Freizeit im Vollzug

Im Freiheitsentzug haben inhaftierte Personen die Möglichkeit, an verschiedenen Freizeitaktivitäten teilzunehmen. Diese Angebote dienen in erster Linie dazu, den inhaftierten Personen eine sinnvolle Tagesstruktur anzubieten.

Freizeitgestaltung im Freiheitsentzug

Inhaftierte haben grundsätzlich das Recht, die Zeit ihrer Inhaftierung sinnvoll zu gestalten. Die persönliche Freiheit einer inhaftierten Person darf nur so stark eingeschränkt werden, wie das der Haftzweck sowie die Ordnung und Sicherheit in der Haftanstalt erfordert. Dieses Äquivalenzprinzip ist geregelt in Artikel 235 Absatz 1 der Schweizerischen Strafprozessordnung beziehungsweise in Artikel 74 des Strafgesetzbuches. Im Sinne dieses Prinzips bieten die Untersuchungsgefängnisse, die Vollzugseinrichtungen, die JVA Pöschwies und das Massnahmenzentrum Uitikon verschiedene Freizeitaktivitäten als Ergänzung zu einer allfälligen Arbeitstätigkeit oder Ausbildung.

Diese Angebote dienen in erster Linie dazu, den inhaftierten Personen eine sinnvolle Tagesstruktur anzubieten. Zudem können sie sich soziale Kompetenzen aneignen, sportlich betätigen und die Chancen auf einen Wiedereinstieg ins Berufsleben verbessern.  

Didaktisches Angebot

Neben einer Ausbildung verbessern auch andere Fähigkeiten - wie beispielsweise Sprachkenntnisse - einen Wiedereinstieg ins Berufsleben.

Inhaftierte Personen in den Vollzugsinstitutionen, im Massnahmenzentrum Uitikon und in der JVA Pöschwies können freiwillige Fremdsprach- oder Informatikkurse besuchen und diese mit einem international anerkannten Diplom oder Zertifikat abschliessen. In der JVA Pöschwies können sich die Insassen für Englischkurse anmelden oder ihre PC-Kenntnisse im Rahmen eines ECDL-Kurses verbessern. Einige Inhaftierte nehmen an Fernkursen von Bildungsinstitutionen teil und belegen dabei Fächer in den unterschiedlichsten Gebieten.  

Sportliche Betätigung

Was in der Gesellschaft gilt, gilt auch für inhaftierte Personen: Der Sport hilft den inhaftierten Personen dabei, den Gefängnisalltag besser zu bewältigen, Stress abzubauen und das Gefühl von sozialer Isolation zu reduzieren.

Die Institutionen des JuWe bieten den inhaftierten Personen auch ein vielfältiges Sportangebot an, welches sich abhängig vom Standort und den Bedürfnissen der Inhaftierten unterscheidet. Beispielsweise dürfen die inhaftierten Frauen im Gefängnis Dielsdorf «Zumba» tanzen, während im Gefängnis Limmattal regelmässig ein sogenanntes «Bootcamp» durchgeführt wird. Inhaftierte Personen der JVA Pöschwies haben zudem die Möglichkeit, in der anstaltseigenen Fussballmannschaft (FC Inter Pöschwies) mitzuspielen. Den inhaftierten Personen aller Institutionen steht zudem ein Kraftraum zur Verfügung.    

Analoge und digitale Medien

Grundsätzlich verfügen inhaftierte Personen über das Recht, sich zu informieren – auch in einer Fremdsprache.

In allen Institutionen dürfen inhaftierte Personen ein Fernseh- und Radiogerät mieten, das auch Zugang zu fremdsprachigen Kanälen bietet. In Ergänzung steht es allen Inhaftierten frei, Tages- oder Wochenzeitungen zu abonnieren oder die Bibliothek im Gebäude zu besuchen. Der Besitz von privaten Computern ist von Gesetzes wegen nicht gestattet. In den Vollzugsinstitutionen dürfen inhaftierte Personen gegen Bezahlung einen Computer bei der Gefängnisleitung mieten und für Lern- oder Weiterbildungszwecke nutzen. Sie sind aber grundsätzlich nicht internetfähig.

In den Institutionen der Untersuchungs- und Sicherheitshaft stehen wenige Laptops zur Miete zur Verfügung, um die eigenen Akten des Strafverfahrens sichten zu können und sich auf Einvernahmen und Verhandlungen vorzubereiten. Für Lern- und Weiterbildungszwecke stehen keine Laptops zur Verfügung.

Tiergestütztes Angebot

Verschiedene JuWe-Institutionen bieten tiergestützte Aktivitäten. Im Vollzug hat dieses Angebot erfahrungsgemäss einen positiven Einfluss auf die inhaftierten Personen. Die Präsenz von Tieren kann helfen, Schwierigkeiten im Gefängnisalltag besser zu bewältigen und das eigene Verantwortungsbewusstsein zu fördern.

So ist beispielsweise im Frauengefängnis Dielsdorf ein speziell ausgebildeter Therapiehund regelmässig zu Gast, der sowohl die Stimmung aufhellt, als auch zur emotionalen Unterstützung der Inhaftierten beiträgt. Im Vollzugszentrum Bachtel gibt es eine Reihe von Tieren wie Esel, Alpakas, Schafe und Hühner. Und auchandere Institutionen setzen auf Mensch-Tier-Begegnungen, die letztlich auch einen Beitrag zur Wiedereingliederung leisten. 

Weil eine artgerechte Haltung jedoch nicht möglich ist und das Tierwohl dabei an erster Stelle steht, sind Haustiere in den JuWe-Institutionen grundsätzlich nicht erlaubt.

Angebote der Institutionen

In den Institutionen für Untersuchungs- und Sicherheitshaft können die inhaftierten Personen beispielsweise an den folgenden Tätigkeiten teilnehmen:

  • Velowerkstatt für Jugendliche
  • Barbershop
  • Kreativwerkstatt mit Aktivitäten wie backen, malen und basteln
  • Outdoorfitnessbereich

In den Vollzugseinrichtungen können die inhaftierten Personen ihre Freizeit unter anderem mit den folgenden Tätigkeiten gestalten:

  • Sportaktivitäten wie Volleyball oder Tischtennis
  • Bibliothek
  • Gesellschaftsspiele
  • Billard
  • Outdoor-Schachfeld

In der JVA Pöschwies stehen den Inhaftierten zum Beispiel die folgenden Freizeitaktivitäten zur Verfügung:

  • Modellbaukurs
  • Airbrush-Kurs
  • Yoga
  • Gitarrenunterricht
  • Badminton
  • Fussball (FC Inter Pöschwies)

Kontakt

Justizvollzug und Wiedereingliederung

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