Hier finden Sie alles Wissenswerte zur Vorbereitung auf die Zentrale Aufnahmeprüfung (ZAP) in eine Informatikmittelschule.
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Anmeldung
Anmeldefenster
1. September 2025 bis 30. September 2025
Voraussetzungen
Zur ZAP in eine Informatikmittelschule können sich Schülerinnen und Schüler anmelden, wenn sie
Vorteile:
- die 3. Sekundarklasse in der Abteilung A oder B besuchen oder besucht haben,
- nach dem 15. Juni 2008 geboren sind (für Eintritt ins Schuljahr 2026/27).
Erforderliche Dokumente
Vorteile:
- 2. Sekundarklasse, 2. Semester (Frühlingssemester bzw. Julizeugnis).
- Schülerinnen und Schüler der Abteilung B der Sekundarstufe benötigen zusätzlich eine schriftliche Empfehlung der Klassenlehrperson:
Vorteile:
- Eignungstest: Bei der Anmeldung muss ein Multicheck «Informatiker/in EFZ Applikationsentwicklung für Informatikmittelschulen (IMS)» eingereicht werden. Für die Zulassung zur Prüfung müssen die Schülerinnen und Schüler im Bereich «Potenzial» und im Bereich «berufsspezifische Fähigkeiten» je mindestens 50 Punkte erzielen. Der Termin für den kostenpflichtigen Multicheck-Eignungstest muss zwischen dem 1. Juni und dem 25. September des Prüfungsjahrs gebucht und innerhalb dieser Frist abgelegt werden. Der Test darf nicht wiederholt werden. Die Zustellung der Ergebnisse des Eignungstests, die zur Anmeldung an die Informatikmittelschule benötigt werden, dauert bis zu zwei Arbeitstagen.
Mehrfachanmeldung
Innerhalb eines Schuljahrs können sich Schülerinnen und Schüler für insgesamt drei Aufnahmeprüfungen anmelden:
Vorteile:
- Prüfung in eine Informatikmittelschule im Oktober.
- Prüfung in ein Kurzgymnasium und/oder in eine Handelsmittelschule im März:
- Schülerinnen und Schüler, die sich für ein Kurzgymnasium und eine Handelsmittelschule anmelden möchten, melden sich für die Prüfung in ein Kurzgymnasium mit Option auf Eintritt in eine Handelsmittelschule an. Je nach erzielter Gesamtnote können Schülerinnen und Schüler in ein Kurzgymnasium oder in eine Handelsmittelschule eintreten.
- Prüfung in eine Fachmittelschule oder in eine lehrbegleitende Berufsmaturitätsschule (BM 1) im März:
- Die Fachmitelschule und die BM 1 führen die gleiche Prüfung durch. Die Fachmittelschule und die BM 1 bewerten die Prüfung unabhängig voneinander. Die einzelnen Ausrichtungen der BM 1 werden ebenfalls unabhängig voneinander bewertet.
- Bei der Anmeldung wählen die Schülerinnen und Schüler zwischen Fachmittelschule und BM 1. Die Anmeldung gilt für beide Schultypen (Fachmittelschule und BM 1). Die Prüfung wird an einer Schule des gewählten Schultyps abgelegt.
- Den Schülerinnen und Schülern wird schriftlich mitgeteilt, ob sie die Aufnahmeprüfung an der gewählten Schule bestanden haben.
Wer die ZAP eines Schultyps bestanden hat, sich aber gegen einen Eintritt entscheidet, muss sich zwingend verbindlich abmelden. Entweder über die Option «Abmelden» in der Anmeldemaske der ZAP oder schriftlich bei der Schule. Dies muss innert der im Aufnahmeentscheid erwähnten Frist geschehen.
Prüfungsfrei in eine Informatikmittelschule
Wer prüfungsfrei in eine Informatikmittelschule übertreten kann, meldet sich via Anmeldemaske der ZAP bis 30. September 2025 bei der gewünschten Schule an.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Seit der ZAP 2023 kann prüfungsfrei in die 1. Klasse einer Informatikmittelschule wechseln, wer
Vorteile:
- nach dem 15. Juni 2008 geboren ist (für Eintritt ins Schuljahr 2026/27) und
- ab der 3. Klasse eines öffentlichen Langgymnasiums in die nächste Klasse übertreten kann oder
- von einer beliebigen Klasse eines öffentlichen Kurzgymnasiums, einer öffentlichen Handelsmittelschule, einer öffentlichen Fachmittelschule oder einer eidgenössisch anerkannten Berufsmaturitätsschule zum Erwerb der BM 1 in die nächste Klasse übertreten kann und
- die entsprechende Vorbildung belegen kann sowie
- einen Eignungstest mit den erforderlichen Resultaten abgelegt hat.
Für Schülerinnen und Schüler, die die ZAP 2022 oder früher abgelegt haben, gelten die damals gültigen Bestimmungen. Fragen diesbezüglich können Sie uns gerne per Kontaktformular stellen.
Wer das Zulassungsverfahren für eine öffentliche Informatikmittelschule in einem anderen Kanton erfolgreich durchlaufen hat, kann sich prüfungsfrei für eine entsprechende Zürcher Informatikmittelschule anmelden.
Schülerinnen und Schüler, die im Kanton Zürich wohnen, besuchen auf der Sekundarstufe II grundsätzlich die Schule im Kanton Zürich. Der Besuch einer Schule in einem anderen Kanton ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Übertritt aus dem Ausland
Schülerinnen und Schüler aus ausländischen Bildungssystemen, die noch nicht oder erst vor Kurzem ins schweizerische Schulsystem eingetreten sind, können ihr Interesse an einer Aufnahme in eine kantonale Maturitätsschule via diesen Link anmelden:
Schülerinnen und Schüler aus ausländischen Bildungssystemen müssen ihre Vorbildung belegen. Die Schulleitung beurteilt die Gleichwertigkeit der Vorbildung. Sie kann verlangen, dass die Schülerinnen und Schüler eine ZAP oder eine ausserordentliche Aufnahmeprüfung ablegen oder sie als Hospitantinnen und Hospitanten aufnehmen.
Für Hospitationen an einer Informatikmittelschule gelten folgende Regelungen:
Vorteile:
- Eine Bewerbung für eine Hospitation ist ausschliesslich im Zeitraum vom 1. Juni bis 31. Oktober für einen Eintritt im darauffolgenden Sommer möglich.
- Schülerinnen und Schüler absolvieren eine Lernstandserhebung.
- Das Ablegen eines Multichecks «Informatiker/in EFZ Applikationsentwicklung für Informatikmittelschulen (IMS)» kann von der Schulleitung zur Beurteilung der Berufseignung einverlangt werden.
- Hospitationen sind in den Informatikmittelschule in der Regel im 1. Semester der 1. Klasse möglich.
Der finale Entscheid bezüglich der Zulassung zur Hospitation liegt bei der Schulleitung der jeweiligen Schule. Im Falle einer Hospitation erfolgt die Aufnahme ohne Prüfung und in der Regel für längstens zwei Semester. Hospitantinnen und Hospitanten, die als Schülerinnen und Schüler aufgenommen werden wollen, unterstehen in der Regel im zweiten Semester den Promotionsbestimmungen. Erfüllen sie die Promotionsbedingungen, werden sie aufgenommen.
Anmeldegebühr
Die Anmeldung an die ZAP kostet 50 Franken (auch bei Mehrfachanmeldungen wird die Gebühr pro Schuljahr nur einmal erhoben). Diese Anmeldegebühr ist nicht erstattungsfähig. Für Schülerinnen und Schüler, die prüfungsfrei in eine Informatikmittelschule übertreten können, ist die Anmeldung kostenlos.
Schulzuteilung
Grundsätzlich gilt für die Zürcher Mittelschulen die freie Schulwahl.
Die Schulwahl garantiert aber nicht die definitive Schulzuteilung. Bei Überbelegung kann es vor oder nach der Aufnahmeprüfung zu Umteilungen kommen. Betroffene Schülerinnen und Schüler werden schriftlich darüber informiert.
- Registration: Schülerinnen und Schüler registrieren sich für die ZAP ab dem 1. September.
- Nach Abschluss der Registration erhalten die Schülerinnen und Schüler per E-Mail die für die Anmeldung notwendigen Zugangsdaten.
- Anmeldung: Mit den Zugangsdaten melden sich die Schülerinnen und Schüler mit oder ohne Prüfung im entsprechenden Anmeldefenster bei einer Informatikmittelschule an.
- Hinweis: Treten Schülerinnen und Schüler im folgenden Schuljahr erneut an die ZAP an, müssen sie sich nochmals neu registrieren.
- Hinweis: Treten Schülerinnen und Schüler erst im Folgejahr einer Prüfung in eine Informatikmittelschule ein, müssen sie sich erneut registrieren und für eine Schule anmelden.
- Hinweis: Schülerinnen und Schüler, deren Vorleistungen bei der ZAP berücksichtigt werden, müssen bei der Anmeldung das Junizeugnis hochladen. Nachdem das Zeugnis hochgeladen wurde, kann die Prüfungsgebühr bezahlt und die Anmeldung definitiv abgeschlossen werden.
Kontaktformular
Bei Fragen zum Übertritt in eine Informatikmittelschule füllen Sie bitte untenstehendes Kontaktformular aus.
Noten und Aufnahme
Vorleistungsnote
Die Vorleistungsnote zählt zwingend, wenn die Schülerinnen und Schüler im Zeitpunkt der Anmeldung eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllen:
Vorteile:
- Besuch einer öffentlichen zürcherischen Sekundarstufe A ohne Anforderungsstufen
- Besuch einer öffentlichen zürcherischen Sekundarstufe A, die Anforderungsstufen führt. Alle in Anforderungsstufen angebotenen Fächer müssen in der höchsten Anforderungsstufe absolviert werden.
In allen anderen Fällen zählt die Vorleistungsnote nicht.
Berechnung der Vorleistungsnote
Folgende Fächer zählen je zu einem Fünftel:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Natur und Technik
- Mathematik (zwei Drittel Arithmetik und Algebra, ein Drittel Geometrie)
Ist in einem dieser Fächer keine Note vorhanden, zählt die Vorleistungsnote nicht.
Prüfungsfächer
Die ZAP ist schriftlich und umfasst die Prüfungsfächer Deutsch und Mathematik.
Das Prüfungsfach Deutsch besteht aus den Prüfungsteilen «Verfassen eines Textes (Aufsatz)» und «Sprachbetrachtung und Textverständnis».
Prüfungsnote
Die Prüfungsnote besteht zu je einem Viertel aus den beiden Deutschprüfungsteilen und zur Hälfte aus der Mathematikprüfung. Die Prüfungsnote wird auf zwei Dezimalstellen gerundet, wenn die Vorleistungen nicht berücksichtigt werden. Sie wird nicht gerundet, wenn die Vorleistungen berücksichtigt werden.
Gesamtnote
Wenn die Vorleistungsnote zählt, setzt sich die Gesamtnote je zur Hälfte aus der Prüfungsnote und der Vorleistungsnote zusammen. Die Gesamtnote wird in diesem Fall auf zwei Dezimalstellen gerundet. Zählt die Vorleistungsnote nicht, entspricht die Gesamtnote der Prüfungsnote.
Schülerinnen und Schüler bestehen die Prüfung mit folgenden Gesamtnoten:
Mit Vorleistungsnote
Mindestens 4,5
Ohne Vorleistungsnote
Mindestens 4,25
Schuleintritt
Eine bestandene ZAP berechtigt zum Eintritt in die Probezeit im anschliessenden Schuljahr.
Welche Note brauche ich an der ZAP?
Finden Sie heraus, welchen Notenschnitt Sie an der ZAP brauchen, um eine Maturitätsschule zu besuchen.
Prüfung 2025
Datum
Montag, 27. Oktober 2025
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Datum: Montag, 26. Oktober 2026
Ablauf
|
Uhrzeit
|
Fach
|
|---|---|
| 8.00 bis 9.30 Uhr | Mathematik |
| 10.00 bis 10.45 Uhr | Deutsch: Sprachbetrachtung und Textverständnis |
| 11.15 bis 12.45 Uhr | Deutsch: Verfassen eines Textes (Aufsatz) |
Material und Hilfsmittel
Schülerinnen und Schüler sollen folgendes Material zur Prüfung mitbringen:
Vorteile:
- Amtlicher Ausweis (Pass, Identitätskarte)
- Schreibmaterial:
- Erlaubt sind Füllfeder, Kugelschreiber oder Filzstift mit blauer oder schwarzer Schreibfarbe sowie Tipp-Ex oder Korrekturroller.
- Bleistifte dürfen nur in Geometrieaufgaben verwendet werden, wenn dies ausdrücklich verlangt ist.
- Erlaubt sind Füllfeder, Kugelschreiber oder Filzstift mit blauer oder schwarzer Schreibfarbe sowie Tipp-Ex oder Korrekturroller.
- Lineal
- Für den Aufsatz in Deutsch:
- Das in der Sekundarschule verwendete Wörterbuch oder
- Duden, Band 1: «Die deutsche Rechtschreibung»
- Für die Mathematikprüfung:
- Bleistift und Radiergummi (nur in Geometrieaufgaben verwenden, wenn dies ausdrücklich verlangt ist)
- Geodreieck und Zirkel
- Wer nicht Deutsch als Erstsprache hat, darf im Prüfungsteil Mathematik ein zweisprachiges Wörterbuch «Erstsprache – Deutsch» einsetzen. Dies muss bei der Anmeldung zur Aufnahmeprüfung im Bemerkungsfeld eingetragen werden.
- Netzunabhängiger Taschenrechner ohne Grafik- und Algebrasystem. Ausschliesslich erlaubt sind die vier Taschenrechnermodelle im angefügten Dokument:
- Bleistift und Radiergummi (nur in Geometrieaufgaben verwenden, wenn dies ausdrücklich verlangt ist)
Nicht erlaubt
- Radierbare Stifte (ausser Bleistift, wo vorgesehen)
- Schülerinnen und Schüler dürfen kein eigenes Papier mitbringen. Sie erhalten an der Prüfung Papierbogen.
- Die Schülerinnen und Schüler deponieren ihre digitalen Geräte (Mobiltelefone, Smartphones, Smartwatches usw.) vor der Prüfung bei der Aufsichtsperson. Digitale Geräte stehen nicht zur Zeitanzeige zur Verfügung, weshalb das Mitbringen einer analogen Uhr empfohlen ist.
- Schülerinnen und Schüler dürfen während der Prüfungen keine eigenen Gehörschutzstöpsel oder Otoplastiken verwenden. Die Prüfungsschule stellt den Schülerinnen und Schülern bei Bedarf Gehörschutzstöpsel zur Verfügung.
- Ausnahme: Schülerinnen und Schüler mit Nachteilsausgleich können nach Absprache mit der Prüfungsschule einen eigenen Gehörschutz an den Prüfungen verwenden. In der Regel stellt die Prüfungsschule aber auch diesen Schülerinnen und Schülern einen Gehörschutz zur Verfügung.
Am Prüfungstag krank
Wer zur Prüfung antritt, gilt als prüfungsfähig und kann nicht im Nachhinein ein Arztzeugnis einreichen. Wer die Prüfung nicht antreten kann, meldet dies unverzüglich der Schulleitung und muss ihr innerhalb von drei Tagen ein ärztliches Zeugnis einreichen. Anschliessend wird die Kandidatin oder der Kandidat zur Nachprüfung aufgeboten.
Unerlaubte Hilfsmittel
Die Schulleitung erklärt die Prüfung als nicht bestanden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler anlässlich der Prüfung unerlaubte Hilfsmittel verwendet, zu verwenden versucht oder sonstige Unredlichkeiten begeht.
Prüfungsentscheid
Die Prüfungsentscheide werden per Post mitgeteilt. Tags darauf sind sie auch online einsehbar. Den Termin für die Einsicht in die abgelegten Prüfungen setzt jede Schule selbst fest und kommuniziert diese in geeigneter Form.
Wer die ZAP eines Schultyps bestanden hat, sich aber gegen einen Eintritt entscheidet, muss sich zwingend verbindlich abmelden. Entweder über die Option «Abmelden» in der Anmeldemaske der ZAP oder schriftlich bei der Schule. Dies muss innert der im Aufnahmeentscheid erwähnten Frist geschehen.
Prüfungsvorbereitung
Das Prüfungsarchiv enthält eine Auswahl an Musterprüfungen und Lösungen zur Vorbereitung auf die ZAP.
Die Prüfungen in diesem Archiv sind nicht barrierefrei. Im Rahmen von ausgleichenden Massnahmen (Nachteilsausgleich) kann eine individualisierte Unterstützung zur Prüfungsvorbereitung finanziert werden, sofern der Anspruch auf Nachteilsausgleich aufgrund einer Sehbehinderung belegt ist.
Prüfungsarchiv: Musterprüfungen und Lösungen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
2024:
2023:
2022:
Beispielprüfungen 2022 (nach der neuen Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe):
2021:
2020:
2019:
2018:
2017:
2016:
2024:
2023:
2022:
Beispielprüfungen 2022 (nach der neuen Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe):
2021:
2020:
2019:
2018:
2017:
2016:
Schulen
Standorte
Weiterführende Informationen
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