Tarifbestimmung der Quellensteuer

Hier finden Sie ein Hilfsmittel für die Tarifbestimmung der Quellensteuer bei Lohnzahlungen und Ersatzeinkünften. Sie werden durch einen Fragenkatalog geführt, welcher den massgebenden Tarif ermittelt.

Inhaltsverzeichnis

Tarifanwendung

Der anwendbare Tarif richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen der quellensteuerpflichtigen Person im Zeitpunkt der Auszahlung, Überweisung, Gutschrift oder Fälligkeit der steuerbaren Leistung. Dies gilt auch für quellensteuerpflichtige Leistungen, die vor Beginn (Antrittsentschädigung) bzw. nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Bonus, Abgangsentschädigung) ausgerichtet werden.Änderungen, die eine neue Tarifeinstufung bedingen (z. B. Heirat, Scheidung, Trennung, Geburt von Kindern, Aufnahme oder Aufgabe einer Erwerbstätigkeit des Ehegatten oder des eingetragenen Partners, Konfessionswechsel), werden bei der Quellenbesteuerung ab Beginn des auf die Änderung folgenden Monats entsprechend berücksichtigt. 

Nicht abgedeckt sind Fälle wie Gagen an Künstlerinnen und Künstler, Verwaltungsratshonorare etc., welche an Personen mit Wohnsitz im Ausland bezahlt werden.

Die ausgewiesenen Tarife und Auskünfte sind nicht rechtsverbindlich.Die Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt und die Daten werden unmittelbar nach der Berechnung wieder gelöscht. Die Daten werden für keine Auswertungen verwendet.

Bitte beachten Sie, dass Fälle mit Alimentenzahlungen nicht abgefragt werden können. Ebenso bestehen Einschränkungen bei Konstellationen, bei welchen die Kinderabzüge hälftig aufzuteilen sind oder bei der Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen.

Sollte die relevante Kombination nicht vorhanden sein oder ein falscher Wert ausgegeben werden, so wenden Sie sich bitte an die untenstehenden Kontaktdaten.

Quellensteuer Tarifbestimmung

Anmeldung und Mutation von Arbeitnehmern

Mit den nachstehenden Links können Sie Neuanstellungen sowie Mutationen im Anstellungsverhältnis übermitteln. Bitte beachten Sie, dass Austritte aus dem Arbeitsverhältnis nur über die Abrechnung angegeben werden müssen.

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Kanton Zürich - Steueramt - Quellensteuer

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Bändliweg 21
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8090 Zürich
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