsch und Mathematik und in Französisch (Sekundarstufe), insbesondere auch durch das Lösen von Prüfungsaufgaben aus früheren Jahren.
  • Die Anwendung von geeigneten Lerntechniken.
  • Der Abbau von individuellen Wissensdefiziten.

Die Schulgemeinden entscheiden über die Ausgestaltung, Durchführung, Organisation und Finanzierung der Prüfungsvorbereitungskurse, einschliesslich der Entschädigung der Kursleiterinnen und -leiter.

Den Schulgemeinden wird empfohlen, auf die Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch der Prüfungsvorbereitungskurse zu verzichten.

In der Sekundarschule

Die Sekundarschule ist in verschiedene Abteilungen unterteilt: Abteilung A ist die anspruchsvollste, gefolgt von B und je nach Schulmodell C. Zusätzlich können von den Fächern Mathematik, Deutsch, Französisch und Englisch höchstens drei in verschiedenen Anforderungsstufen (I, II oder III) unterrichtet werden. Dabei ist Stufe I  die anspruchsvollste. Diese Stufen können abteilungsübergreifend unterrichtet werden. Zudem ist es möglich, in mehreren Fächern unterschiedliche Stufen zu besuchen, ohne die Klasse zu wechseln.

Schülerinnen und Schüler können während des Schuljahres zwischen Abteilungen oder Anforderungsstufen wechseln. Und zwar an festgelegten Terminen ohne Prüfung (siehe § 40 Abs. 1 Volksschulverordnung). In besonderen Fällen kann auch eine Klasse wiederholt werden.

Die 3. Klasse der Sekundarschule

In der 3. Sekundarklasse bereiten sich die Schülerinnen und Schüler intensiv auf den Übergang in die berufliche Grundbildung oder in eine weiterführende Schule vor (siehe Gestaltung der 3. Sekundarklasse). Besonders wichtig sind die Berufswahl und die individuelle Profilierung. Damit Jugendliche ihre festgelegten Ziele für die 3. Sekundarklasse erreichen, wählen sie Wahlfächer, haben Projektunterricht und realisieren eine Abschlussarbeit. Mit dem Abschluss der Sekundarschule endet die Schulpflicht der Schülerinnen und Schüler.

Weiterführende Informationen

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Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Volksschulamt – Abteilung Pädagogisches

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E-Mail

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