Regierungsrat beantragt Kantonsrat Eintrag von Eignungsgebieten für Wind- und Wasserkraft im Richtplan

Eine Steigerung der lokalen Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen ist für den Schutz des Klimas und die Versorgungssicherheit entscheidend. Auf der Grundlage der öffentlichen Auflage beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, den erneuerbaren Energien im Richtplan mehr Gewicht zu geben und Eignungsgebiete für die Nutzung von Wind- und Wasserkraft im kantonalen Richtplan einzutragen.

Zur Stärkung der Versorgungssicherheit und für den Klimaschutz soll die Stromproduktion aus heimischer, erneuerbarer Energie ausgebaut werden – unter anderem durch Nutzung der Windenergie. Windenergie kann lokal produziert werden, ist klimaneutral und erneuerbar. Zwei Drittel der Windenergie fallen im Winterhalbjahr an. Sie ist somit eine ideale Ergänzung von Solarenergie und Wasserkraft, die im Winter weniger Strom liefern – dann, wenn der Bedarf besonders gross ist.

Ein Auftrag des Stimmvolks

Mit dem Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan schafft der Kanton Zürich die planerische Voraussetzung für die Nutzung der Windenergie. Das Volk hat 2017 mit der Annahme der nationalen Energiestrategie 2050 (revidiertes Energiegesetz) allen Kantonen den Auftrag zu diesem Planungsschritt erteilt. Mit dem Ja zum «Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» wurde der Auftrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien 2024 nochmals bestätigt.

Flächen angepasst

Die Baudirektion hat zunächst Potenzialgebiete für die Nutzung der Windenergie im Kanton Zürich ermittelt. Insgesamt 52 Gebiete wurden individuell bewertet und Schutz und Nutzen gegeneinander abgewogen. Es fanden mehrere Dialogrunden mit Gemeinden, Energiebranche, Verbänden und Bevölkerung statt. Von Juli bis Oktober letzten Jahres hat die Baudirektion einen Richtplanentwurf mit insgesamt 20 Festsetzungen und 15 Zwischenergebnissen öffentlich aufgelegt. Aufgrund der Rückmeldungen hat der Regierungsrat nun die Richtplanvorlage überarbeitet. Er hat ein Gebiet gestrichen (Nr. 31, Hombergchropf), die Fläche eines Gebiets reduziert (Nr. 12, Berg Dägerlen) und bei drei Gebieten die Abstandpuffer zu geschützten Ortsbildern von kantonaler oder nationaler Bedeutung vergrössert (Nr. 3, Stammerberg, Nr. 4, Kleinandelfingen, Nr. 14, Eschenberg). Zudem verzichtet er darauf, einen Eintrag der 15 Gebiete in den Richtplan zu beantragen, die in der öffentlichen Auflage als «Zwischenergebnis» vorgeschlagen waren. Bei diesen Gebieten bestehen Konflikte mit der Aviatik (militärische und zivile Nutzung des Luftraums). Es verbleiben somit 19 Gebiete. Die Vorlage überweist er nun an den Kantonsrat. Dieser entscheidet abschliessend über den Eintrag von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung im kantonalen Richtplan.

Strom für 350'000 Elektroautos

In den vorgeschlagenen Gebieten lassen sich insgesamt rund 60 Windenergieanlagen mit einem Stromertrag von 520 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr realisieren. Zum Vergleich: Aktuell werden im Kanton Zürich rund 1600 GWh Strom pro Jahr aus Wasserkraft, Biomasse, Kehrrichtverwertungsanlagen und Solar produziert. Mit zusätzlichen 520 GWh aus Windkraft liessen sich beispielsweise rund 350'000 Elektroautos mit einer Fahrleistung von 10'000 Kilometern pro Jahr betreiben.

Potenzial für Wasserkraftnutzung nur am Rheinfall

Zusätzliches Potenzial für die Nutzung der Wasserkraft im Kanton Zürich sieht der Regierungsrat einzig am Rheinfall. In Abstimmung mit dem Kanton Schaffhausen schlägt er vor, die Gewässerstrecke zwischen Flurlingen und Laufen als geeignet für die Wasserkraftnutzung in den kantonalen Richtplan aufzunehmen.

Mehr Gewicht für erneuerbare Energien

Die Richtplanung zur Wind- und Wasserkraft ist Bestandteil einer grösseren Überarbeitung des Richtplankapitels Energie. Dort sollen weitere Anpassungen vorgenommen werden, um den erneuerbaren Energien gesamthaft mehr Gewicht zu geben. Es werden die Zielsetzungen für die Weiterentwicklung der Energieversorgung festgelegt und es wird festgehalten, Gebäude so zu bauen und auszurüsten, dass sie für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Klimatisierung möglichst wenig Energie benötigen. Als Wärmequelle soll vermehrt Umweltwärme genutzt werden. Auch für die Gewinnung von Strom soll das lokale Potenzial aus erneuerbaren Quellen künftig vermehrt genutzt werden.

Planungs- und Bewilligungsverfahren vorerst wie gehabt

Eine Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens für Windenergieanlagen verfolgt die Regierung vorderhand nicht weiter. Sie hatte eine entsprechende Änderung des Energiegesetzes in die Vernehmlassung gegeben, möchte nun aber vorerst die politische Diskussion rund um die Richtplaneinträge abwarten. Für allfällige Windenergieprojekte kommt bis auf Weiteres das geltende Verfahren zur Anwendung, also ein kantonales Gestaltungsplanverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und ein kommunales Baubewilligungsverfahren.
 

Mehr zum Thema

Erläuterungsbericht und Mitwirkungsbericht zur Richtplanrevision

Weitere Informationen zur Richtplanrevision und zum Mitwirkungsverfahren sind online verfügbar: zh.ch/richtplan > Laufende Verfahren > Teilrevision Energie

Der Erläuterungsbericht zur Richtplanvorlage gibt Auskunft über die Ausgangslage und das gewählte Vorgehen und erläutert die sich daraus ergebenden Anpassungen an Richtplantext und Richtplankarte. Der Mitwirkungsbericht dokumentiert das Ergebnis des Mitwirkungsverfahrens.
 

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