Wer eine Mittel- oder eine Berufsmaturitätsschule besuchen will, muss die Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) bestehen oder die Voraussetzungen für die prüfungsfreie Zulassung erfüllen. Für Fragen verwenden Sie bitte das bereitgestellte Kontaktformular.
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Die ZAP kurz erklärt
Anmeldung zur ZAP
Informationen zu den Anmeldefristen, den Prüfungsvorbereitungen, einen Notenrechner sowie eine Darstellung der Schulangebote finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen Schultypen.
Nachteilsausgleich bei Beeinträchtigung
Wenn Schülerinnen und Schüler durch Beeinträchtigungen benachteiligt sind, können diese Nachteile auf Gesuch hin mit individuellen Massnahmen ausgeglichen werden. Gesuche für Nachteilsausgleiche sind an die Schule zu richten, an der die Prüfung stattfindet. Das Gesuch ist bei der ZAP-Anmeldung online hochzuladen. Wer ein umfangreiches Gesuch einreichen möchte, wendet sich bitte zu Beginn der Anmeldefrist direkt an die gewünschte Schule.
Nachteilsausgleich beantragen:
Vorteile:
- Sie können Ihren Antrag im Rahmen der ZAP-Anmeldung einreichen.
- Legen Sie ein Gutachten einer qualifizierten Fachperson oder einer Fachstelle bei.
Schulzuteilung
Grundsätzlich gilt für die Zürcher Mittelschulen die freie Schulwahl.
Die Schulwahl garantiert aber nicht die definitive Schulzuteilung. Bei Überbelegung kann es vor oder nach der ZAP zu Umteilungen kommen. Betroffene Schülerinnen und Schüler werden schriftlich darüber informiert.
Für die Berufsmaturität während der Lehre (BM 1) gibt es keine Wahlfreiheit. Entscheidend sind der Beruf, der Lehrort sowie die Berufsfachschule.
Kontaktformular
Bei Fragen zum Übertritt in eine Maturitätsschule, zur Zahlung oder bei Problemen bei der Anmeldung und weiteren Anliegen füllen Sie bitte untenstehendes Kontaktformular aus. Ihre Anfrage wird an die zuständige Stelle weitergeleitet und zeitnah bearbeitet.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Evaluation der neuen Übertrittsverfahrens in die Maturitätsschulen
- Reglement über die Ausstellung der Schulzeugnisse (Zeugnisreglement der Volksschule)
- Reglement für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarschule
- Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss der beruflichen Grundbildung
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Kontakt
Kontaktformular
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