Kantonaler Richtplan: Teilrevision 2026 liegt öffentlich auf
Medienmitteilung 11.09.2026
Mit der Teilrevision 2026 wird der kantonale Richtplan insbesondere im Bereich der Mobilität weiterentwickelt. Das bisherige Kapitel «Verkehr» erhält den neuen Titel «Mobilität» und wird inhaltlich aktualisiert und ergänzt. Bürgerinnen und Bürger können sich vom 14. September bis 14. Dezember 2026 zur Vorlage äussern.
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Die Teilrevision 2026 des kantonalen Richtplans beinhaltet Anpassungen in verschiedenen Kapiteln. So werden im Kapitel «Ver- und Entsorgung» die Trinkwasserleitungen und Grundwasserschutzgebiete aktualisiert. Neu wird zudem eine Batteriespeicheranlage bei einem bestehenden Unterwerk aufgenommen. Im Kapitel «Öffentliche Bauten und Anlagen» wird die Gebietsplanung «Bildungsstandort Wädenswil 2.0» aktualisiert.
Kapitel «Verkehr» wird zu «Mobilität»
Das bisherige Kapitel «Verkehr» wurde überarbeitet und unter dem neuen Titel «Mobilität» aktualisiert. Ein wichtiger Bestandteil der Überarbeitung war die Abstimmung mit den Verkehrsvorhaben des Bundes, insbesondere die Überführung der Netzbeschlüsse zu den Nationalstrassen in den kantonalen Richtplan. Dies betrifft beispielsweise die Streichung des Projekts «Ypsilon» und damit des Stadttunnels in der Stadt Zürich. Eine weitere Neuerung ist die Einführung von Koordinationsständen für geplante Infrastrukturvorhaben in den Bereichen Strasse, Schiene und Güterverkehr. Damit werden die jeweiligen Planungsstände der Vorhaben transparent dargestellt – analog zu den Sachplänen des Bundes.
Neben der Aktualisierung bestehender Inhalte greift das Kapitel «Mobilität» auch neue Themen auf. So werden Verkehrsdrehscheiben entsprechend ihrer räumlichen Bedeutung festgelegt und Aspekte des Freizeitverkehrs, etwa das Mountainbiken, aufgenommen. Zudem berücksichtigt der Richtplan erstmals das Thema «Automatisiertes Fahren» und schafft damit eine planerische Grundlage für den Einsatz selbstfahrender Fahrzeuge.
Anhörung und öffentliche Auflage
Die Vorlage wird nun den Planungsregionen und Gemeinden zur Anhörung unterbreitet. Gleichzeitig können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der öffentlichen Auflage vom 14. September bis 14. Dezember 2026 schriftlich zur Richtplananpassung äussern. Die zuständigen Fachstellen beurteilen diese Einwendungen und fassen sie in einem Mitwirkungsbericht zusammen. Die überarbeitete Richtplanvorlage wird danach zur Beratung und Festsetzung an den Kantonsrat überwiesen.