Verkehr '45: Regierungsrat kritisiert Bund beim Bahnausbau

Der Regierungsrat des Kantons Zürich ist besorgt über die Vorschläge des Bundesrates für den Bahnausbau. Sie beinhalten nicht nachvollziehbare Repriorisierungen, wie bei der Haltestelle Grüze Nord in Winterthur. Aus verkehrs- und raumplanerischer Sicht ist unverständlich, dass die ergänzenden Ausbauten der Infrastruktur bei Weitem nicht ausreichend finanziert sind.

Die Zürcher Kantonsregierung anerkennt, dass die strategischen Projekte aufgrund der fehlenden finanziellen Mittel neu priorisiert werden müssen. Eine solche Neubewertung muss sich jedoch zwingend auf den Nutzen für die Bevölkerung und die übergeordneten verkehrspolitischen und raumplanerischen Ziele stützen.

Das Gutachten von Professor U.A. Weidmann, ETH Zürich, das als Grundlage für die Botschaft des Bundes diente, kann diese Ansprüche nicht erfüllen. Denn der vorgeschlagenen Priorisierung liegt kein funktionierendes Konzept im Horizont 2040/45 für das Bahnangebot zugrunde. Gleichzeitig sehen das Gutachten und die Vernehmlassungsvorlage zusätzliche milliardenteure Grossprojekte wie etwa den Grimseltunnel oder erste Etappen für Ausbauten in Basel oder Luzern vor.

Zwingend ergänzende Ausbauten

Damit Grossprojekte wie MehrSpur Zürich–Winterthur und das 4. Gleis am Bahnhof Stadelhofen ihren Nutzen entfalten können, braucht es ergänzende Ausbauten an der Infrastruktur, wie zusätzliche Kreuzungsstellen oder Perronverlängerungen. In der Vernehmlassungsvorlage fehlen die erforderlichen Infrastrukturen weitestgehend, obwohl das Projekt MehrSpur bereits in Bau ist. In der Vernehmlassungsvorlage sind lediglich kleinere Massnahmen wie Weichen und Sicherungsanlagen enthalten (10 Prozent der Grossprojekte). Erfahrungsgemäss sind für die Grossprojekte ergänzende Infrastrukturmassnahmen rund 40 Prozent der Kosten der Grossprojekte notwendig. Die Beträge reichen dementsprechend nicht aus. Das heisst, dass die Finanzierung und Realisierung dieser Projekte nicht mehr gesichert und damit der rechtzeitige Angebotsausbau in Frage gestellt sind. «Ohne diese baut man sprichwörtlich eine Autobahn ohne Auf- und Abfahrten», sagt Regierungspräsidentin und ZVV-Verkehrsratspräsidentin Carmen Walker Späh.

Das Gutachten von Prof. Weidmann und auch die Vernehmlassungsvorlage berücksichtigen solche Zusammenhänge ungenügend. Ohne eine Korrektur drohen gesamtverkehrlich und volkswirtschaftlich unsinnige Fehlentscheidungen, die sich die Schweiz angesichts der knappen finanziellen Mittel und des Drucks auf das Bahnangebot und die steigende Nachfrage nicht leisten kann. Regierungspräsidentin Carmen Walker Späh: «Noch nie gab es bei der Verkehrsinfrastruktur, insbesondre im öffentlichen Verkehr, so viel Unsicherheit wie heute.»

Repriorisierungen nicht nachvollziehbar

Der 2019 vom Parlament beschlossene Ausbauschritt 2035 soll aufgehoben werden. Wie eine erste Durchsicht der Vernehmlassungsvorlage zeigt, gibt es für den Kanton Zürich weitere problematische Punkte. So wurde beispielsweise die Haltestelle Grüze Nord in Winterthur gestrichen. Dieses Projekt ist essenziell für die Verdichtung in diesem aufstrebenden Entwicklungsgebiet von kantonaler Bedeutung. Die Zweckmässigkeit und Machbarkeit dieses Projekts wurde vertieft geprüft – entgegen den nicht zutreffenden Aussagen des ETH-Gutachtens. Auch der Nutzen ist unbestritten: Künftig werden täglich mehr als 12'000 Personen diese Verkehrsdrehscheibe benutzen, was einem höheren Aufkommen als den Bahnhöfen verschiedener Kantonshauptstädte entspricht.

Auch in der Planung der Nationalstrassen und im Programm Agglomerationsverkehr werden nicht nachvollziehbare Vorschläge unterbreitet. Zwar begrüsst der Regierungsrat ausdrücklich, dass die Oberlandautobahn im Realisierungshorizont 2045 aufgenommen wurde. Die Streichung des Ausbaus der A1 auf sechs Spuren in Winterthur ist hingegen nicht akzeptabel. Auch die Rückpriorisierung von notwendigen Ausbauten für die Passagiere in den wichtigen Umsteigebahnhöfen Zürich-Altstetten und Wetzikon ist nicht nachvollziehbar.

Forderungen des Kantons Zürich

Der Kanton Zürich wird die Vorlage des Bundes nun fristgerecht vertieft analysieren und die Vernehmlassungsantwort erarbeiten. Schon jetzt ist aber klar: Der Kanton Zürich fordert eine Ausbauplanung, die einen Nutzen für die Bevölkerung bringt und auf die gesamtverkehrlichen und raumplanerischen Ziele des Bundes und des Kantons einzahlt.

Zudem braucht es insbesondere im Bahnbereich eine belastbare finanzielle Planung. Angesichts der knappen finanziellen Mittel müssen bereits beschlossene und sinnvolle Massnahmen umgesetzt werden, bevor das Budget mit zusätzlichen und nicht finanzierbaren Milliardenausgaben überfrachtet werden. Regierungspräsidentin Carmen Walker Späh: «Es geht nicht an, dass neue, touristische Milliardenprojekte wie der Grimseltunnel aufgenommen werden, bevor bereits im Bau befindliche Infrastruktur ihre Wirkung entfalten kann.»
 

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