IBK Nachhaltigkeitspreis 2014 – Zürcher Projekte gesucht
Medienmitteilung 11.02.2014
Die Internationale Bodensee Konferenz (IBK) verleiht erstmals den IBK-Nachhaltigkeitspreis. Der Preis ist mit 18›000 Euro dotiert und will die Nachhaltigkeit insbesondere im Bodenseeraum fördern. Eingabefrist für Projekte aus dem Kanton Zürich ist der 16. Mai 2014.
Mit dem IBK-Nachhaltigkeitspreis werden Initiativen und Aktivitäten ausgezeichnet, die im Sinne des Leitbilds der IBK für den Bodenseeraum ganzheitliche und langfristige Lösungen schaffen. Sie sollen dazu anregen, gemeinsam über die Zukunft nachzudenken, konkret zu handeln und zu gestalten. Dadurch rücken sie die Bodenseeregion als Modellregion für nachhaltige Entwicklung ins öffentliche Bewusstsein.
Eingereichte Projekte sollen einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung in der Bodenseeregion leisten, verschiedene Nachhaltigkeitsdimensionen (Wirtschaft, Umwelt und Soziales) verbinden oder den Ausgleich zwischen Generationen, gesellschaftlichen Gruppen oder Regionen fördern.
Projektträger können Privatpersonen, Gemeinden, Vereine, Unternehmen, Schulen oder weitere Institutionen aus dem Kanton Zürich sein. Projektträger aus anderen Mitgliedskantonen der IBK können Ihre Projekte bei ihren jeweiligen kantonalen Ansprechstellen einreichen.
Nominierung und Vergabe
Eingabefrist für Projekte aus dem Kanton Zürich ist der 16. Mai 2014. Jedes IBK-Mitglied nominiert bis Ende Juni 2014 höchstens zwei Projekte bei der IBK. Eine international besetzte Jury entscheidet im Oktober 2014 über die Gewinner-Projekte.
Der IBK-Nachhaltigkeitspreis ist mit insgesamt 18›000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird auf wenige Gewinnerprojekte aufgeteilt. Alle nominierten Projekte werden über die Publikationen der IBK bekannt gemacht (www.bodenseekonferenz.org). Die Preise werden im Rahmen der IBK-Regierungschefkonferenz am 12. Dezember 2014 in Appenzell überreicht. Die Hauptpreisträger erhalten die Gelegenheit zur Präsentation des prämierten Projektes vor den IBK-Regierungschefs.
Eine Kurzbeschreibung des Projektes ist bis 16. Mai 2014 mittels Web-Formular der Staatskanzlei des Kantons Zürich einzureichen. Die Projektbeschreibung ist auf 8'500 Zeichen beschränkt.
Das Webformular sowie weitere Informationen und alle Voraussetzungen finden Sie hier.
(Medienmitteilung der Staatskanzlei)
Hinweis
Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
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