Fischereireviere pachten
Nachverpachtung der Fischereireviere
Für die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Reviere gingen während der ordentlichen Bewerbungsfrist keine gültigen Bewerbungen ein. Diese Reviere werden nun ein zweites Mal ausgeschrieben. Gemäss Ziffer 6.7 der Pacht- und Steigerungsbedingungen werden diese Reviere der ersten gültigen Bewerbung zugeschlagen (Reihenfolge des Eintreffens massgebend).
Diese Liste wird laufend aktualisiert, zugeschlagene Reviere werden aus der Liste entfernt.
Mit untenstehendem Formular können Sie sich für
die Pacht eines solchen Reviers bewerben.
Anleitung
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Voraussetzungen
Vorteile:
- Bewerbungen sind nur gültig, wenn die Mindestmitgliederzahl eingehalten wird und die Maximalmitgliederzahl nicht überschritten wird.
- die Bewerberinnen und Bewerber gemäss § 7 des Gesetzes über die Fischerei pachtfähig sind und
- alle Bewerberinnen und Bewerber über einen Sachkundenachweis Fischerei (SaNa) verfügen.
- Die Bewerbung ist verbindlich und führt bei erfolgtem Zuschlag zu Kostenfolgen.
- Eine Person darf sich für nicht mehr als zwei Fischereireviere bewerben.
- Pro Fischereirevier ist die Bewerbung nur als Mitglied einer Bewerbergruppe zulässig.
- Für alle Bewerberinnen und Bewerber muss das Formular vollständig ausgefüllt werden.
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Einreichen der Unterlagen
Kontakt
Amt für Landschaft und Natur – Fischerei- & Jagdverwaltung
8315 Lindau
Schalteröffnungszeiten:
08.00 - 12.00
13.30 - 16.00
Telefonische Erreichbarkeit:
08.00 - 12.00
13.30 - 17.00
Freitag bis 16.00
Allgemeine Fragen