Hier finden Sie alle Informationen zur Vorbereitung auf die Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) in eine Informatikmittelschule. Über die Navigation auf der linken Seite gelangen Sie direkt zu den wichtigsten Themen. Für Fragen verwenden Sie bitte das bereitgestellte Kontaktformular.
Auf dieser Seite
Anmeldung
Anmeldefenster
1. September 2026 bis 30. September 2026
Die Anmeldefrist ist verbindlich und die Anmeldung muss grundsätzlich innerhalb des Anmeldefensters abgeschlossen werden.
Voraussetzungen
Zur ZAP in eine Informatikmittelschule können sich Schülerinnen und Schüler anmelden, wenn sie
Vorteile:
- die 3. Sekundarklasse in der Abteilung A oder B besuchen oder eine gleichwertige Ausbildung besuchen oder besucht haben,
- nach dem 30. Juni 2009 geboren sind (für Eintritt ins Schuljahr 2027/28).
Erforderliche Dokumente
Vorteile:
- Zeugnis der 2. Sekundarklasse, 2. Semester (Frühlingssemester bzw. Julizeugnis).
- Schülerinnen und Schüler der Abteilung B der Sekundarstufe benötigen zusätzlich eine schriftliche Empfehlung der Klassenlehrperson:
Vorteile:
- Eignungstest: Bei der Anmeldung muss ein Multicheck «Informatiker/in EFZ Applikationsentwicklung für Informatikmittelschulen (IMS)» eingereicht werden. Für die Zulassung zur Prüfung müssen die Schülerinnen und Schüler im Bereich «Potenzial» und im Bereich «berufsspezifische Fähigkeiten» je mindestens 50 Punkte erzielen. Der Termin für den kostenpflichtigen Multicheck-Eignungstest muss zwischen dem 1. Juni und dem 25. September des Prüfungsjahrs gebucht und innerhalb dieser Frist abgelegt werden. Der Test darf nicht wiederholt werden. Die Zustellung der Ergebnisse des Eignungstests, die zur Anmeldung an die Informatikmittelschule benötigt werden, dauert bis zu zwei Arbeitstagen.
Mehrfachanmeldung
Innerhalb eines Schuljahrs können sich Schülerinnen und Schüler für insgesamt drei Aufnahmeprüfungen anmelden:
Vorteile:
- Prüfung in eine Informatikmittelschule im Oktober.
- Prüfung in ein Kurzgymnasium und/oder in eine Handelsmittelschule im März:
Schülerinnen und Schüler, die sich für ein Kurzgymnasium und eine Handelsmittelschule anmelden möchten, melden sich für die Prüfung in ein Kurzgymnasium mit Option auf Eintritt in eine Handelsmittelschule an. Je nach erzielter Gesamtnote können Schülerinnen und Schüler in ein Kurzgymnasium oder in eine Handelsmittelschule eintreten.
Vorteile:
- Prüfung in eine Fachmittelschule oder in eine lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule (BM 1) im März:
Schülerinnen und Schüler, die sich für die FMS oder die BM 1 anmelden möchten, wählen bei der Anmeldung einen der beiden Schultypen.
Die Aufnahmeprüfung für die FMS und die BM 1 ist identisch. Die Schülerinnen und Schüler melden sich für jenen Schultyp (FMS oder BM 1) an, den sie besuchen wollen. Die Wahl des Schultyps bei der Anmeldung dient der Bestimmung des Prüfungsorts.
Die Benotung der Prüfungsleistung erfolgt getrennt nach Schultyp, in der BM 1 auch getrennt nach Ausrichtungen.
Im Entscheidbrief wird ausgewiesen, ob die Prüfung gemäss der Benotung des gewählten Schultyps bestanden wurde. Ein Wechsel in den jeweils anderen Schultyp ist auf Gesuch hin möglich. Die aufnehmende Schule prüft, ob die erzielte Prüfungsleistung gemäss der Benotung des entsprechenden Schultyps als bestanden gilt. Für den Wechsel in eine BM 1 ist ein bestehender Lehrvertrag Voraussetzung.
Wer die ZAP eines Schultyps bestanden hat, sich aber gegen einen Eintritt entscheidet, muss sich zwingend abmelden, entweder über die Option «Abmelden» in der Anmeldemaske der ZAP oder schriftlich bei der Schule. Dies muss innert der im Entscheidbrief erwähnten Frist geschehen.
Prüfungsfrei in eine Informatikmittelschule
Wer prüfungsfrei in eine Informatikmittelschule übertreten kann, meldet sich via Anmeldemaske der ZAP bis am 30. September 2026 bei der gewünschten Schule an.
Prüfungsfrei in die 1. Klasse einer Informatikmittelschule wechseln kann, wer
Vorteile:
- nach dem 30. Juni 2009 geboren ist (für Eintritt ins Schuljahr 2027/28) und
- ab der 3. Klasse eines öffentlichen Langgymnasiums in die nächste Klasse übertreten kann oder
- von einer beliebigen Klasse eines öffentlichen Kurzgymnasiums, einer öffentlichen Handelsmittelschule, einer öffentlichen Fachmittelschule oder einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturitätsschule zum Erwerb der BM 1 in die nächste Klasse übertreten kann und
- die entsprechende Vorbildung belegen kann sowie
- einen Eignungstest mit den erforderlichen Resultaten abgelegt hat.
Ausserordentlicher Übertritt in eine Informatikmittelschule
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Grundsätzlich erfolgt der Eintritt in eine Zürcher Mittelschule über die ZAP. In besonderen Fällen ist ein Übertritt auch auf einem anderen Weg möglich. Dies kann beispielsweise auf Schülerinnen und Schüler aus ausländischen Bildungssystemen oder auf Schülerinnen und Schüler zutreffen, die aus einem anderen Kanton in den Kanton Zürich ziehen.
Die Zentrale Anlaufstelle (ZAS) dient dabei als Kontaktstelle für Erziehungsberechtigte und Jugendliche. Sie koordiniert entsprechende Anfragen und übernimmt die Kommunikation mit den Schulen. Die Entscheidungskompetenz für eine Aufnahme obliegt dabei der betreffenden Schule.
Bei Interesse oder Fragen können Sie sich über den untenstehenden Link an die ZAS wenden:
Wer das Zulassungsverfahren für eine öffentliche Informatikmittelschule in einem anderen Kanton erfolgreich durchlaufen hat, kann sich prüfungsfrei für ein entsprechende Informatikmittelschule anmelden. Schülerinnen und Schüler, die im Kanton Zürich wohnen, besuchen auf der Sekundarstufe II grundsätzlich die Schule im Kanton Zürich. Der Besuch einer Schule in einem anderen Kanton ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Anmeldegebühr
Die Anmeldung an die ZAP kostet 50 Franken (auch bei Mehrfachanmeldungen wird die Gebühr pro Schuljahr nur einmal erhoben). Diese Anmeldegebühr ist nicht erstattungsfähig. Für Schülerinnen und Schüler, die prüfungsfrei in eine Informatikmittelschule übertreten können, ist die Anmeldung kostenlos.
Schulzuteilung
Grundsätzlich gilt für die Zürcher Mittelschulen die freie Schulwahl.
Die Schulwahl garantiert aber nicht die definitive Schulzuteilung. Bei Überbelegung kann es vor oder nach der Aufnahmeprüfung zu Umteilungen kommen. Betroffene Schülerinnen und Schüler werden schriftlich darüber informiert.
- Registration: Schülerinnen und Schüler registrieren sich für die ZAP ab dem 1. September bis spätestens Ende September.
- Nach Abschluss der Registration erhalten die Schülerinnen und Schüler per E-Mail die für die Anmeldung notwendigen Zugangsdaten.
- Anmeldung: Mit den Zugangsdaten melden sich die Schülerinnen und Schüler mit oder ohne Prüfung im entsprechenden Anmeldefenster bei einer Informatikmittelschule an.
- Hinweis: Treten Schülerinnen und Schüler im folgenden Schuljahr erneut an die ZAP an, müssen sie sich nochmals neu registrieren.
- Hinweis: Schülerinnen und Schüler müssen bei der Anmeldung das Julizeugnis der 2. Sekundarklasse hochladen. Die Anmeldung bleibt so lange provisorisch, bis das Julizeugnis hochgeladen ist. Die Daten sind gespeichert und für die gewählte Schule sichtbar. Nachdem das Zeugnis hochgeladen worden ist, muss die Prüfungsgebühr bezahlt und die Anmeldung bis Fristende definitiv abgeschlossen werden.
Kontaktformular
Bei Fragen zum Übertritt in eine Informatikmittelschule, zur Zahlung oder bei Problemen bei der Anmeldung und weiteren Anliegen füllen Sie bitte untenstehendes Kontaktformular aus. Ihre Anfrage wird an die zuständige Stelle weitergeleitet und zeitnah bearbeitet.
Noten und Aufnahme
Vorleistungsnote
Die Vorleistungsnote zählt zwingend, wenn die Schülerinnen und Schüler im Zeitpunkt der Anmeldung die beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
Vorteile:
- Besuch einer öffentlichen zürcherischen Sekundarstufe A
- die keine Anforderungsstufen führt oder
- die Anforderungsstufen führt. Alle in Anforderungsstufen angebotenen Fächer müssen in der höchsten Anforderungsstufe absolviert werden.
- In allen fünf für die Vorleistungsnote massgebenden Fächern eine Note vorliegt (siehe unten).
In allen anderen Fällen zählt die Vorleistungsnote nicht.
Berechnung der Vorleistungsnote
Folgende Fächer zählen je zu einem Fünftel:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Natur und Technik
- Mathematik (zwei Drittel Arithmetik und Algebra, ein Drittel Geometrie)
Ist in einem dieser Fächer keine Note vorhanden, zählt die Vorleistungsnote nicht.
Prüfungsfächer
Die ZAP ist schriftlich und umfasst die Prüfungsfächer Deutsch und Mathematik.
Das Prüfungsfach Deutsch besteht aus den Prüfungsteilen «Verfassen eines Textes (Aufsatz)» und «Sprachbetrachtung und Textverständnis».
Prüfungsnote
Die Prüfungsnote besteht zu je einem Viertel aus den beiden Deutschprüfungsteilen und zur Hälfte aus der Mathematikprüfung. Die Prüfungsnote wird auf zwei Dezimalstellen gerundet, wenn die Vorleistungen nicht berücksichtigt werden. Sie wird nicht gerundet, wenn die Vorleistungen berücksichtigt werden.
Gesamtnote
Wenn die Vorleistungsnote zählt, setzt sich die Gesamtnote je zur Hälfte aus der Prüfungsnote und der Vorleistungsnote zusammen. Die Gesamtnote wird in diesem Fall auf zwei Dezimalstellen gerundet. Zählt die Vorleistungsnote nicht, entspricht die Gesamtnote der Prüfungsnote.
Schülerinnen und Schüler bestehen die Prüfung mit folgenden Gesamtnoten:
Mit Vorleistungsnote
Mindestens 4,5
Ohne Vorleistungsnote
Mindestens 4,25
Schuleintritt
Eine bestandene ZAP berechtigt zum Eintritt in die Probezeit im anschliessenden Schuljahr.
Welche Note brauche ich an der ZAP?
Finden Sie heraus, welchen Notenschnitt Sie an der ZAP brauchen, um eine Maturitätsschule zu besuchen.
Prüfung 2026
Datum
Montag, 26. Oktober 2026
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Datum: Montag, 25. Oktober 2027
Ablauf
|
Uhrzeit
|
Fach
|
|---|---|
| 8.00 bis 9.30 Uhr | Mathematik |
| 10.00 bis 10.45 Uhr | Deutsch: Sprachbetrachtung und Textverständnis |
| 11.15 bis 12.45 Uhr | Deutsch: Verfassen eines Textes (Aufsatz) |
Material und Hilfsmittel
Schülerinnen und Schüler müssen folgendes Material zur Prüfung mitbringen:
Vorteile:
- Amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte)
- Schreibmaterial:
- Erlaubt sind Füllfeder, Kugelschreiber oder Filzstift mit blauer oder schwarzer Schreibfarbe sowie Tipp-Ex oder Korrekturroller.
- Bleistifte dürfen nur in Geometrieaufgaben verwendet werden, wenn dies ausdrücklich verlangt ist.
- Leuchtstifte dürfen bei allen drei Prüfungsteilen nur als Hilfsmittel (z.B. für die Markierung wichtiger Textstellen in der Sprachprüfung Deutsch) benutzt werden. Wichtig: Markierungen oder Notizen mit einem Leuchtstift zählen nicht als Lösung.
- Erlaubt sind Füllfeder, Kugelschreiber oder Filzstift mit blauer oder schwarzer Schreibfarbe sowie Tipp-Ex oder Korrekturroller.
- Lineal
- Für den Aufsatz in Deutsch:
- Das in der Sekundarschule verwendete Wörterbuch oder
- Duden, Band 1: «Die deutsche Rechtschreibung»
- Für die Mathematikprüfung:
- Bleistift und Radiergummi (nur in Geometrieaufgaben verwenden, wenn dies ausdrücklich verlangt ist)
- Geodreieck und Zirkel
- Wer nicht Deutsch als Erstsprache hat, darf im Prüfungsteil Mathematik ein zweisprachiges Wörterbuch «Erstsprache – Deutsch» einsetzen. Dies muss bei der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung im Bemerkungsfeld eingetragen werden.
- Netzunabhängiger Taschenrechner ohne Grafik- und Algebrasystem. Ausschliesslich erlaubt sind die vier Taschenrechnermodelle im angefügten Dokument:
- Bleistift und Radiergummi (nur in Geometrieaufgaben verwenden, wenn dies ausdrücklich verlangt ist)
Nicht erlaubt
- Radierbare Stifte (ausser Bleistift, wo vorgesehen)
- Es sind keine Notizen, Beilagen oder Ähnliches im mitgebrachten Wörterbuch erlaubt.
- Schülerinnen und Schüler dürfen kein eigenes Papier mitbringen. Sie erhalten an der Prüfung Papierbögen.
- Die Schülerinnen und Schüler deponieren ihre digitalen Geräte (Mobiltelefone, Smartphones, Smartwatches usw.) vor der Prüfung bei der Aufsichtsperson. Digitale Geräte stehen zur Zeitanzeige nicht zur Verfügung, weshalb das Mitbringen einer analogen Uhr empfohlen ist.
- Schülerinnen und Schüler dürfen während der Prüfungen keine eigenen Gehörschutzstöpsel oder Otoplastiken verwenden. Die Prüfungsschule stellt den Schülerinnen und Schülern bei Bedarf Gehörschutzstöpsel zur Verfügung.
- Ausnahme: Schülerinnen und Schüler mit Nachteilsausgleich können nach Absprache mit der Prüfungsschule einen eigenen Gehörschutz an den Prüfungen verwenden. In der Regel stellt die Prüfungsschule aber auch diesen Schülerinnen und Schülern einen Gehörschutz zur Verfügung.
Am Prüfungstag krank
Wer zur Prüfung antritt, gilt als prüfungsfähig und kann nicht im Nachhinein ein Arztzeugnis einreichen. Wer die Prüfung nicht antreten kann, meldet dies unverzüglich der Schulleitung, muss dieser innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Zeugnis einreichen und wird dann zur Nachprüfung aufgeboten.
Unerlaubte Hilfsmittel
Die Schulleitung erklärt die Prüfung als nicht bestanden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler anlässlich der Prüfung unerlaubte Hilfsmittel wie z.B. ein Mobiltelefon verwendet, zu verwenden versucht, oder wenn sonstige Unredlichkeiten begangen werden, beispielsweise durch Plagiarismus (Textübernahme ohne Quellenangabe, auch von auswendig gelernten Texten).
Prüfungsentscheid
Die Prüfungsentscheide werden per Post mitgeteilt. Tags darauf sind sie auch online einsehbar. Den Termin für die Einsicht in die abgelegten Prüfungen setzt jede Schule selbst fest und kommuniziert diesen in geeigneter Form.
Wer die ZAP eines Schultyps bestanden hat, sich aber gegen einen Eintritt in diesen Schultyp entscheidet, muss sich zwingend abmelden. Die Abmeldung kann entweder über die Option «Abmelden» in der Anmeldemaske der ZAP oder schriftlich bei der Schule erfolgen. Dies muss innert der im Entscheidbrief erwähnten Frist geschehen.
Prüfungsvorbereitung
Das Prüfungsarchiv enthält eine Auswahl an Musterprüfungen und Lösungen zur Vorbereitung auf die ZAP.
Die Prüfungen in diesem Archiv sind nicht barrierefrei. Im Rahmen von ausgleichenden Massnahmen (Nachteilsausgleich) kann eine individualisierte Unterstützung zur Prüfungsvorbereitung finanziert werden, sofern der Anspruch auf Nachteilsausgleich aufgrund einer Sehbehinderung belegt ist.
Prüfungsarchiv: Musterprüfungen und Lösungen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
2025:
2024:
2023:
2022:
Beispielprüfungen 2022 (nach der neuen Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe):
2021:
2020:
2019:
2018:
2017:
2016:
2025:
2024:
2023:
2022:
Beispielprüfungen 2022 (nach der neuen Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe):
2021:
2020:
2019:
2018:
2017:
2016:
Schulen
Standorte
Weiterführende Informationen
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