Bauen ausserhalb von Bauzonen

Alle Bauvorhaben ausserhalb von Bauzonen sind den kantonalen Behörden zu unterbreiten.

Inhaltsverzeichnis

Kantonale Bewilligungspflicht

Ausserhalb des Siedlungsgebietes gilt grundsätzlich ein Bauverbot. In solchen «Nichtbauzonen» (Landwirtschafts-, Freihalte- und Reservezonen) dürfen Bauten und Anlagen nur unter strengen Voraussetzungen erstellt oder geändert werden. Zu diesen Bauten und Anlagen zählen insbesondere Bauten für die Landwirtschaft und technische Anlagen, die an diesen Standort gebunden sind.
Der Vollzug der entsprechenden Bestimmungen des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes (RPG) und der Raumplanungsverordnung (RPV) ist an die Kantone delegiert.

Merkblätter und Arbeitshilfen

Für Bauprojekte ausserhalb der Bauzone können sich Bauherrschaft und Planende anhand von übersichtlichen Merkblättern und Arbeitshilfen einfach informieren. Diese Vollzugshilfen stellen die komplexe Thematik «Bauen ausserhalb Bauzonen (BaB)» für Private verständlich dar. Sie enthalten das Bundesrecht in Kurzform und erläutern transparent und detailliert die kantonale Bewilligungspraxis.

Das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) beurteilt jedes konkrete Bauprojekt umfassend; denn Bauten und Anlagen sind orts-, objekt- und nutzungsspezifisch verschieden. Diese Bewilligungspraxis und die ihr zugrundeliegende Rechtslage hat das Amt für Raumentwicklung (ARE) in Merkblättern und Arbeitshilfen übersichtlich festgehalten. In Kenntnis dieser fall- und objektspezifischen Beurteilungskriterien von Bauprojekten ausserhalb der Bauzone können Bauwillige und Planende die Planungssicherheit für ihr Bauvorhaben erhöhen.

Die Merkblätter und Arbeitshilfen stellen jedoch keinen Ersatz zum geschriebenen Bundesrecht dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Zuständigkeiten und Verfahren

Sämtliche Gesuchsunterlagen sind ausschliesslich an die örtliche Baubehörde (bei der Gemeinde) einzureichen. Sie koordiniert das Verfahren.

Die kantonalen Bewilligungen und der kommunale Entscheid werden der Bauherrschaft durch die örtliche Baubehörde eröffnet.

Kontakt

Amt für Raumentwicklung - Fachstelle Landschaft

E-Mail

are@bd.zh.ch

 

Telefonische Sprechstunde:
Montag bis Freitag von 9:30 bis 11:30

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