Fachinformationen für Jagdberechtigte

Fachspezifische, weiterführende Informationen zu Themen rund um die Jagd

Inhaltsverzeichnis

Eine Jagdberechtigte beim Absolvieren des jährlichen Treffsicherheitsnachweises (sitzend angestrichen)
Für den Treffsicherheitsnachweis müssen neben dem «Schrotprogramm» vier Schuss in Serie auf dem 100-Meter-Kugelstand ins Schwarze treffen. Quelle: FJV

Jagdliches Schiessen und Jagdschiessanlagen

Jagdberechtigte müssen jährlich ihre Schiessfertigkeit unter Beweis stellen, um die Jagd ausüben zu dürfen (Treffsicherheitsnachweis). Die Jagdberechtigten absolvieren ausserdem freiwillige Trainings, um ihre Schiessfertigkeit zu perfektionieren.

Für das jagdliche Schiessen werden spezielle Anlagen benötigt. Der Kanton Zürich bereitet den Bau einer neuen Jagdschiessanlage in Bülach vor. Bis zu ihrer Fertigstellung kann die Jagdschiessanlage in Embrach genutzt werden. Sie ist allerdings sanierungsbedürftig, bietet nur eingeschränkte Möglichkeiten und muss den Betrieb spätestens Ende 2024 einstellen.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Auf der Jagd zählt der erste Schuss. Die sichere Handhabung der Waffe und eine gute Treffsicherheit sind deshalb unverzichtbare Bestandteile einer verantwortungsbewussten Jagdausübung. Die Treffsicherheit ist aus mehreren Gründen wichtig: Tierschutz, Sicherheit und Wildbretgewinnung.

Regelmässiges Schiesstraining und der überprüfbare Nachweis der Treffsicherheit gehören für jede Jägerin und jeden Jäger zur Selbstverständlichkeit. Der JFK-Standard (Standard der Fischerei- und Jagdverwalterkonferenz) gewährleistet, dass die Treffsicherheit der Jäger und Jägerinnen in den verschiedenen Kantonen nach einheitlichen Kriterien überprüft wird.

Im Kanton Zürich existieren von ursprünglich drei noch eine Jagdschiessanlage (JSA) in Embrach. Auch sie muss nach langjährigem Schiessbetrieb wegen Schadstoffbelastungen im Boden saniert werden. Die Anlage wird seit 2020 nur noch in reduziertem Umfang weiterbetrieben und spätestens Ende 2024 stillgelegt. Im Jahr 2020 begann parallel zum reduzierten Weiterbetrieb die Sanierung der Anlage, die 2025 abgeschlossen werden dürfte.

Die Baudirektion strebt für das jagdliche Schiessen eine nachhaltige Lösung an, die den Anliegen des Umweltschutzes, der Standortgemeinde und der näheren Umgebung gerecht wird. Die Auslagerung des jagdlichen Schiessens in andere Kantone ist nicht möglich, weil die nötigen Kapazitäten fehlen. Ausserdem will der Kanton Zürich die Immissionen einer JSA nicht einfach exportieren.

Die Baudirektion hat daher entschieden, im Kanton Zürich einen geeigneten Standort für eine neue JSA zu suchen, welche die zwei bestehenden JSA ersetzen kann. Eine sorgfältig durchgeführte Evaluation hat ergeben, dass sich die Kiesgrube Widstud in der Gemeinde Bülach optimal dafür eignet. Sie wird als sehr gut beurteilt, was Machbarkeit, Sicherheit, umweltrechtliche Anforderungen, Lärmbelastung, Erreichbarkeit und Verkehrserschliessung betrifft.

Parallel dazu wurde die Jagdschiessanlage Widstud AG als Betriebsgesellschaft gegründet, an der der Kanton als Aktionär beteiligt ist.  Ziel ist, die neue Anlage in Bülach in Betrieb zu nehmen, bevor die bestehende Anlage in Embrach stillgelegt werden muss. So ist sichergestellt, dass es keinen Unterbruch für das jagdliche Schiessen im Kanton Zürich geben wird.

Die Eröffnung der neuen Jagdschiessanlage Widstud erfolgt im Sommer 2023 (www.widstud.ch).

Wildschaden

Das Jagdgesetz des Bundes verpflichtet die Kantone, die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen. Dies geschieht durch:

  • Subventionen an Schutzmassnahmen der produzierenden Betriebe
  • Bejagung

Treten dennoch Schäden ein, besteht ein Anrecht auf Entschädigung. Entschädigungen werden nur geleistet, wenn die zumutbaren Massnahmen zur Verhütung von Wildschaden getroffen worden sind. 

Jagdgesellschaften müssen sich an der Entschädigung von Schäden beteiligen, welche durch Schalenwild verursacht wurden.

Wildbuch 

Die Jagdgesellschaften erfassen im Wildbuch Beobachtungen, Abschüsse und Unfälle mit Wildtieren in den Jagdrevieren. Die Fischerei- und Jagdverwaltung nutzt diese Daten

  • als Grundlage für die Abgangsplanung
  • um Informationen zur Bestandesentwicklung zu erhalten
  • um Unfallschwerpunkte zu identifizieren und entsprechende Massnahmen zu ergreifen

Das Wildbuch ist ein Teil der elektronischen Datenbank der Fischerei- und Jagdverwaltung (eFJ). In der Anleitung finden Sie die wichtigsten Funktionen.

Ihr Ansprechpartner für das elektronische Wildbuch

Sandro Stoller

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

sandro.stoller@bd.zh.ch
+41 43 257 97 61

Wildbret als Lebensmittel

Das Fleisch der jagdbaren Säugetiere und Vögel (ohne Beutegreifer) bezeichnet man als Wildbret.

Das aus einheimischer Jagd gewonnene Wildbret gilt zu Recht als gesundes, absolut natürliches Lebensmittel. Wildbret hat einen geringen Fettanteil mit hochwertigen und gesunden Fettsäuren und ist frei von Antibiotika und Leistungsförderern. Informationen zur möglichen Belastung mit Bleirückständen von mit bleihaltiger Munition erlegten Wildtieren finden Sie hier.

Im Kanton Zürich wird hauptsächlich das Fleisch von Rehen und Wildschweinen verwertet. Wenn das Fleisch eines erlegten Wildtiers in Verkehr gebracht wird, kann seine Herkunft über eine individuelle Nummer zurückverfolgt werden.

Nur einwandfreies Wildfleisch darf in Verkehr gebracht werden. Verschiedene Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung regeln den Umgang mit Wildfleisch. Die so genannte Wildbrethygiene ist ein wichtiger Bestandteil der jagdlichen Prüfungen.

Jagdbetrieb und jagdliche Hilfsmittel

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Gemäss §30 Abs. 3 der Kantonalen Jagdverordnung sind Bewegungsjagden mit mehr als sechs Schützinnen und Schützen sowie Treiberinnen und Treibern meldepflichtig.

Die Meldung muss vorgängig im eFJ auf dem Revierdatenblatt in der Rubrik «Gemeinschaftsjagd» erfolgen.

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Fischerei- & Jagdverwaltung

Adresse

Eschikon 28
8315 Lindau
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Telefonische Erreichbarkeit:

08.00 - 12.00

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Freitag bis 16.00

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Jagdliche Hotline NUR für jagdliche Notfälle ausserhalb der Öffnungszeiten

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fjv@bd.zh.ch

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