Fachinformationen zur Fischerei
Die Fischerei- & Jagdverwaltung ergreift Massnahmen zum Schutz und zur Förderung bedrohter Fisch- und Krebsarten.
Inhaltsverzeichnis
Artenschutz und Artenförderung
Die Fischereistatistik liefert wichtige Informationen über die Entwicklung des Fischbestands und der Artenzusammensetzung in unseren Gewässern. Monitorings und Forschungsarbeiten beantworten spezifische Fragestellungen.
Stark gefährdete und vom Aussterben bedrohte Arten sind von der fischereilichen Nutzung ausgenommen. Die seltenen Steinkrebse werden durch ein Zuchtprogramm gefördert. Für andere Arten wie die Seeforelle gibt es ein Managementkonzept mit Massnahmen zur Bestandesförderung.
Für den Umgang mit neuen, gebietsfremden Arten sind Konzepte und Massnahmen erarbeitet worden.
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- Download Management der Fisch- und Krebsbestände der Zürcher Gewässer PDF | 39 Seiten | Deutsch | 2 MB
- Download Seeforellen-Managementkonzept 2018-2026 PDF | 28 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Flusskrebs-Managementplan PDF | 48 Seiten | Deutsch | 7 MB
- Download Beobachtungsatlas zum Flusskrebs-Managementplan PDF | 31 Seiten | Deutsch | 87 MB
- Download Management der Fischbestände im Hochrhein - Strategieplan 2025 PDF | 63 Seiten | Deutsch | 6 MB
- Download Forellen - Naturverlaichung in den Zürcherischen Fliessgewässern PDF | 35 Seiten | Deutsch | 2 MB
- Download Monitoringbericht über den Seeforellenbesatz des Zürichsees mit Sömmerlingen und Jährllingen PDF | 24 Seiten | Deutsch | 932 KB
- Download Situation Äschenbestand im Zürcher Rhein 2013 PDF | 6 Seiten | Deutsch | 237 KB
- Download Informationen zur Hechtbewirtschaftung der Kleinseen und Weiher PDF | 1 Seiten | Deutsch | 561 KB
- Download Neue Untersuchung zur PCB-Belastung der Fische in der Glatt PDF | 2 Seiten | Deutsch | 95 KB
- Download Projet Lac: Zürichsee Schlussbericht PDF | 103 Seiten | Deutsch | 13 MB
Standortfremde Arten
Standortfremde Arten (aquatische Neobiota) können die Artenvielfalt in unseren Gewässern gefährden. Im Kanton Zürich sind das vor allem standortfremde Krebsarten, exotische Muschelarten und in Zukunft wohl die rheinaufwärts wandernden Schwarzmeergrundeln. Daneben gelangen auch immer wieder ausgesetzte Aquarienfische in unsere Gewässer. All diese Arten können unabsichtlich verbreitet werden. Die nachfolgenden Merkblätter zeigen, wie Sie in ihren Gewässern die Ausbreitung standortfremder Arten verhindern können.
Goldwaschen
Goldwaschen wird als Freizeitbeschäftigung immer beliebter. Weil es erheblichen Einfluss auf Gewässer hat und den Nachwuchs von Fischen gefährdet, ist es im Kanton Zürich nur mit Einschränkungen erlaubt.
Einzelpersonen, die von Mai bis September mit einfachen Handwerkzeugen (Waschpfanne und Schaufel) Goldwaschen, sind von einer Bewilligungspflicht ausgenommen.
Eine Bewilligung der Baudirektion ist zwingend erforderlich für:
- die Verwendung von Rinnen, Schleusen, Pumpen, Saugvorrichtungen, motorbetriebene Geräte etc.
- Gruppenanlässe
- das Abgraben von Uferstellen
- das grossflächige Umschichten von Sohlsubstrat
Örtlich und zeitlich beschränkte Goldwaschverbote
Eingriffe in die Sohle und in die Ufer von Gewässern haben derart zu erfolgen, dass die natürliche Fortpflanzung der Fische möglich ist bzw. nicht gestört wird und dass dabei keine Fische zu Schaden kommen. Aus diesem Grund wird das Goldwaschen in den Monaten Oktober bis April generell nicht toleriert, weil dann in den Forellenbächen der Laich bzw. später die frischgeschlüpften Brütlinge im Kiesbett liegen. Sie könnten durch das Goldwaschen beeinträchtigt werden. (Rechtliche Grundlage: Art. 9. Abs. 1 lit. c und d des Bundesgesetzes über die Fischerei (BGF, LS Nr. 923.0)
Es bestehen weiter je nach Gewässer Kantonale oder Kommunale Schutzverordnungen (Naturschutzgebiete). In Naturschutzgebieten darf generell kein Gold gewaschen werden. Die Gemeinden können in ihren kommunalen Polizeiverordnungen das Goldwaschen verbieten oder einschränken. (Rechtliche Grundlage: § 36 des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG, LS Nr. 724.11) und Art. 8 BGF).
Bewilligung für technische Eingriffe
Übersteigt die Intensität des Goldwaschens den Gemeingebrauch, ist nach § 36 des Wasserwirtschaftsgesetzes (WWG, LS Nr. 724.11) und nach Art. 8 BGF eine Bewilligung oder eine Konzession bei der Baudirektion zu beantragen.
Weiterführende Informationen
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Daten & Statistiken
Jahreskennzahlen Fischerei
- Download Jahreskennzahlen Fischerei 2019 PDF | 10 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Jahreskennzahlen Fischerei 2018 PDF | 10 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Jahreskennzahlen Fischerei 2017 PDF | 10 Seiten | Deutsch | 9 MB
- Download Jahreskennzahlen Fischerei 2016 PDF | 10 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Jahreskennzahlen Fischerei 2015 PDF | 10 Seiten | Deutsch | 421 KB
- Download Jahreskennzahlen Fischerei 2014 PDF | 10 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Jahreskennzahlen Fischerei 2013 PDF | 10 Seiten | Deutsch | 1 MB
Jahresberichte Konkordat Zürichsee, Walensee, Linthkanal
- Download Konkordatsbericht 2019 PDF | 24 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Konkordatsbericht 2018 PDF | 24 Seiten | Deutsch | 2 MB
- Download Konkordatsbericht 2017 PDF | 24 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Konkordatsbericht 2016 PDF | 24 Seiten | Deutsch | 1009 KB
- Download Konkordatsbericht 2015 PDF | 24 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Konkordatsbericht 2014 PDF | 24 Seiten | Deutsch | 556 KB
Ältere Jahreskennzahlen und Jahresberichte können Sie per E-Mail bei der Fischerei- und Jagdverwaltung bestellen.
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