Regierungsrat bewilligt Investitionen und Mietvertrag für Rathausprovisorium Hard

Die Kantonsratssitzungen sollen während der Instandsetzung des Zürcher Rathauses ab 2023 für mindestens vier Jahre im Kirchgemeindehaus Hard und in der Bullingerkirche in Zürich stattfinden. Dazu hat der Regierungsrat bauliche Massnahmen in der Höhe von knapp 9,2 Millionen Franken sowie den Mietvertrag mit der Reformierten Kirche Zürich bewilligt.

Inhaltsverzeichnis

Bild der Bullingerkirche und des Kirchgemeindehauses
Die Bullingerkirche und das Kirchgemeindehaus. Quelle: Baudirektion Bild «Bild der Bullingerkirche und des Kirchgemeindehauses » herunterladen

Das Rathausprovisorium in Zürich-Aussersihl soll für den Ratsbetrieb zweckdienliche und zeitgemässe Räume zur Verfügung stellen, bis das Rathaus fertig instandgesetzt und die Rathausbrücke durch die Stadt Zürich durch einen Neubau ersetzt ist. Im Provisorium sind nur zwingend notwendige bauliche Massnahmen geplant. Die Reformierte Kirche Zürich als Vermieterin trägt jene Investitionen, welche für die langfristige Nutzung der Gebäude notwendig sind. Dies betrifft zum Beispiel die barrierefreie Erschliessung, Lüftung und Brandschutz in der Höhe von rund 760'000 Franken.

Weiterverwendung von möglichst viel Mobiliar

Der vom Kanton zu tragende Mieterausbau in der Höhe von rund 9,2 Millionen Franken (inklusive Reserven) beinhaltet die für den Ratsbetrieb erforderlichen baulichen Anpassungen. Diese werden so geplant, dass nach Auszug des Ratsbetriebs der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden kann. Das moderne Konferenzsystem für Parlamente, das die Ton-, Abstimmungs-, Protokollierungs- und Übertragungstechnik umfasst und rund 1,8 Millionen Franken kostet, soll im instandgesetzten Rathaus am Limmatquai weiterverwendet werden. Der Ratssaal in der Bullingerkirche wird mit einfachem und weiterverwendbarem Mobiliar sowie mit Mobiliar aus dem heutigen Rathausprovisorium in der «Halle 9» in Zürich-Oerlikon eingerichtet.

Mietdauer mindestens vier Jahre

Das Mietverhältnis startet, sobald die Bauarbeiten für das Rathausprovisorium beginnen. Der Mietvertrag kann frühestens auf den 31. März 2027 gekündigt werden. Die effektive Mietdauer hängt vom Zeithorizont der Gesamtinstandsetzung des Rathauses und dem Neubau der Rathausbrücke durch die Stadt Zürich ab. Der Bruttomietzins beträgt rund 637'000 Franken pro Jahr.

Der Ratsbetrieb im Provisorium ermöglicht einen optimierten Bauablauf für die Instandsetzung des Rathauses am Limmatquai. Dort müssen unter anderem die Gebäudetechnik (insbesondere die Lüftungsanlagen) ersetzt, die Sicherheitstechnik erneuert sowie diverse normative Anpassungen (z.B. Brandschutz, Barrierefreiheit) vorgenommen werden. Gleichzeitig soll die Liegenschaft – soweit möglich – auch betrieblich optimiert werden, so dass auch in Zukunft ein moderner und zeitgemässer Ratsbetrieb gewährleistet ist. Die Bauarbeiten am Rathaus werden mit den Bauarbeiten für die neue Rathausbrücke koordiniert.
 

Kontakt

Staatskanzlei - Regierungskommunikation

Adresse

Neumühlequai 10
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)