Alle Mitarbeitenden des Kantons Zürich können die neue Einstiegsplattform «Work Zone» nutzen. Dort können sie auf harmonisierte HR-Prozesse zugreifen, HR- und Finanz-Anwendungen starten und Selfservices beziehen, zum Beispiel die elektronische Lohnabrechnung.
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Einführung in Etappen
Die Work Zone wurde von Januar bis Dezember 2025 etappenweise eingeführt.
Einführungsplanung
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
- Bildungsdirektion (ohne Amt für Jugend und Berufsberatung, Schulen, Prüfungsexperten und Kommissionsmitglieder)
- Direktion der Justiz und des Innern
- Finanzdirektion
- Gesundheitsdirektion
- Notariate
- Obergericht
- Sicherheitsdirektion (inkl. Kantonspolizei)
- Staatskanzlei
- Volkswirtschaftsdirektion (inkl. Zürcher Verkehrsverbund)
- Amt für Jugend und Berufsberatung
- Baudirektion
- Baurekursgericht
- Bezirksgerichte
- Ombudsstelle
- Sozialversicherungsgericht
- Steuerrekursgericht
- Verwaltungsgericht
- BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich
- Datenschutzbeauftragte
- Finanzkontrolle
- Forensisches Institut
- Integrierte Psychiatrie Winterthur
- Kantonsrat/Parlamentsdienste
- Kantonsspital Winterthur
- Pädagogische Hochschule Zürich
- Psychiatrische Universitätsklinik
- Zentrum für Gehör und Sprache
- Zürcher Hochschule der Künste
- Mittelschul- und Berufsbildungsamt: Lehrpersonen und Schulen
- Volksschulamt: Lehrpersonen und Schulen
- Prüfungsexperten und Kommissionen
- Amt für Jugend und Berufsberatung/Pflegefamilien
Die Work Zone wird laufend mit weiteren Anwendungen erweitert. Dabei steht die Integration der HR- und Finanzsysteme im Vordergrund.
Die Mitarbeitenden können diejenigen Funktionalitäten in der Work Zone sehen und nutzen, für die sie berechtigt sind.
Registrierung E-Mail-Adressen
Für den Zugang auf die Work Zone muss im System eine E-Mail-Adresse hinterlegt sein. Personen ohne registrierte geschäftliche E-Mail-Adresse erhalten vor der Einführung der Work Zone in ihrer Organisationseinheit einen Brief des Personalamts.
Im Brief werden diese Mitarbeitenden gebeten, über eine Online-Formular ihre E-Mail-Adresse zu registrieren. Nach der Verifizierung ihrer E-Mail-Adresse erhalten sie Zugang auf die Work Zone.
Zugang auf die Work Zone
Wer seine E-Mail-Adresse registriert hat, bekommt folgende E-Mail:
- Betreff: Gemeinsam digital – Ihre Lohnunterlagen einfach online abrufen
- Absender: aurora@zh.ch
Das ist keine Phising-E-Mail!
Nutzungsbedingungen
Sie regeln die Nutzung der digitalen Einstiegsplattform Work Zone. Darüber können die Nutzenden Anwendungen starten und Informationen beziehen, soweit und solange ihnen die Finanzdirektion den erforderlichen Zugriff gewährt.
Diese Nutzungsbedingungen traten am 1. Januar 2025 in Kraft.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Wer die Work Zone nutzen will, muss eine persönliche E-Mail-Adresse angeben. Wer über keine geschäftliche E-Mail-Adresse verfügt, soll eine andere E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen. Will jemand keine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen, muss die betreffende Organisationseinheit eine andere, mit der Finanzdirektion abgestimmte Lösung finden.
Für den Anmeldevorgang ausserhalb der geschäftlichen Netzwerke, insbesondere bei der Verwendung von privaten Geräten (PC, Notebook oder Smartphone), ist eine Zwei-Faktoren-Authentifizierung nötig. Dafür müssen die Nutzenden ihre geschäftlichen oder privaten Smartphones einsetzen. Die Neuinstallation einer Authentifizierungs-App auf dem privaten Smartphone sollen die Nutzenden selbst vornehmen. Das Amt für Informatik stellt Anleitungen ausserhalb der Work Zone zur Verfügung. Der Support der Hardware und des Betriebssystems des privaten Geräts liegt in der Verantwortung der Nutzenden.
Die Nutzenden können über die Work Zone auf ihre elektronischen Lohnabrechnungen und Lohnausweise zugreifen, sobald diese auf der Work Zone verfügbar sind. Die Lohnabrechnungen und Lohnausweise werden ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr auf Papier versandt.
Für die Verwendung von privaten E-Mail-Adressen und Geräten (z. B. Smartphones) zur Nutzung der Work Zone wird keine Entschädigung ausgerichtet.
Login
- Übersicht Login-Verfahren
- Anmeldung und Registrierung
- Anleitungen und Videos
- Hilfe bei einer Fehlermeldung
- Unterstützung bei technischen Problemen
Alle diese Informationen sind auf folgender Website zu finden:
Fragen & Antworten
In-App-Hilfe
Allen DAP-Anwender/innen steht eine kontextbezogene In-App-Hilfe («Quick Access») zur Verfügung – ersichtlich als «Orangen»-Symbol in der Taskleiste. Sie zeigt direkt in der Work Zone Schritt-für-Schritt Anleitungen, Dokumentationen oder Verweise auf Online-Kurse an.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Mein Arbeitsbereich in der Work Zone
Ihre persönliche Seite können Sie so gestalten, wie es für Sie am besten passt. Egal ob Applikations-Kacheln oder Bilderkarussell – richten Sie Ihren persönlichen Arbeitsbereich ganz nach Ihren Bedürfnissen ein.
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die initiale Erhebung erfolgt durch das Statistische Amt. Anschliessend muss die Erhebung und auch die Pflege der Daten bis Ende 2025 durch das HR sichergestellt werden.
Die private E-Mail-Adresse wir im HR-System gepflegt, wie die anderen Personaldaten. Die E-Mail-Adresse wird zur eindeutigen Identifikation für den Zugang auf die Work Zone benötigt. Zudem können aus dem HR-System Notifikationen an diese E-Mail-Adresse versendet werden. Technisch wird sichergestellt, dass die E-Mail-Adressen nicht in Umsystemen verwendet und kommuniziert werden.
Ja. Es kann ein automatisierter Rückruf auf eine Telefonnummer genutzt werden. Im Anruf wird ein Code übermittelt. Dieser Code dient als zweiter Faktor für das Work-Zone-Login.
Ja. In der Work Zone können die eigenen Lohnabrechnungen und Lohnausweise eingesehen werden.
Die Lohnausweise 2025 wurden im Januar 2026 per Post verschickt - zusätzlich zur Möglichkeit, diese via Work Zone herunterladen zu können.
Ab 2027 werden die Lohnausweise nur noch digital zur Verfügung gestellt. Mitarbeitende mit einem laufenden Arbeitsverhältnis können ihren Lohnausweis 2026 somit in der Work Zone herunterladen.
Ausgetretene Mitarbeitende erhalten im Januar 2027 einen Core-Share-Link auf ihre beim Austritt angegebene private E-Mail-Adresse, über den sie ihren Lohnausweis direkt aus ihrem elektronischen Personaldossier herunterladen können (nicht via Work Zone).
Der Core-Share-Link bleibt bis Ende Februar des übernächsten Jahres (nach dem Austrittsdatum) gültig.
Nein. Es ist keine Benachrichtigung geplant.
In der Regel werden alle Lohnabrechnungen und Lohnausweise bis 2011 angezeigt.
Der Zugang auf die Work Zone wird am ersten Tag nach Austritt deaktiviert. Mit Austritt ist der letzte Arbeitstag und nicht der letzte Tag gemäss Verfügung/Arbeitsvertrag gemeint.
Das bedeutet, die Mitarbeitenden können und müssen ihre bis zum Austritt vorliegenden Lohnabrechnungen vor Austritt bei Bedarf selber herunterladen. Wenn die letzte Lohnabrechnung beim Austritt noch nicht vorliegt, können sich die Mitarbeitenden an die für sie zuständige HR-Abteilung wenden.
Bei Auszahlungen nach dem Monat des Austritts gilt folgende Übergangsregelung bis zur Einführung der HXM-Lösung:
- Nach jedem Lohnlauf generiert das Personalamt (PA) eine Lohnabrechnung für alle Mitarbeitenden, die nach Ablauf ihres Arbeitsvertrags keinen Zugriff mehr auf die Work Zone haben.
- Diese Lohnabrechnungen für ausgetretene Mitarbeitende übermittelt das PA an die kdmz.
- Die kdmz druckt die Lohnabrechnungen und versendet sie per Post an die entsprechenden Mitarbeitenden.
Nach der Einführung der HXM-Lösung gilt: Ausgetretene Mitarbeitende erhalten einen Core-Share-Link auf ihre beim Austritt angegebene private E-Mail-Adresse. Über den Core-Share-Link können sie ihre nach dem Austritt generierten Lohnabrechnungen/Lohnausweise direkt aus ihrem elektronischen Personaldossier herunterladen (nicht via Work Zone).
Der Core-Share-Link bleibt bis Ende Februar des übernächsten Jahres (nach dem Austrittsdatum) gültig. Beispiel für Austrittsdatum 15.11.2027: Der Core-Share-Link ist bis Ende Februar 2028 gültig. Damit wird sichergestellt, dass auch die Lohnausweise nach der Produktion über den Core-Share bezogen werden können.
Nein. Der Zugriff auf die Dossiers wird nicht freigegeben. Die Mitarbeitenden sehen hingegen den Wert der MAB im Personalstammblatt.
Work Zone und ZHub
Das alte Intranet des Kantons wurde im November 2025 abgeschaltet.
Die Inhalte zu den Themen Finanzen & Controlling, Human Resources und Internes Kontrollsystem wurden in die Work Zone überführt. So sind diese Informationen weiterhin für alle Konsolidierungskreise zugänglich. Sie werden im ZHub (Mitarbeitendenportal für die Kernverwaltung) verlinkt.
Zusammenspiel Work Zone und ZHub
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Work Zone (SAP)
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ZHub (Microsoft)
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|---|---|---|
| Positionierung | Einstiegsplattform für HR- und Finanzanwendungen
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Mitarbeitendenportal (Social Intranet) |
| Zielgruppen | Konsolidierungskreise 1–3
(rund 85’000 Personen) |
DAP-User, Kernverwaltung (ca. 20'000 Mitarbeitende) |
| Inhalte | HR- und Finanzanwendungen, Anleitungen und Informationen dazu (z. B. Themen Finanzverwaltung und Personalamt) | Wissensinhalte, Communities, News |
| Einführung | etappenweise bis Ende 2025 | Abschluss 1. Quartal 2025 |
| Product Owner | Amt für Informatik | Staatskanzlei |
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