Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG; LS 170.4); Bundesverfassung (BV; SR 101); Planungs- und Baugesetz (PBG; LS 700.1); Bauverfahrensverordnung (BVV; LS 700.6).
Zusammenfassung
Dient der Antrag auf Herausgabe sämtlicher Baubewilligungen betreffend eine Nachbarliegenschaft für die letzten 30 Jahre lediglich der Ausforschung und der Ausweitung der Nachbarschaftsstreitigkeit, ist er rechtsmissbräuchlich.