Wie und wo fischen im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich wird zwischen Patent- und Pachtgewässern unterschieden. Je nach Kategorie gelten unterschiedliche Vorschriften. Um ein Jahrespatent zu erwerben oder ein Fischereirevier zu pachten, ist eine Anglerausbildung nötig.

Fischereipatente beziehen

Freiangelrecht

Das Freiangelrecht im Zürich-, Greifen-, Pfäffiker- und Türlersee berechtigt alle Personen, vom Ufer aus mit stark eingeschränkten Gerätschaften zu fischen.

Patentfischerei

Zürich-, Greifen- und Pfäffikersee

Es werden folgende Patentarten unterschieden:

Patent für die Angelfischerei vom Ufer aus und Patent zur Angelfischerei vom Boot oder Ufer aus

Dieses Patent kann für einen Tag oder für ein ganzes Kalenderjahr gelöst werden.

Dreiseen-Patent für die Ufer- oder Bootsfischerei  

Im Dreiseen-Patent ist das Zusatzpatent Zürichsee+ eingeschlossen. Es ist auch für den sankt-gallischen und schwyzerischen Teil des Zürichsees (inkl. Obersee) gültig.

Reduzierter Tarif

Jugendliche können vom Jahr an, in dem das 10. Altersjahr vollendet wird, bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem das 16. Altersjahr vollendet wird, ein Patent zu einem reduzierten Tarif lösen.

Gast-Zusatzpatent 

Zu Jahrespatenten kann ein Gast-Zusatzpatent gelöst werden. Es berechtigt, einen Gast unter Beibehaltung der erlaubten Gerätschaften und Fanglimiten mitfischen zu lassen. Am Obersee ist es nur vom Boot aus gültig. 

Linthkanal

Im Auftrag der Fischereikommission für den Zürichsee, Linthkanal und Walensee gibt die Fischerei- & Jagdverwaltung Fischereipatente für den Linthkanal ab. Personen ab 12 Jahre können ein Patent beziehen. Massgebend ist das Kalenderjahr, in dem das 12. Altersjahr vollendet wird. Es gibt Tages- und Jahrespatente.

Pachtreviere

Interessierte wenden sich direkt an die zuständige Pachtgesellschaft.

Fischereiberechtigungen dürfen an Personen ab dem 10. Altersjahr abgegeben werden. In einigen verpachteten Revieren an Rhein, Thur, Glatt, Limmat und Türlersee werden Tageskarten abgegeben.

Private Fischereirechte

Im Kanton Zürich gibt es einige wenige Gewässer, bei denen das Recht zum Fischfang in privatem Besitz ist. Fischerei-Berechtigungen werden von den Privatrechtsinhaberinnen und -inhabern ausgegeben.

Sachkundenachweis (SaNa)

Wer eine Jahresfischerei-Bewilligung erwerben will, braucht einen Sachkundeausweis. Einen solchen Ausweis erhalten Sie, wenn Sie einen Ausbildungskurs mit abschliessender Erfolgskontrolle absolvieren. Aktuelle Ausbildungskurse im Kanton Zürich sind hier ausgeschrieben:

Kontakt

Amt für Landschaft und Natur - Fischerei- & Jagdverwaltung

Adresse

Eschikon 28
8315 Lindau
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