Bauen ausserhalb von Bauzonen

Ein fundamentaler Grundsatz der Schweizer Raumplanung ist die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet. Im Gegensatz zu den Bauzonen ist das Bauen ausserhalb der Bauzonen (Landwirtschafts-, Freihalte- und Reservezonen) nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Arbeitshilfen

Für Bauprojekte ausserhalb der Bauzone können sich Bauherrschaft und Planende anhand von übersichtlichen Themenseiten einfach informieren. Diese Vollzugshilfen stellen die komplexe Thematik «Bauen ausserhalb Bauzonen (BaB)» für Private und Planende verständlich dar. Sie enthalten das Bundesrecht in Kurzform und erläutern transparent und detailliert die kantonale Bewilligungspraxis.

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Musterumgebungsplan

Mit der Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) wurde die Stabilisierung der versiegelten Flächen und der Gebäudezahl ausserhalb der Bauzone beschlossen. Für die Bemessung respektive für ein Monitoring müssen sowohl die zu erstellenden als auch die abzubrechenden Flächen und Gebäude durch die kantonale Verwaltung vollständig und widerspruchsfrei erfasst werden können. Diese Erfassung hat eine Steigerung der Anforderungen an die Gesuchsunterlagen zur Folge, insbesondere an den Umgebungsplan. Ein solcher Plan ist grundsätzlich dann einzureichen, wenn beispielsweise Flächen neu befestigt oder zurückgebaut werden oder im Falle von Neu-, Anbauten und bei Abbrüchen.

Der vorliegende Musterumgebungsplan entspricht den Anforderungen des Kantons und soll im Sinne einer Richtlinie der Bauherrschaft und Planenden als Orientierung und Hilfestellung bei der Ausarbeitung ihres Projekts dienen. 

Kantonale Bewilligungspflicht

Wer ausserhalb der Bauzonen etwas bauen will, braucht eine besondere Bewilligung vom Kanton. Diese wird nur erteilt, wenn das Bauprojekt ganz bestimmte Bedingungen erfüllt – zum Beispiel für die Landwirtschaft oder wenn das Gebäude genau an diesem Ort nötig ist. Ohne Bewilligung zu bauen ist verboten. Auch viele Jahre später kann verlangt werden, dass das Gebäude wieder entfernt wird – selbst wenn es inzwischen verkauft wurde. Darum ist wichtig: Wer ein Haus ausserhalb der Bauzone kaufen will, sollte sich schriftlich bestätigen lassen, dass alles auf dem Grundstück rechtmässig, also bewilligt ist.

Zuständigkeiten und Verfahren

Das kantonale Amt für Raumentwicklung (ARE) beurteilt jedes konkrete Bauprojekt umfassend; denn Bauten und Anlagen sind orts-, objekt- und nutzungsspezifisch verschieden.

Sämtliche Gesuchsunterlagen sind jedoch ausschliesslich an die örtliche Baubehörde (bei der Gemeinde) einzureichen. Sie koordiniert das Verfahren.

Die kantonalen Bewilligungen und der kommunale Entscheid werden der Bauherrschaft durch die örtliche Baubehörde eröffnet.

Ansprechpersonen

Unsere Fachpersonen der Fachstelle Landschaft betreuen die Planungsregionen und deren Gemeinden für die Themen «Bauen ausserhalb Bauzonen» und «Landschaft». Finden Sie mit dieser Suche die zuständige Ansprechperson für Ihre Gemeinde.

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Kontakt

Amt für Raumentwicklung – Fachstelle Landschaft

E-Mail

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