Gefängnis Dielsdorf

Teaser Gefängnis Dielsdorf

Das Gefängnis Dielsdorf ist auf die Unterbringung von Frauen spezialisiert. Hier erfahren Sie Wissenswertes – von den Besuchszeiten bis zu den Arbeitsmöglichkeiten für die Inhaftierten.

Über uns

Das Gefängnis Dielsdorf mit seinen insgesamt 57 Plätzen ist auf die Unterbringung von Frauen spezialisiert.

Die Abteilung für Untersuchungs- und Sicherheitshaft hat 38 Plätze. Die Abteilung für Kurzstrafen bis zu drei Monaten und Ersatzfreiheitsstrafen auf Grund nicht bezahlter Bussen und Geldstrafen, verfügt über 19 Plätze.  

Der Betrieb des Gefängnisses Dielsdorf ist so konzipiert, dass bei Bedarf auch Insassinnen mit ihren Neugeborenen bzw. ihren Kleinkindern bis zu einem Alter von maximal 18 Monaten aufgenommen werden können.


 

Vorteile:

  • Kapazität: 57 Plätze (38 Plätze für Untersuchungs- und Sicherheitshaft und 19 Plätze für Kurzstrafenvollzug)
  • Mitarbeitende: 21 Stellen

Besuch

Besuchszeiten

Montag bis Freitag:
08:00 bis 11:00 Uhr
13:00 bis 16:00 Uhr
18:00 bis 20:15 Uhr

Sonntag:
09:00 bis 10:00 Uhr

Am Donnerstagnachmittag sind keine Besuche möglich. Für Besuche in der Abteilung Untersuchungs- und Sicherheitshaft benötigen Sie eine Bewilligung der zuständigen Staatsanwaltschaft.

Für Besuche in der Abteilung Strafvollzug benötigen Sie eine Bewilligung der Gefängnisleitung.

Mitbringsel werden während den Besuchszeiten entgegengenommen.

Besuchsbewilligung und Voranmeldung

  1. Vor dem Besuch

    Damit Sie eine inhaftierte Person in der Abteilung Strafvollzug besuchen dürfen...

    Vorteile:

    • brauchen Sie eine schriftliche Bewilligung.
    • müssen Sie sich telefonisch anmelden.
  2. Bewilligung einholen

    Bewilligung Untersuchungs- und Sicherheitshaft

    Für Besuche in der Abteilung Untersuchungs- und Sicherheitshaft benötigen Sie eine Bewilligung der einweisenden Behörde (Staatsanwaltschaft). Nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf: +41 43 258 16 00

    Bewilligung Strafvollzug

    Für Besuche in der Abteilung Strafvollzug benötigen Sie eine Bewilligung der Gefängnisleitung. Für die Besuchsbewilligung füllen Sie bitte folgendes Formular aus und senden es an die Gefängnisleitung Dielsdorf:

    Bei erstmaliger Anmeldung ist mit dem ausgefüllten Besucherantrag zwingend eine Ausweiskopie einzureichen. 

  3. Bewilligung abwarten

    Vorteile:

    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag, sobald er eingegangen ist.
    • Im Falle einer Gutheissung erhalten Sie innert drei Arbeitstagen Ihre Besuchsbewilligung per Post zugestellt.
  4. Telefonische Anmeldung

    Nachdem Sie die schriftliche Bewilligung von der zuständigen Behörde erhalten haben, ist eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich: +41 43 258 16 00

  5. Am Besuchstag mitbringen

    Vorteile:

    • Amtlicher Ausweis oder eine Identitätskarte
    • Besuchsbewilligung

Beratungen für Familien von inhaftierten Personen

Wenn ein Mitglied Ihrer Familie im Gefängnis ist, stellen
sich viele Fragen: Mit wem kann ich sprechen? Wie kontaktiere ich die inhaftierte Person? Wann kann ich sie besuchen? Was sage ich den Kindern und anderen Verwandten? Wer bezahlt die Rechnungen? Wie geht mein Leben nun weiter?

Die Beratungsstellen von team72 und ExtraMural helfen Ihnen weiter. Die Beratungen sind gratis und vertraulich. Sie können persönlich, am Telefon, per Mail oder per Chat mit den Beraterinnen sprechen.

Geldüberweisung an Inhaftierte

Bargeld in Schweizer Franken für eine inhaftierte Person kann während der ordentlichen Geschäftszeit gegen Quittung bei der Gefängnisleitung abgegeben werden.

Geld kann auch elektronisch überwiesen werden. Hier finden Sie die Angaben zur Bankverbindung:

   
Name des Finanzinstituts PostFinance, 3030 Bern
Einzahlung für Gefängnis Dielsdorf, Postfach 115, 8157 Dielsdorf
Konto CH28 0900 0000 8002 9542 6
SWIFT/BIC POFICHBEXXX
Clearing-Nr. 09000

Bitte geben Sie beim Zahlungszweck unbedingt den Namen und Vornamen der Person an für die das Geld bestimmt ist, damit die Gefängnisadministration den Geldbetrag dem richtigen Konto zuordnen kann!

Betreuung und Behandlung

In jedem Gefängnis stehen ein Arztdienst, eine Seelsorge und eine Sozialberatung zur Verfügung. Bei psychischen Problemen können die Inhaftierten eine Psychiaterin oder einen Psychiater beiziehen.

Die Inhaftierten werden innerhalb von sieben Tagen ab Eintritt vom Arztdienst unentgeltlich untersucht. Bei der Untersuchung werden auch Arbeitsfähigkeit und Hafterstehungsfähigkeit geprüft. Gegebenenfalls werden weitere Abklärungen oder Therapien veranlasst.

Ausführliche Angaben zur Betreuung und Behandlung finden Sie in der Hausordnung:

Arbeit

Die Inhaftierten in Untersuchungs- und Sicherheitshaft sind nicht zur Arbeit oder zum Schulbesuch verpflichtet. Wer sich auf freiwilliger Basis zur Arbeit verpflichtet hat, muss die zugewiesene Arbeit verrichten.

Die Inhaftierten führen folgende Arbeiten aus:

  • Kartonagearbeiten
  • Mailings verpacken, etikettieren, versenden
  • Werbesendungen bestücken
  • Um- und Abpackarbeiten
  • Beschriftungen und Umetikettierungen
  • Sortierungen
  • Interne Kreativarbeiten zum Verkauf

Freizeit und Hafturlaub

Die Inhaftierten können den Fitnessraum nutzen und in ihrer Freizeit auf der Zelle ein individuelles Trainingsprogramm absolvieren. Ob bestimmte Geräte zur körperlichen Ertüchtigung (Hanteln aus Plastik etc.) erlaubt sind, entscheidet die Gefängnisleitung.

Hafturlaube sind grundsätzlich nach einer Eingewöhnungsphase erlaubt. Diese beträgt nach einem Neueintritt zwei Monate, nach einer Versetzung aus einem anderen Gefängnis einen Monat. Die Entscheidung, ob ein Urlaub bewilligt werden kann, liegt bei der einweisenden Behörde. Hafturlaube können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn

  • das Verhalten der inhaftierten Person im Vollzug nicht dagegen spricht.
  • keine Gefahr besteht, dass die inhaftierte Person flieht oder weitere Straftaten begeht.
  • Grund zur Annahme besteht, dass der Urlaub korrekt und nach den festgelegten Bedingungen und Auflagen verlaufen wird.

Inhaftierten in der Untersuchungs- und Sicherheitshaft können keine Urlaube bewilligt werden.

Die Inhaftierten können ausserdem sogenannte Sachurlaube beantragen. Sachurlaube ermöglichen einer inhaftierten Person, unaufschiebbare rechtliche, private oder geschäftliche Angelegenheiten zu klären, die ihre Anwesenheit ausserhalb der Anstalt erfordern. Das können zum Beispiel Hochzeiten der Inhaftierten selbst oder nächster Familienangehöriger sein, Taufen oder entsprechende Anlässe der Kinder, Beerdigungen, Behördenbesuche oder Vorstellungsgespräche (kurz vor der Entlassung) sein. Voraussetzung ist, dass die Urlaubsbezügerinnen die Hausordnung berücksichtigen.

Eine spezielle Regelung gilt bei Eingewiesenen welche die Schweiz verlassen müssen.

Simone Keller-da Cunha Sarandão

Gefängnisleiterin

Foto von Simone Keller

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Gefängnis Dielsdorf

Adresse

Spitalstrasse 5
Postfach 148
8157 Dielsdorf
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 16 00

Telefon

+41 43 258 15 99

Fax

E-Mail

gefaengnis.dielsdorf@ji.zh.ch