Schutz von Seniorinnen und Senioren vor Kriminalität

Seniorinnen und Senioren werden vermehrt Opfer von Enkeltrickbetrügern oder falschen Polizisten. Diesen neuen Formen der Kriminalität sagt der Regierungsrat darum in seinen Schwerpunkten der Strafverfolgung 2019 bis 2022 den Kampf an. Daneben verstärkt er seinen Einsatz gegen Geldwäscherei, gegen Gewalt an Frauen und gegen eine Gefährdung der Bevölkerung durch psychisch auffällige Personen.

Medienkonferenz «Schwerpunkte der Strafverfolgung 2019 bis 2022» mit Regierungsrat.

Im Abstand von vier Jahren bestimmt der Regierungsrat die Schwerpunkte der Strafverfolgung durch Kantonspolizei und Staatsanwaltschaften neu. Für die Jahre 2019 bis 2022 sollen die Strafverfolgungsbehörden gemäss neuem Auftrag die fünf Bereiche seniorenzentrierte Kriminalität, Geldwäscherei, digitale Strafverfahren, Gefährdung durch psychisch auffällige Personen und Gewalt gegen Frauen besonders beachten.

Seniorinnen und Senioren unterliegen nach Einschätzung der Fachleute einem grösseren Risiko, Opfer von Straftaten zu werden als jüngere Bevölkerungsgruppen. So lässt sich beispielsweise feststellen, dass der wirtschaftlich attraktive Markt der Pflegedienstleistungen auch unseriöse Anbieter anzieht. Es kommt vermehrt zu Vermögensdelikten zum Nachteil von Pflegebedürftigen und zu Betrügereien zum Nachteil von Krankenversicherungen. Mit einer verstärkten Zusammenarbeit wollen die beteiligten Behörden dieser Kriminalität entgegenwirken.  

Gegen Geldwäscherei

Die Zürcher Strafverfolgungsbehörden stellen daneben auf dem Finanzplatz Zürich einen Anstieg von Geldwäscherei-Fällen fest, insbesondere im banknahen Sektor. Im Jahr 2018 nahm die Zahl der Verfahren gegenüber 2017 (142 Geldwäschereiverfahren) um rund 50 Prozent zu. Ziel eines verstärkten Einsatzes gegen diese Geldwäscherei ist es, den Finanzplatz Zürich sauber zu halten und dem weltweiten, organisierten Verbrechen den Geldhahn zuzudrehen.

Wichtiges Ziel für die kommenden vier Jahre ist es ausserdem, die Mitarbeitenden der Strafverfolgungsbehörden im Führen digitaler Strafverfahren auszubilden. Herausfordernd ist für zahlreiche Behörden zudem der Umgang mit psychisch auffälligen Personen. Strafprozessuale Massnahmen stossen bei solchen Personen oft an Grenzen. Es fehlt an ausreichend Instrumenten mit Therapieansatz. Entsprechende Versorgungslücken will der Regierungsrat schliessen.  

Mehr Geld für die Opferberatung

Auch dem wachsenden Phänomen der Gewalt an Frauen und der häuslichen Gewalt tritt der Regierungsrat entgegen. Er tut dies mit einer verstärkten Information und Sensibilisierung der Bevölkerung, der Weiterbildung von Fachleuten und einem Ausbau der Unterstützungs- und Hilfsangebote für Opfer. Die acht anerkannten Opferberatungsstellen im Kanton Zürich verzeichneten allein vom Jahr 2016 (9205 Opfer) bis ins Jahr 2018 (10889 Personen) eine Zunahme der Beratungen um 18,2 Prozent. Der Regierungsrat sieht darum vor, die Finanzierung der Opferberatungsstellen von 6 auf 7,5 Millionen Franken zu erhöhen.  

Erfolge im Kampf gegen Konkursreiterei und Wirtschaftskriminalität

Mit der Festlegung neuer Ziele legt der Regierungsrat jeweils auch eine Bilanz darüber vor, was er mit Blick auf die Schwerpunkte 2015 bis 2019 erreicht hat. Dabei zeigt sich, dass durch die Einführung des kantonalen Bedrohungsmanagements im Jahr 2015 die Zusammenarbeit im Netzwerk zur Gewaltprävention spürbar intensiviert werden konnte. Weiter verbessert werden konnte die Gewaltbekämpfung auch durch Instrumente wie das Täter-Identifikations-Werkzeug Octagon und die Kantonale Interventionsstelle gegen Radikalisierung und gewalttätigen Extremismus.

Bezahlt gemacht hat sich der Einsatz der Strafverfolger auch im Bereich der Konkursreiterei. Die Behörden veranlassten in den Jahren 2015 bis 2019 gegen mehr als 1800 Gesellschaften und ca. 1000 involvierte Personen Ermittlungen. Weniger als 10 Prozent der bisher abgeschlossenen Verfahren endeten mit einer Einstellung. Erfolge erzielten die Strafverfolgungsbehörden auch im Kampf gegen die mittelschwere Wirtschaftskriminalität. Diese Bemühungen gehen weiter: Ende 2018 hat der Regierungsrat mit dem Ziel der Bekämpfung dieser sogenannten Para-Wirtschaftskriminalität 10 weitere Stellen bewilligt.

Bereits seit dem Jahr 2009 legen die Strafverfolgungsbehörden ein Schwergewicht auf die Bekämpfung der Internetkriminalität. Unterdessen hat der Kanton Zürich ein Kompetenzzentrum Cybercrime aufgebaut und allgemein die Kompetenzen und Kapazitäten in diesem Bereich erhöht. Dieser Schwerpunkt wird darum abgeschlossen und im Regelbetrieb weitergeführt.  

(Medienmitteilung des Regierungsrat)