Vernehmlassung zur Änderung des Strassengesetzes

Am 27. September 2020 hat die Stimmbevölkerung des Kantons Zürich einer Änderung des Strassengesetzes zugestimmt. Diese sieht vor, dass die Gemeinden künftig Beiträge aus dem Strassenfonds für den Unterhalt der Gemeindestrassen erhalten. Um ein möglichst zeitnahes Inkrafttreten zu ermöglichen, hat die Volkswirtschaftsdirektion einen Verordnungsentwurf zur Umsetzung der neuen Bestimmung erarbeitet. Die Gemeinden und weitere politische Kreise haben nun zwei Monate Zeit, sich im Rahmen eines Vernehmlassungsverfahrens dazu zu äussern.

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Die Änderung des Strassengesetzes geht auf eine parlamentarische Initiative zurück und sieht einen neuen § 29 Abs. 1 vor, der besagt, dass die Gemeinden künftig mindestens 20% der jährlichen Einlage in den Strassenfonds für den Unterhalt ihrer Gemeindestrassen erhalten sollen.

Bereits heute fliessen 3 Prozent der jährlichen Einlage in den Strassenfonds über den geografisch-topografischen Sonderlastenausgleich an Gemeinden in schwierigen geographischen Verhältnissen. Neu sollen mindestens weitere 17 Prozent der Einlagen in den Strassenfonds entsprechend der Länge des kommunalen Strassennetzes an die Gemeinden verteilt werden. Dies entspricht einem zusätzlichen Betrag von rund 72 Millionen Franken pro Jahr. Der Betrag ist jährlich im Rahmen des Budgets vom Kantonsrat festzulegen.

Bevor die Gesetzesänderung in Kraft treten kann, müssen die Einzelheiten der Umsetzung und das Verfahren klar geregelt werden. Die Volkswirtschaftsdirektion hat deshalb einen Entwurf für eine Verordnung erarbeitet, zu dem die Gemeinden und weitere politische Kreise bis anfangs November 2021 im Rahmen einer Vernehmlassung Stellung nehmen können.

Lückenlose Erhebung des Gemeindestrassennetzes

Massgebend für die Höhe der Beiträge pro Gemeinde ist, wie viele Kilometer Gemeindestrassen dauerhaft vom motorisierten Individualverkehr befahren werden können. Das Bestimmen des anrechenbaren Netzes ist deshalb massgeblich für die Auszahlung der Beiträge. Da der Kanton nicht über lückenlose Datensätze zu den Gemeindestrassen verfügt, ist er auf die Mitwirkung der Gemeinden angewiesen. Die Verordnung regelt diesbezüglich die Zuständigkeiten, Rahmenbedingungen und das Verfahren. Dieses wurde im Sommer 2021 bereits mit ersten Pilotgemeinden getestet.

Bei den an die Gemeinden ausgezahlten Mittel handelt es sich um zweckgebundene Staatsbeiträge. Sollte der rechnerische Anspruch einer Gemeinde den tatsächlichen Aufwand für den Unterhalt der Gemeindestrassen übersteigen, wird der Beitrag entsprechend gekürzt und der Überschuss an die übrigen Gemeinden verteilt.

Auszahlungen voraussichtlich ab 2023

Der Regierungsrat ist bestrebt, möglichst bald eine verbindliche Rechtsgrundlage zu schaffen und den Volkswillen möglichst unbürokratisch umzusetzen. Der neue Paragraph im Strassengesetz sowie die Verordnung sollen rechtzeitig in Kraft gesetzt werden, damit eine erste Auszahlung der Beiträge im Jahr 2023 erfolgen kann.
 

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