Energiemangellage

Was eine Strom- oder Gasmangellage auszeichnet, welche Massnahmen möglich sind und weitere Informationen zur Versorgung.

Strommangel

Mangellage

In einer Strommangellage übersteigt die Nachfrage während mehrerer Tage, Wochen oder Monate das Angebot aus der Produktion.

Das hat zur Folge, dass der Verbrauch vermindert werden muss. So können komplette Stromausfälle (Blackouts) vermieden werden. Strom bleibt aber grundsätzlich verfügbar. 

Mögliche Massnahmen in vier Stufen

Der Bundesrat entscheidet je nach aktueller Situation und Schwere der Mangellage, welche Massnahmen ergriffen werden und ob Verbote oder Einschränkungen nötig sind. Ziel der Interventionen ist es, die Netzstabilität und damit die Stromversorgung aufrechtzuerhalten. Jede Stufe an Massnahmen hat zum Ziel, schlimmere Folgen und härtere Massnahmen zu vermeiden.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Bei einer unmittelbar drohenden Mangellage richtet der Bund zuerst dringliche Sparappelle an alle Stromverbraucher.

Parallel zu Sparappellen kann der Bundesrat bereits erste Verwendungsbeschränkungen und Verbote erlassen. Sie erfolgen in Eskalationsschritten, angefangen bei Vorgaben zur maximalen Temperatur für Waschmaschinen in privaten Haushalten  oder zu Anstrahlbeleuchtungen von Gebäuden und Gärten – bis hin zu einschneidenden Massnahmen wie Betriebsschliessungen. Im Verordnungsentwurf sind die verschiedenen Eskalationsschritte und die jeweiligen Verbote und Verwendungsbeschränkungen detailliert aufgelistet (siehe Medienmitteilung unten).

Die Eskalationsstufen sollen helfen, den volkswirtschaftlichen Schaden möglichst gering zu halten und Wettbewerbsverzerrungen zu minimieren. 

Das Ziel einer allfälligen Kontingentierung ist es, Netzabschaltungen zu verhindern. Dafür soll über eine bestimmte Zeitdauer eine bestimmte Menge an Energie eingespart werden. Der Bundesrat legt diese jeweils für einen Monat fest. Es ist aber auch eine Sofortkontingentierung möglich, die innert weniger Tage eingesetzt werden kann und sich auf einen Tag beläuft.

Grossverbraucher mit Standorten in verschiedenen Verteilnetzen in der Schweiz können ihre Kontingente verteilnetzübergreifend bewirtschaften. Zudem wird für den Fall der regulären Kontingentierung (auf Monatsbasis) für sämtliche Grossverbraucher der Handel mit Kontingenten ermöglicht. Als Referenzperiode für die Kontingentierung gilt grundsätzlich der Vorjahresmonat.

Betroffen sind nur Stromkunden mit einem Jahresverbrauch ab 100’000 Kilowattstunden. Das gilt grundsätzlich auch für Betreiber kritischer Infrastrukturen und Verbraucher, die für die Grundversorgung relevant sind. Für gewisse grundversorgungsrelevante Dienstleistungen sind spezifische Branchenlösungen erforderlich, um die Versorgung sicherzustellen und gleichzeitig den Verbrauch der entsprechenden Branche zu reduzieren. Branchenspezifische Lösungen werden derzeit erarbeitet.

Als letztmögliche Bewirtschaftungsmassnahme sind Netzabschaltungen vorgesehen. Sie sollen einen umfassenden Netzzusammenbruch und somit einen Blackout verhindern. Zu diesem Zweck werden im Stromnetz einzelne Teilnetzgebiete abwechselnd abgeschaltet. Verbrauchergruppen mit lebenswichtigen Dienstleistungen wie zum Beispiel die Energie- und Wasserversorgung, Blaulichtorganisationen oder die medizinische Grundversorgung können von Netzabschaltungen ausgenommen werden, sofern dies technisch möglich ist.

Die Folgen für Wirtschaft und Bevölkerung wären gravierend, mit folgenschweren Einschränkungen. Deshalb wird alles unternommen, um Netzabschaltungen zu verhindern.

Vorbereitung auf einen Stromausfall

Unabhängig von einer Energiemangellage und möglichen zyklischen Netzabschaltungen sind plötzliche Stromausfälle jederzeit möglich, etwa nach einem Unwetter. Hier finden Sie Informationen darüber, wie Sie sich auf einen Stromausfall vorbereiten können und woran Sie denken sollten, wenn ein solcher Fall tatsächlich eintritt.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Vorteile:

  • Überlegen Sie sich, welche wichtigen Geräte und Anwendungen in Ihrem Haushalt ohne Strom nicht mehr funktionieren und wie sie alternativ betrieben werden können (z. B. medizinische Geräte, Lifte, Alarmanlagen, elektrische Türen und Torantriebe, Pumpen).
  • Stellen Sie sicher, dass Sie auch bei einem Stromausfall wichtige Informationen der Behörden empfangen können (z. B. über ein batteriebetriebenes Radio). Telekommunikationsnetz und Internet funktionieren ohne Stromzufuhr nur für eine begrenzte Zeit.
  • Informieren Sie sich auf der Website notfalltreffpunkt.ch, wo sich der nächstgelegene Notfalltreffpunkt an Ihrem Wohnort befindet  Dort erhalten Sie in Notsituationen Unterstützung und Informationen.

Vorteile:

  • Überlegen Sie sich, wie Sie pflegebedürftige Angehörige und Bekannte während eines Stromausfalls versorgen können. Besorgen Sie ausreichend Medikamente,medizinische Hilfsmittel und Hygieneartikel für eine Woche.
  • Legen Sie einen ständigen Notvorrat an Lebensmitteln an. Er sollte regelmässig ausgetauscht werden, damit die Waren nicht verderben. Bewahren Sie Ihre Vorräte möglichst kühl, trocken und lichtgeschützt auf. Informieren Sie sich unter zh.ch/notvorrat.
  • Sichern Sie wichtige Informationen und Daten in Papierform (z. B. Angaben zu Medikamenten, Telefonnummern und Adressen).
  • Sorgen Sie rechtzeitig für einen Vorrat an Brennstoff für Ihr Heizungssystem (Pellets, Heizöl), da auch diese Materialien bzw. deren Lieferkapazitäten in einerStrommangellage knapp werden könnten. Beachten Sie, dass die meisten Heizungsanlagen ohne Strom nicht mehr funktionieren.
  • Schauen Sie, ob Sie alternative Energiequellen besitzen, oder überlegen Sie sich, welche Sie anschaffen können (z. B. Rechaud, Gaskocher, Holz- oder Kohlegrill, Cheminée, Schwedenofen).
  • Überprüfen Sie bei alternativen Energiequellen periodisch deren Funktionstüchtigkeit und beschaffen Sie sich die dafür notwendigen Brennstoffe sowie Kochutensilien. Achten Sie auf eine sichere Lagerung von Gasbehältern.
  • Achten Sie darauf, dass der Tank Ihres Fahrzeugs immer mindestens zur Hälfte gefüllt ist. Der Betrieb von Tankstellen ist ohne Strom nicht gewährleistet.
  • Besorgen Sie Kerzen, Streichhölzer, Taschenlampen (mit Ersatzbatterien) oder andere stromlos betriebene Lichtquellen.
  • Bewahren Sie Bargeld (in kleinen Noten) für ein bis zwei Wocheneinkäufe auf. Bei einem längeren Stromausfall funktionieren Bancomaten und der elektronische Zahlungsverkehr nicht mehr.
  • Klären Sie ab, ob die Wasserversorgung in Ihrem Haushalt während eines Stromausfalls funktioniert. (Massnahmen: Siehe nächster Abschnitt)
  • Laden Sie die Alertswiss-App herunter. So erhalten Sie Alarme, Warnungen und Informationen zu Ihrem aktuellen Standort direkt und laufend auf Ihr Smartphone, solange dieses funktioniert. alert.swiss
Vorbereitungsmassnahmen im Fall eines angekündigten oder unmittelbar drohenden längeren Stromunterbruchs

Vorteile:

  • Nehmen Sie elektrisch betriebene Geräte vom Netz.
  • Halten Sie Decken, warme Kleidung und anderes isolierfähiges Material bereit.
  • Sollte die Wasserversorgung in Ihrem Haushalt von der Stromversorgungabhängig sein, bewahren Sie Wasser in grossen Behältern (Badewanne, Eimer) auf, um die Hygiene sicherzustellen.

Vorteile:

  • Bewahren Sie Ruhe und sorgen Sie für ausreichend Beleuchtung.
  • Befolgen Sie die Anweisungen von Polizei, Feuerwehr und Zivilschutz.
  • Fragen Sie in Ihrer Nachbarschaft und Ihrem Umfeld nach, ob jemand Hilfebenötigt. Schauen Sie nach, ob Personen in Liften eingeschlossen sind. Schliessen Sie sich zusammen und unterstützen Sie sich gegenseitig.
  • Informieren Sie sich und andere via batteriebetriebenes Radio, Kurbelradiooder Autoradio. Für spezifische Informationen konsultieren Sie nach Möglichkeit die Webseite Ihres Stromanbieters.
  • Halten Sie Kühlschränke und Tiefkühlgeräte möglichst geschlossen. Lebensmittel bleiben darin auch ohne Stromversorgung mehrere Stunden kalt bzw. gefroren.
  • Achten Sie beim Einsatz von Heiz-und Kochgeräten mit offenem Feuer immerauf eine ausreichende Belüftung (Gefahr einer Kohlenmonoxidvergiftung).
  • Trennen Sie alle Geräte vom Stromnetz, die sich bei der Wiederherstellung der Stromversorgung automatisch einschalten. Damit vermeiden Sie Schäden.Schliessen Sie ein Gerät nach dem anderen an, sobald die Stromversorgung wieder funktioniert.
  • Wenn Sie Hilfe benötigen, suchen Sie den nächstgelegenen Notfalltreffpunkt auf. Kontaktieren Sie Notrufnummern nur in Notfällen, um einer Überlastung dieser Dienste und des Netzes vorzubeugen. notfalltreffpunkt.ch

Notvorrat

In Krisenzeiten wie einer Energiemangellage ist die Vorsorge besonders wichtig. In solchen Fällen bildet ein individuell zusammengestellter Notvorrat ein beruhigendes Reservepolster. Dazu gehören Wasser und Getränke, Lebensmittel für eine Woche, Gebrauchsgüter, Hygieneartikel sowie eine Hausapotheke.

Informationen für private Haushalte

Wiederaufstart von Geräten und Systemen

Normalerweise nehmen elektrische Geräte keinen Schaden bei einem Stromunterbruch.

Es kann jedoch zu Problemen mit Steuerungsanlagen beim Wiederaufstarten von Systemen kommen. So könnte z.B. eine Wärmepumpe nicht mehr anlaufen, eine elektrische WC-Spülung ausfallen oder ein Garagentorantrieb. Deshalb ist zu empfehlen, sich rechtzeitig damit auseinanderzusetzen, was zu tun ist, wenn der Strom wieder da ist.

Die Energieersparnis durch die Ausschaltung ist grösser als allenfalls zusätzlich verbrauchte Energie bei Startvorgängen.

Medizinische Hilfsgeräte

Für Personen, die für den Betrieb von medizinischen Hilfsgeräten auf eine durchgehende Stromversorgung angewiesen sind, können individuelle Lösungen ausgearbeitet werden. Sinnvollerweise arbeiten sie dafür mit Institutionen der Gesundheitsversorgung zusammen.

Die Vorsorge für mögliche Versorgungsunterbrüche liegt in erster Linie in der Verantwortung der Betroffenen selbst. Dazu gehört z.B. die Beschaffung geeigneter Ersatzversorgungslösungen wie Batteriepakete.

Strom aus privaten Solaranlagen

Ob selbst produzierter Strom aus privaten Photovoltaikanlage ins Netz eingespiesen werden muss, hängt vom jeweiligen vereinbarten Einspeisemodell ab. Dieses gilt weiter, unabhängig von allfälligen Bewirtschaftungsmassnahmen.

Grundsätzlich wird die Produktion elektrischer Energie mit dezentralen Energieerzeugungsanlagen wie gewohnt vergütet. Vorbehalten bleiben anderslautende Vorgaben des Bundes im Krisenfall.

Keine Notstromaggregate

Private Haushalte benötigen kein Notstromaggregat. Allfällige Stromunterbrüche würden vorab angekündigt.

Informationen zu Infrastruktur und Grundversorgung

Mobilfunknetz und Internet

Mobilfunknetze werden bei kurzzeitigen Stromunterbrüchen nur bedingt zur Verfügung stehen. Mobilfunk-Antennenstandorte verfügen über eine Notstromversorgung (Batterien bis zu zwei Stunden), zentrale Einheiten über Notstromgeneratoren (mehr als zwei Stunden).

Bei Stromunterbrüchen stehen die ICT-Dienste (LAN, WLAN, Internet, teilweise Festnetztelefonie) nicht zur Verfügung, da es keine Notstromversorgung gibt.

Notruf

Im Fall eines Blackouts, aber auch bei den geplanten zyklischen Abschaltungen, ist davon auszugehen, dass die Kommunikationsnetze zumindest teilweise zusammenbrechen.

Im Extremfall kann dies bedeuten, dass die Notfallversorgung nur noch über kommunale Notfalltreffpunkte funktioniert.

Notfalldienste und Spitäler

Notfalldienste und Spitäler sind – wenn technisch möglich – von Abschaltungen ausgenommen. Andernfalls müssen die Notfalldienste bzw. die Gemeinden die Notstromversorgung sicherstellen (z.B. durch ein Notstromaggregat).

Lebensmittel

Grossverteiler und der Detailhandel sind für die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln zuständig. Diese Unternehmen bereiten sich entsprechend auf mögliche Anordnungen des Bundes vor und ergreifen Massnahmen zur Aufrechterhaltung (eines Teils) ihres Betriebs.

Sollten die Unternehmen diese Funktion nicht mehr sicherstellen, greift der Bund mit gezielten Massnahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung in den Markt ein, z.B. mit der Freigabe von Pflichtlagern mit lebensnotwendigen Nahrungsmitteln.

Öffentliche Sicherheit

Bis auf Weiteres sind im Kanton Zürich keine Einschränkungen bei der Strassenbeleuchtung auf Kantonsstrassen vorgesehen. 

Um Strom zu sparen, kann für die Sicherheit nicht notwendige Beleuchtung im Ermessen des Kantons und der Gemeinden reduziert oder ausgeschaltet werden. Verbindliche Einschränkungen und Verbote würden vom Bund verordnet, sobald er dies aufgrund der Situation als notwendig erachtet.

Informationen für Unternehmen

Lifte und Türen

Jeder Betreiber eines öffentlichen Gebäudes ist für die Gewährleistung des Zugangs für betagte, behinderte oder in der Mobilität eingeschränkte Personen verantwortlich.

Fallen Liftanlagen oder elektrische Türen aus, muss mit alternativen Mitteln der Zugang gewährleistet werden. Es empfiehlt sich, ein entsprechendes Konzept auszuarbeiten.

Sicherheitsanlagen

Betroffene müssen selber dafür sorgen, dass die Sicherheitssysteme unabhängig von Netzabschaltungen funktionieren. Alternativ können sie andere Massnahmen treffen, etwa die vorübergehende Einlagerung von Wertgegenständen in Safes.

Lebensmittelbetriebe

Lebensmittelbetriebe müssen sich je nach Grösse und Wert der Kühlprodukte überlegen, ob und wie sie Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Kühlung treffen. Möglich sind etwa Batterieversorgungen oder Notstromaggregate.

Während eines Stromausfalls sollten Kühlräume und Kühlgeräte so wenig und so kurz wie möglich geöffnet werden. Die Lebensmittel sollten in Kühlboxen umgeräumt und die Kühlung sichergestellt werden, z.B. durch vorbereitete Kältedepots oder die kalte Aussentemperatur.

Kühlfahrzeuge können bei kalter Aussentemperatur zur kurzfristigen Auslagerung dienen.

Kälte wird in offenen Geräten oder Vitrinen gespeichert, wenn diese mit geeigneten Vorrichtungen wie Rollos geschützt werden.

Homeoffice

Homeoffice als Sparmassnahme ist nur sinnvoll, wenn dessen Anordnung nicht zu einer blossen Verlagerung des Energieverbrauchs vom Unternehmen in den Privathaushalt führt. Voraussetzung ist die zuverlässige Funktion der öffentlichen Kommunikationsnetze (Internet, Telefonie) sowie der Verbindungen zu den IT-Systemen im Geschäft. Dies wäre im Fall von zyklischen Stromabschaltungen nicht oder nur sehr eingeschränkt gegeben.

Finanzielle Unterstützung

Das Landesversorgungsgesetz sieht keine Entschädigungspflicht für den Bund vor. Grundsätzlich tragen Unternehmen die Kosten der Massnahmen.

Eine Entschädigung wäre allenfalls in Einzelfällen möglich, z.B. wenn ein Unternehmen vom Bund verpflichtet wird, einen bestimmten Beitrag zur Krisenvorsorge zu leisten.

Es sind keine Kostenübernahmen von Aufwänden, die durch OSTRAL-Vorbereitungsmassnahmen entstehen, vorgesehen. Stromgrossverbraucher tragen die entsprechenden Aufwendungen selbst. 

Es besteht die Möglichkeit, Kurzarbeitsentschädigung über die zuständige kantonale Amtsstelle zu beantragen (gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz, SR 837.0).  Kurzarbeitsentschädigung aus wirtschaftlichen Gründen wird erst gewährt, wenn Kündigungen drohen und ein Unternehmen alle zumutbaren Massnahmen ergriffen hat, um Arbeitsausfälle zu vermeiden. Eine Gewährung von Kurzarbeitsentschädigung setzt weiter voraus, dass ausserordentliche Umstände zu Arbeitsausfällen führen, welche als nicht zum normalen Betriebsrisiko gehörend erachtet werden.

Der Hinweis auf eine Energiepreissteigerung alleine reicht grundsätzlich nicht aus als Rechtfertigung für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung. Bei einer freiwilligen Produktionsreduktion oder Produktionsreduktionen aus Rentabilitätsgründen durch das Unternehmen steht die Kurzarbeitsentschädigung grundsätzlich nicht zur Verfügung.

Leitfaden für Unternehmen

Der von der wirtschaftlichen Landesversorgung im kantonalen Amt für Wirtschaft und Arbeit erarbeitete Leitfaden gibt Hinweise und Denkanstösse, wie die Resilienz in einem Unternehmen im Hinblick auf eine drohende Energiemangellage gestärkt werden kann.

Gasmangel

Mangellage

Übersteigt die Nachfrage nach Gas das lieferbare Angebot, ordnet der Bund entsprechende «Bewirtschaftungsmassnahmen» an. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Bei einer unmittelbar drohenden Mangellage richtet der Bund zuerst dringliche Sparappelle an alle Gasverbraucher.

Der Bund hat die Umschaltung von Zweistoffanlagen von Gas auf Öl ab 1. Oktober 2022 empfohlen. Per 1. April 2023 wurde die Empfehlung aufgehoben. Der Bund kann die Umschaltung auch anordnen (Stufe 2).

Da diese Umschaltung viel Heizöl benötigt, lautet die Empfehlung weiterhin, die Öltanks zu füllen. Um Lieferengpässe in den Wintermonaten zu vermeiden, sollte das Heizöl möglichst frühzeitig bestellt werden.

Der Bund kann beispielsweise die Raumtemperatur in Privathaushalten verbindlich beschränken. Auch für Geschäftsräume und Büros kann er eine maximale Temperatur verordnen. Weiter wäre ein Heizverbot für Schwimm- und Wellnessbäder denkbar.

Die Verordnungen werden erst im Falle einer schweren Gasmangellage in Kraft gesetzt und müssen dann gegebenenfalls unter Berücksichtigung der aktuellen Lage angepasst werden. Sie dienen dazu, eine Verschlechterung der Versorgungslage und damit die Notwendigkeit von weitergehenden Massnahmen zu verhindern.

Je nach Verlauf der Mangellage ist eine gleichzeitige oder auch eine gestaffelte Umsetzung der Massnahmen möglich. Sie werden stets befristet in Kraft gesetzt und so rasch wie möglich wieder aufgehoben.

Der Bund kann schliesslich das Gas kontingentieren.

Er plant, bei einer Kontingentierung von privaten und öffentlichen Unternehmen folgende Verbraucher zu schützen:

  • Privathaushalte
  • Spitäler, Geburtshäuser, ambulante Zentren zur medizinischen Versorgung, Arztpraxen sowie Alters- und Pflegeheime
  • Einrichtungen für Kinder und Jugendliche und für Menschen mit Behinderungen, Asylzentren und Einrichtungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt
  • Betriebe der öffentlichen Sicherheit (z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Justizvollzuganstalten, Armee)
  • Betriebe zur Sicherstellung der Trinkwasser- und Energieversorgung, Abwasserreinigung und Abfallentsorgung
  • Betriebe, die für Einrichtungen des Gesundheitswesens Textilien hygienisieren oder medizinische Gerätschaften sterilisieren
  • Betreiber von Weichenheizungen

Betroffene von allfälligen Kontingentierungen:

  • Industriebetriebe
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Sport- und Freizeitanlagen
  • Lagerhallen
  • Gewerbehäuser
  • öffentliche und private Schulen
  • Restaurants
  • Hotels
  • weitere, diese Auflistung ist nicht abschliessend

Vorbereitung

Öltanks füllen

Warten Sie Ihre Heizungen sowie die Zweistoffanlagen. Füllen Sie Ihren Öltank, falls Sie mit Öl heizen. Der Bund empfiehlt, das Heizöl bereits im Sommerhalbjahr zu bestellen, um Lieferengpässe in den Wintermonaten zu vermeiden.

Holzpelletvorrat füllen

Wer mit Holzpellets heizt, soll so früh wie möglich sein Vorratslager füllen. Diese Empfehlung sowie zusätzliche Importe sollen helfen, bei den Pellets im Winter eine Mangellage zu verhindern.

Kontakt

Auskunft Energiemangellage

Telefon

+41 43 259 15 15

Montag bis Freitag, 8 bis 16 Uhr

E-Mail

energiemangellage@bd.zh.ch

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Staatskanzlei - Regierungskommunikation

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