Quellensteuer mutieren
Anleitung
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Bevor Sie starten
- Wir bitten Sie, einen Austritt aus dem Arbeitsverhältnis in der Quellensteuerabrechnung zu erfassen.
- Sofern Sie die Quellensteuern über unser Webportal eQuest oder das einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM) abrechnen, werden die Mutationsgründe automatisch übermittelt.
- Mutationen der Personendaten sowie des Anstellungsverhältnisses sind innert acht Tagen ab Ereignisdatum zu übermitteln.
- Änderungen, die zu einer Anpassung des Tarifcodes führen, werden ab dem Folgemonat berücksichtigt (z. B. eine Heirat per 15. eines Monats wird per 1. des Folgemonats berücksichtigt).
- Es kann pro Übermittlung nur eine Mutation übermittelt werden. Bei mehreren Mutationen ist jeweils eine separate Übermittlung notwendig.
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Halten Sie die Angaben bereit
Für die Anmeldung eines neuen Arbeitnehmers und die korrekte Quellenbesteuerung sind beispielsweise folgende Angaben nötig:
- Arbeitgeber: Arbeitgeber- / SSL-Nummer und UID-Nummer
- Arbeitnehmer: Nationalität, Bewilligungsart, Arbeitspensum sowie Pensum aller Erwerbstätigkeiten
- Ehepartner/in oder eingetragene/r Partner/in; AHVN13, Nationalität und Erwerbstätigkeit
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Am Ende des Formulares
Am Ende des Formulars können Sie eine Bestätigung Ihrer Angaben per Mail anfordern.
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Angaben von quellensteuerpflichtigen Person mutieren
Kontakt
Kanton Zürich - Steueramt – Quellensteuer
+41 43 259 37 00
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 bis 11.45 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag08.00 bis 11.45 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Kontaktformular Quellensteuer
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