Quellensteuer anmelden
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Bevor Sie starten
- Dieses Anmeldeformular wird durch den Arbeitgebenden ausgefüllt und übermittelt.
- Das Anmeldeformular reichen Sie innerhalb von acht Tagen seit der Anstellung der quellensteuerpflichtigen Personen ein.
- Benutzen Sie dieses Formular in folgenden Fällen:
Wohnsitzsituation
Bei Arbeitnehmern mit Wohnsitz im Kanton Zürich Bei Arbeitnehmern mit Ansässigkeit im Ausland und mit Wochenaufenthaltsstatus im Kanton Zürich Bei Arbeitnehmern mit Ansässigkeit im Ausland ohne Wochenaufenthaltsstatus. Sofern der Sitz oder die Betriebsstätte im Kanton Zürich ist. -
Anmeldemöglichkeiten
Im Kanton Zürich stehen Ihnen die folgenden drei Möglichkeiten zur Verfügung um Ihre Arbeitnehmer anzumelden:
eQuest
Das Webportal eQuest ist ein Service der Transaktionsplattform ZHservices Business. Anmeldungen von neuen Arbeitnehmern werden elektronisch übermittelt.
Einheitliches Lohnmeldeverfahren (ELM)
Mit der Implementierung der swissdec-zertifizierten Lohnbuchhaltung in Ihrer Lohnbuchhaltung. Sie nutzen damit die Vorteile der elektronischen Übermittlung der Steuerdaten Ihre Arbeitnemer. Mit dem einheitlichen Lohnmeldeverfahren (ELM), werden die Quellensteuern automatisch mit dem richtigen Kanton und nach dem richtigen Modell (Monats- oder Jaresbasis) abegrechnet.
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Halten Sie die Angaben bereit
Für die Anmeldung eines neuen Arbeitnehmers und die korrekte Quellenbesteuerung sind beispielsweise folgende Angaben nötig:
- Arbeitgeber: Arbeitgeber- / SSL-Nummer und UID-Nummer
- Arbeitnehmer: Nationalität, Bewilligungsart, Arbeitspensum sowie Pensum aller Erwerbstätigkeiten
- Ehepartner/in oder eingetragene/r Partner/in; AHVN13, Nationalität und Erwerbstätigkeit
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Am Ende des Formulares
Am Ende des Formulars können Sie eine Bestätigung Ihrer Angaben per Mail anfordern.
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Quellensteuerpflichtige Person anmelden