Quellensteuer anmelden
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Bevor Sie starten
- Wir bitten Sie, Neuanstellungen von quellensteuerpflichtigen Arbeitnehmern innert acht Tagen seit Stellenantritt anzumelden.
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Anmeldemöglichkeiten
Im Kanton Zürich stehen Ihnen die folgenden drei Möglichkeiten zur Verfügung um Ihre Arbeitnehmer anzumelden:
eQuest
Das Webportal eQuest ist ein Service der Transaktionsplattform ZHservices Business. Anmeldungen von neuen Arbeitnehmern werden elektronisch übermittelt.
Einheitliches Lohnmeldeverfahren (ELM)
Mit der Implementierung der swissdec-zertifizierten Lohnbuchhaltung in Ihrer Lohnbuchhaltung. Sie nutzen damit die Vorteile der elektronischen Übermittlung der Steuerdaten Ihre Arbeitnemer. Mit dem einheitlichen Lohnmeldeverfahren (ELM), werden die Quellensteuern automatisch mit dem richtigen Kanton und nach dem richtigen Modell (Monats- oder Jaresbasis) abegrechnet.
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Halten Sie die Angaben bereit
Für die Anmeldung eines neuen Arbeitnehmers und die korrekte Quellenbesteuerung sind beispielsweise folgende Angaben nötig:
- Arbeitgeber: Arbeitnehmer- / SSL-Nummer und UID-Nummer
- Arbeitnehmer: Nationalität, Bewilligungsart, Arbeitspensum sowie Pensum aller Erwerbstätigkeiten
- Ehepartner/in oder eingetragene/r Partner/in; AHVN13, Nationalität und Erwerbstätigkeit
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Am Ende des Formulares
Am Ende des Formulars können Sie eine Bestätigung Ihrer Angaben per Mail anfordern.
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Quellensteuerpflichtige Person anmelden