Neubau eines Bezirksgebäudes in Dietikon

Der Regierungsrat hat einen Kredit von rund 58 Millionen Franken für den Neubau eines Bezirksgebäudes in Dietikon bewilligt. Der Standort für den zukünftigen Bau mit dem Bezirksgericht und dem Bezirksgefängnis liegt im Zentrum der Stadt Dietikon in der Nähe des Bahnhofs. Das Bezirksgefängnis wird über 66 Plätze verfügen, der Zellentrakt ist nach Nordosten ausgerichtet und tritt weder gegenüber dem Bahnhofplatz noch den Wohnbauten in Erscheinung.

Das Raumprogramm für den Neubau in Dietikon umfasst Räumlichkeiten für das Statthalteramt, den Bezirksrat, das Bezirksgericht, die Staatsanwaltschaft Limmattal-Albis, die Jugendanwaltschaft Affoltern-Dietikon-Horgen, den Bezirksposten der Kantonspolizei, das Bezirksgefängnis sowie die Administration Bussenvollzug.

Heute, zwölf Jahre nach der Schaffung des Bezirkes Dietikon, existieren nach wie vor nur Teile der gesetzlich vorgesehenen Bezirksbehörden. Bezirksgerichtliche und bezirksanwaltschaftliche Aufgaben werden von den entsprechenden Amtsstellen des Bezirks Zürich wahrgenommen. In Dietikon fehlten bisher geeignete Räumlichkeiten für ein Bezirksgericht und es existiert kein Bezirksgefängnis, in dem Untersuchungs- und Sicherheitsgefangene untergebracht werden können. Wird einerseits die in den letzten Jahren weiter angestiegene Bevölkerungszahl des neuen Bezirks auf 72›051 Personen (Ende 2000) und anderseits die heutige Belastung der Bezirksgerichte berücksichtigt, erachtet es der Regierungsrat nun als vordringlich, für diesen Bezirk ein neues Bezirksgericht zu schaffen.
Die Bevölkerung im Limmattal ist gegenüber den anderen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Zürich benachteiligt, da sie für bezirksgerichtliche Angelegenheiten einen anderen Bezirk aufsuchen muss. Gestiegen ist auch die Zahl der gesamten Belegungstage aller Institutionen des Amts für Justizvollzug von 391'000 (1994) auf 446'000 (2000). Zudem muss in den nächsten Jahren für das heutige Vollzugszentrum Urdorf zumindest teilweise Ersatz gefunden werden.

Das Projekt

1998 wurde ein zweistufiger Projektwettbewerb durchgeführt. Das Architekturbüro Andy Senn, St. Gallen, wurde mit dem ersten Preis ausgezeichnet. Das Projekt wurde in der Folge vom Hochbauamt der Baudirektion Kanton Zürich zusammen mit allen Nutzern weiterbearbeitet und auf den heutigen Stand gebracht. Dabei wurden erhebliche Anpassungen an geänderte Bedürfnisse vorgenommen. Die wesentlichen Aspekte und insbesondere die Kubatur des Projektes wurden aber nicht verändert. Das Projekt hat die Form eines Rechtecks. Der Baukörper besteht aus zwei L-förmigen Teilen mit einem Innenhof zur Belichtung der innenliegenden Flächen. Das hohe Kopfteil bildet einen städtebaulich willkommenen Abschluss für den Bahnhofplatz. Das Gefängnis tritt weder gegenüber dem Bahnhofplatz noch den Wohnbauten im Südwesten in Erscheinung. Das neue Bezirksgebäude Dietikon soll nach dem sogenannten Minergie-Standard erstellt werden, der einen minimalen Energieverbrauch für Heizung und Kühlung vorsieht.

Mit dem geplanten Neubau kann dem bereits beschlossenen oder vorgesehenen Übergang zu Amtstellen mit regionalen Befugnissen als Ersatz für die entsprechenden Bezirksstellen Rechnung getragen werden. Dies geschieht sowohl im Bereich der Strafverfolgung von Erwachsenen und der Jugendstrafrechtspflege wie auch im polizeilichen Bereich.

Ein Bezirksgefängnis mit der aus heutiger Sicht für einen wirtschaftlichen Betrieb erforderlichen Mindestgrösse geht zwar über die Bedürfnisse des Bezirks Dietikon selbst hinaus. Im Hinblick auf den erforderlichen sukzessiven Ersatz veralteter Bezirksgefängnisse zusammen mit den Anforderungen einer regionalen Strafverfolgungsbehörde ist es aber zweckmässig, diesen Betrieb im Bezirksgebäude Dietikon unterzubringen.

Für den Neubau beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat einen Kredit von 58 Millionen Franken. Die jährlichen Folgekosten werden sich auf 10,7 Millionen Franken belaufen, darin sind die personellen Folgekosten für das Bezirksgericht (3 Millionen Franken) und das Bezirksgefängnis (1,7 Millionen Franken) enthalten. Der Baubeginn ist unter Berücksichtigung einer allfälligen Volksabstimmung vorgesehen auf 2005, der Bezug des Bezirksgebäudes auf 2007.

(Medienmitteilung des Regierungsrates)

Hinweis

Diese Meldung ist vor 2018 erschienen. Gegenüber der ursprünglichen Fassung sind alle Bilder, Links und Downloads entfernt worden. Dies beim Wechsel zum neuen kantonalen Webauftritt 2020.
Bei Fragen zu dieser Meldung wenden Sie sich bitte an den unten aufgeführten Kontakt.