Kanton legt Grundstein für attraktivere Mountainbike-Infrastruktur

Mountainbiken erfreut sich im Kanton Zürich zunehmender Beliebtheit. Um die Interessen von Mountainbikerinnen und Mountainbikern, anderen Waldnutzenden sowie den Schutz der Umwelt miteinander in Einklang zu bringen, hat der Regierungsrat ein Mountainbike-Konzept beschlossen. Damit soll ein attraktives, sicheres und bedarfsgerechtes Mountainbike-Angebot geschaffen werden. Grundlage bildet ein unabhängiges Rechtsgutachten, das festhält: Mountainbiken im Kan¬ton ist grundsätzlich auf allen in der Swisstopo-Karte verzeichneten Wegen zulässig.

Rund sechs Prozent der Bevölkerung im Kanton Zürich sind regelmässig auf dem Mountainbike unterwegs – Tendenz steigend. Dem steht ein begrenztes offizielles Angebot in Form von signalisierten Trails und Routen gegenüber. Wenn Mountainbikerinnen und Mountainbiker auf Pfaden unterwegs sind, die nicht dafür vorgesehen sind, kann dies zu Interessenkonflikten mit anderen Erholungssuchenden und der Natur führen. Vor diesem Hintergrund und aufgrund eines vom Kantonsrat überwiesenen Postulats hat der Regierungsrat ein Mountainbike-Konzept für den Kanton Zürich verabschiedet.

Nutzung lenken, Koexistenz fördern

Das Mountainbike-Konzept legt den Grundstein, um ein attraktives Angebot für Mountainbikerinnen und Mountainbiker zu planen und entsprechend den nationalen Vorgaben bis 2042 umsetzen zu können. Es berücksichtigt sowohl die Anliegen der Mountainbikenden als auch der anderen Wald¬nutzenden und des Natur- und Landschaftsschutzes. Das Konzept definiert im gesamten Kanton 19 Fokus¬räume, in denen die Nachfrage besonders gross ist. Das Mountainbike-Angebot soll dort gezielt ausgebaut und so gelenkt werden, dass sensible Gebiete besser geschützt werden können. Im Vordergrund steht dabei die Koexistenz aller Wegnutzenden, also die Rücksichtnahme und der gegenseitige Respekt, unabhängig davon, ob jemand zu Fuss, zu Pferd oder mit dem Velo unterwegs ist.

Wo ist das Biken im Wald erlaubt?

Als Grundlage des Konzepts musste auch die Frage geklärt werden, wo das Biken im Wald erlaubt ist und wo nicht. Dazu wurde ein unabhängiges Rechtsgutachten eingeholt. Dieses kommt zum Schluss, dass Mountainbiken im Kanton Zürich grundsätzlich auf allen in der Swisstopo-Karte verzeichneten Wegen zulässig ist, sofern vor Ort keine Fahrverbote signalisiert sind. Auf allen anderen Pfaden oder abseits von Wegen ist das Mountainbiken nicht gestattet. Die Sicherheit aller Wegnutzenden hat oberste Priorität, wobei Fussgängerinnen und Fussgänger Vortritt haben.

Umsetzung als Gemeinschaftsaufgabe

Die Umsetzung des Mountainbike-Konzepts ist eine gemeinsame Aufgabe von Kanton, Regionen und Gemeinden. Damit das Mountainbike-Angebot im Kanton Zürich rasch ausgebaut werden kann, definiert das Konzept eine Reihe von Massnahmen. Diese reichen von der Netzplanung über den Ausbau und die Signalisation der Infrastruktur bis hin zu Sensibilisierungsmassnahmen. Die Kosten für die Umsetzung des kantonalen und kommunalen Mountainbike-Angebots lassen sich derzeit nur grob schätzen. Sowohl für den Kanton als auch für alle Gemeinden zusammen ist mit einem Investitions- und Unterhaltsbedarf von jeweils rund 800›000 Franken pro Jahr zu rechnen. Für den Bau von kommunalen Mountainbike-Anlagen können Beiträge aus dem kantonalen Sportfonds beantragt werden.

Breit abgestützter Erarbeitungsprozess

Das Konzept wurde unter der Leitung der Fachstelle Veloverkehr im Amt für Mobilität der Volkswirtschaftsdirektion und in enger Zusammenarbeit mit der Baudirektion und der Sicherheitsdirektion entwickelt. Rund 35 Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Bereichen wie Natur- und Umweltschutz, Velo, Waldeigentum sowie aus Gemeinden und Regionen wurden in die Konzeptarbeit miteinbezogen.

Mit dem Konzept beantwortet der Kanton das Postulat 338/2023 «Ausbau der Mountainbike-Infrastruktur im Kanton Zürich» des Kantonsrates. Zugleich bildet es die Grundlage, um die Vorgaben aus dem nationalen Veloweggesetz (VWG) zu erfüllen.
 

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