Fachinformationen für Jagdberechtigte

Fachspezifische, weiterführende Informationen zu Themen rund um die Jagd

Inhaltsverzeichnis

Eine Jagdberechtigte beim Absolvieren des jährlichen Treffsicherheitsnachweises (sitzend angestrichen)
Für den Treffsicherheitsnachweis müssen neben dem «Schrotprogramm» vier Schuss in Serie auf dem 100-Meter-Kugelstand ins Schwarze treffen. Quelle: FJV

Jagdliches Schiessen und Jagdschiessanlagen

Jagdberechtigte müssen jährlich ihre Schiessfertigkeit unter Beweis stellen, um die Jagd ausüben zu dürfen (Treffsicherheitsnachweis). Die Jagdberechtigten absolvieren ausserdem freiwillige Trainings, um ihre Schiessfertigkeit zu perfektionieren.

Für das jagdliche Schiessen werden spezielle Anlagen benötigt. Zwischen Bülach (ZH) und Eglisau entstand in den letzen Jahren eine grosse und moderne Jagd- und Sportschiessanlage. Ab Anfang Juli 2023 können hier Jägerinnen und Jäger sowie Schützinnen und Schützen aus diversen Schiessdisziplinen auf vielfältigen Indoor- und Outdoor-Anlagen trainieren.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Auf der Jagd zählt der erste Schuss. Die sichere Handhabung der Waffe und eine gute Treffsicherheit sind deshalb unverzichtbare Bestandteile einer verantwortungsbewussten Jagdausübung. Die Treffsicherheit ist aus mehreren Gründen wichtig: Tierschutz, Sicherheit und Wildbretgewinnung.

Regelmässiges Schiesstraining und der überprüfbare Nachweis der Treffsicherheit gehören für jede Jägerin und jeden Jäger zur Selbstverständlichkeit. Der JFK-Standard (Standard der Fischerei- und Jagdverwalterkonferenz) gewährleistet, dass die Treffsicherheit der Jäger und Jägerinnen in den verschiedenen Kantonen nach einheitlichen Kriterien überprüft wird.

Die neu erstellte Jagdschiessanlage WiDSTUD befindet sich nur ca. 10 km vom Flughafen Zürich oder der Grenze zu Deutschland entfernt.

Wildschaden

Das Jagdgesetz des Bundes verpflichtet die Kantone, die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen. Dies geschieht durch:

  • Subventionen an Schutzmassnahmen der produzierenden Betriebe
  • Bejagung

Treten dennoch Schäden ein, besteht ein Anrecht auf Entschädigung. Entschädigungen werden nur geleistet, wenn die zumutbaren Massnahmen zur Verhütung von Wildschaden getroffen worden sind. 

Jagdgesellschaften müssen sich an der Entschädigung von Schäden beteiligen, welche durch Schalenwild verursacht wurden.

Wildbuch 

Die Jagdgesellschaften erfassen im Wildbuch Beobachtungen, Abschüsse und Unfälle mit Wildtieren in den Jagdrevieren. Die Fischerei- und Jagdverwaltung nutzt diese Daten

  • als Grundlage für die Abgangsplanung
  • um Informationen zur Bestandesentwicklung zu erhalten
  • um Unfallschwerpunkte zu identifizieren und entsprechende Massnahmen zu ergreifen

Das Wildbuch ist ein Teil der elektronischen Datenbank der Fischerei- und Jagdverwaltung (eFJ). In der Anleitung finden Sie die wichtigsten Funktionen.

Achtung: die Anmeldung in die elektronische Datenbank eFJ  für die Erfassung von Wildbucheinträgen muss zwingend über einen der beiden Browser Edge oder Chrome gemacht werden. Für eine einwandfreie Bedienung müssen zudem alle Cookies und Verläufe gelöscht werden. 

Ihr Ansprechpartner für das elektronische Wildbuch

Sandro Stoller

Wissenschaftlicher Mitarbeiter

sandro.stoller@bd.zh.ch
+41 43 257 97 61

Wildbret als Lebensmittel

Das Fleisch der jagdbaren Säugetiere und Vögel (ohne Beutegreifer) bezeichnet man als Wildbret.

Das aus einheimischer Jagd gewonnene Wildbret gilt zu Recht als gesundes, absolut natürliches Lebensmittel. Wildbret hat einen geringen Fettanteil mit hochwertigen und gesunden Fettsäuren und ist frei von Antibiotika und Leistungsförderern. Informationen zur möglichen Belastung mit Bleirückständen von mit bleihaltiger Munition erlegten Wildtieren finden Sie hier.

Im Kanton Zürich wird hauptsächlich das Fleisch von Rehen und Wildschweinen verwertet. Wenn das Fleisch eines erlegten Wildtiers in Verkehr gebracht wird, kann seine Herkunft über eine individuelle Nummer zurückverfolgt werden.

Nur einwandfreies Wildfleisch darf in Verkehr gebracht werden. Verschiedene Vorschriften der Lebensmittelgesetzgebung regeln den Umgang mit Wildfleisch. Die so genannte Wildbrethygiene ist ein wichtiger Bestandteil der jagdlichen Prüfungen.

Jagdbetrieb und jagdliche Hilfsmittel

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Gemäss §30 Abs. 3 der Kantonalen Jagdverordnung sind Bewegungsjagden mit mehr als sechs Schützinnen und Schützen sowie Treiberinnen und Treibern meldepflichtig.

Die Meldung muss vorgängig im eFJ auf dem Revierdatenblatt in der Rubrik «Gemeinschaftsjagd» erfolgen.

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Fischerei- & Jagdverwaltung

Adresse

Eschikon 28
8315 Lindau
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Allgemeine Fragen

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E-Mail

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