Bauen & Archäologie

Bei einem Bauvorhaben können Rettungsgrabungen notwendig werden. Verdachtsflächen werden als archäologische Zonen bezeichnet. Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, geben wir Ihnen gerne Auskunft. Auch ausserhalb dieser Zonen gilt: Funde und Befunde sind umgehend zu melden.

Archäologische Zonen

Gebiete, in denen archäologische Strukturen oder Funde zu erwarten sind, sind im Verzeichnis der archäologischen Zonen aufgeführt. Bauvorhaben in archäologischen Zonen sind bewilligungspflichtig. Prüfen Sie vor jedem geplanten Bodeneingriff, ob Sie sich in einer archäologischen Zone befinden.

Falls Ihr Bauvorhaben in einer archäologischen Zone geplant ist oder eine solche tangiert, empfehlen wir Ihnen, so früh wie möglich mit der Kantonsarchäologie Kontakt aufzunehmen.

Natürlich besteht aber auch immer die Möglichkeit, dass Sie ausserhalb der archäologischen Zonen auf Spuren aus der Vergangenheit stossen. Melden Sie uns Ihren Fund umgehend.

Ihr Bauvorhaben

Die zuständige Behörde Ihrer Gemeinde leitet Baugesuche an den Kanton weiter, falls die geplanten Arbeiten eine archäologische Zone betreffen. Gleiches gilt für Flächen, die grösser als 5000 m2 sind und ausserhalb von Bauzone liegen.

Die Kantonsarchäologie prüft, ob archäologische Fundstellen durch das Bauvorhaben zerstört werden könnten. Mit der Verfügung der Baudirektion werden Auflagen formuliert; in der Regel Zeiträume für Sondierungen und Rettungsgrabungen oder einen begleiteten Aushub mit Fundbergung und Dokumentation. Bei besonders wichtigen Fundstellen können Schutzmassnahmen notwendig sein.

Nehmen Sie vor der Einreichung eines Baugesuchs mit der Kantonsarchäologie Kontakt auf. Rufen Sie uns an oder verwenden Sie das Kontaktformular.

Kantonsarchäologie Zürich


+41 43 259 69 00

Mögliche Massnahmen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Zur Vorabklärung, ob ein Bauvorhaben eine archäologische Fundstelle tangiert, stehen der Kantonsarchäologie verschiedene Prospektionsmethoden zur Verfügung.

In der Regel werden mit einem Bagger Sondierschnitte angelegt, um Einblick in den Bodenaufbau und Hinweise auf Funde zu gewinnen. In bestimmten Fällen können auch Bohrungen, Georadar und -magnetik, Feldbegehungen und die Auswertung historischer Quellen Auskunft geben.

Danach wird über allfällige Folgemassnahmen wie eine Rettungsgrabung oder ein begleiteter Aushub entschieden.

Bei einer Rettungsgrabung werden die durch das Bauprojekt tangierten Fundstellen von unserem Grabungsteam freigelegt, dokumentiert und Fundobjekte geborgen und gesichert. Diese Arbeiten erfolgen in der Regel vor Baubeginn. In Absprache mit der Bauherrschaft nehmen wir dabei nach Möglichkeit Rücksicht auf den Zeitplan. 

Allenfalls ist es angezeigt, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Kantonsarchäologie die Aushubarbeiten beobachtet. Kommen archäologische Funde oder Strukturen zum Vorschein, werden diese untersucht.

In bestimmten Fällen kann die Baudirektion eine archäologische Fundstelle unter Schutz stellen und damit ein Bauverbot aussprechen. Dies kommt nur in besonderen Situationen vor:

  • wenn sich eine bedeutende Fundstelle im Boden befindet
  • und das öffentliche Interesse an ihrer Erhaltung höher zu gewichten ist als der Nutzen des geplanten Bauvorhabens.

Kosten

Die Kosten für archäologische Abklärungen und Ausgrabungen werden bei privaten Bauherrschaften vom Kanton übernommen. Ausgenommen sind Bauherrschaften, die öffentliche Aufgaben erfüllen. Bei diesen gilt wie bei öffentlichen Gemeinwesen die sogenannte Selbstbindung. Das heisst, archäologische Abklärungen und Ausgrabungen gehen zu Lasten der Bauherrschaft.

Fundmeldung

Falls Sie bei einem Bodeneingriff auf einen archäologischen Fund oder Befund stossen, sind Sie verpflichtet, diesen umgehend zu melden – auch ausserhalb archäologischer Zonen. Haben Sie eine alte Keramikscherbe, eine Münze oder einen anderen merkwürdigen Gegenstand gefunden oder in einer Baugrube eine alte Mauer gesehen? Dann lassen Sie den Fundort unverändert und melden Sie uns Ihre Beobachtung so schnell wie möglich.

Ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der Kantonsarchäologie wird gegebenenfalls einen Augenschein vornehmen und über weitere Massnahmen entscheiden.

Kontakt bei Funden auf der Baustelle

Kantonsarchäologie


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Kontakt

Amt für Raumentwicklung - Archäologie und Denkmalpflege

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