Wie verbreitet ist häusliche Gewalt?
Jedes Jahr rückt die Polizei im Kanton Zürich mehrere tausend Mal aus, weil es in Partnerschaften oder Familien zu Gewalt kommt. Meist geht es um Tätlichkeiten, Drohungen oder Beschimpfungen, es kommt aber auch zu schwerer Gewalt. Viele Fälle werden jedoch nicht angezeigt und tauchen in den offiziellen Statistiken nicht auf.
Viele Fälle werden nicht angezeigt
Anonyme Befragungen zeigen, dass häusliche Gewalt deutlich häufiger vorkommt, als es die Zahlen von Polizei und Justiz vermuten lassen. Je nach Delikt wird nur ein Bruchteil der Fälle bei den Behörden gemeldet: bei sexueller Gewalt weniger als jeder zehnte Fall, bei Tätlichkeiten und Körperverletzungen rund jeder dritte. Ein grosser Teil der häuslichen Gewalt bleibt damit unsichtbar.
Polizeieinsätze wegen häuslicher Gewalt
Auch wenn viele Fälle im Dunkelfeld bleiben, zeigen die verfügbaren Daten deutlich: Häusliche Gewalt beschäftigt die Polizei sehr häufig. Über 21 Mal täglich rückt sie im Kanton Zürich wegen Gewalt oder eskalierenden Konflikten in Familien und Partnerschaften aus.
Die Einsätze im häuslichen Umfeld lassen sich grob in zwei Arten einteilen. Zum einen gibt es familiäre Differenzen. Damit sind heftige Auseinandersetzungen gemeint, bei denen keine Straftat vorliegt. Zum anderen geht es um häusliche Gewalt, die strafbar ist. Beide Formen nehmen in den letzten Jahren zu.
Häusliche Gewalt hat viele Formen
Häusliche Gewalt umfasst verschiedene Formen von Gewalt. Dazu gehören psychische Gewalt wie Einschüchterung oder Beschimpfungen, körperliche Gewalt, sexuelle Gewalt sowie wirtschaftliche Gewalt, zum Beispiel wenn jemand daran gehindert wird, über Geld zu verfügen.
Die folgenden Zahlen stammen aus Meldungen an die Polizei. Sie zeigen jene Formen von häuslicher Gewalt, die als Straftat erfasst werden. Insgesamt werden im Bereich häuslicher Gewalt fast 30 verschiedene Straftatbestände erfasst. Am häufigsten geht es dabei um Drohungen, Beschimpfungen, Nötigung, Tätlichkeiten und einfache Körperverletzung. Rund vier von fünf polizeilich erfassten Fällen fallen unter diese fünf Deliktarten.
Häufigste Straftaten bei häuslicher Gewalt
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Vorsätzliche Schädigung an Körper oder Gesundheit einer Person, die über blosse Tätlichkeiten hinausgeht.
Beispiel: Partner schlägt so zu, dass ein Bluterguss oder eine Prellung entsteht.
Physische Einwirkung auf eine Person, die keine Schädigung an Körper oder Gesundheit zur Folge hat.
Beispiele: Kneifen, Schubsen, Haare ziehen.
Verbale oder schriftliche Herabsetzung einer Person, die deren Ehre verletzt.
Jemandem in Angst und Schrecken versetzen durch das Ankündigen eines ernsthaften Übels.
Jemanden durch Gewalt, Drohung oder andere Mittel dazu zwingen, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden.
Jahr für Jahr schwere Gewalttaten
Schwere Gewalttaten im häuslichen Umfeld sind selten, kommen aber jedes Jahr vor. Bei Tötungsdelikten bleiben die Fallzahlen niedrig. Bei schwerer Körperverletzung und Vergewaltigung zeigt sich hingegen über die Zeit ein Anstieg, besonders in den letzten Jahren.
Da die Fallzahlen insgesamt klein sind, können bereits wenige zusätzliche Fälle die Jahreswerte stark beeinflussen. Der Trend über mehrere Jahre hinweg ist deshalb aussagekräftiger als einzelne Ausschläge.
Wo findet häusliche Gewalt statt
Häusliche Gewalt kommt im ganzen Kanton Zürich vor. Die Karte zeigt, wie stark einzelne Gemeinden betroffen sind. Um einen fairen Vergleich zu ermöglichen, bildet sie die Zahl der Fälle pro 1’000 Einwohnerinnen und Einwohner ab.
Datengrundlage und Hinweise
Weitere Informationen zu den Daten finden Sie auf der Seite «Mehr zu den Zahlen»:
Weiterführende Ressourcen
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