Flugplatz- und Flugsicherungsanlagen

Hier finden Sie alle Informationen zu den Verfahren im Bereich Luftfahrt. Zudem können Sie öffentlich aufgelegte Projekte ansehen sowie den Beginn bzw. die Fertigstellung & Betriebsfreigabe eines Bauvorhabens oder Promotionen am Flughafen Zürich den zuständigen Stellen melden.
Inhaltsverzeichnis
Genehmigungsverfahren
Die Genehmigungsverfahren werden durch das Bundesgesetz über die Luftfahrt (Luftfahrtsgesetz, LFG) und die Verordnung der Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) geregelt. Das Amt für Mobilität (AFM) koordiniert das Verfahren gemäss der kantonalen Verordnung zum Luftfahrtrecht (VLB) zwischen dem Bund und den betroffenen Fachstellen von Kanton und Gemeinden.
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Gesuchsformular
Hier finden Sie das Gesuchsformular für Bauvorhaben am Flughafen Zürich mit Erläuterungen, wie Sie es ausfüllen und ausdrucken können.
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Gesuchsformular
Hier finden Sie das Gesuchsformular für Flugfelder und Flugsicherungsanlagen mit Erläuterungen, wie Sie es ausfüllen und drucken können.
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Meldung Baubeginn
Der Beginn von Bauarbeiten am Flughafen Zürich muss mindestens 10 Arbeitstage im Voraus gemeldet werden.
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Fertigstellung & Betriebsfreigabe melden
Die Fertigstellung und Betriebsfreigabe muss mindestens 10 Arbeitstage im Voraus gemeldet werden.
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Promotion melden
Der Beginn von Promotionen am Flughafen Zürich muss mindestens 5 Arbeitstage im Voraus gemeldet werden.
Kontakt
Amt für Mobilität – Abteilung Flughafen/Luftverkehr
Ansprechperson Beat Uebelhart