Öffentliche Auflagen Luftfahrt

Hier finden Sie die öffentlichen Auflagen des Flughafens Zürich.

FlughafenZürich
Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau der Mobilfunkanlagen KFWE und ZH_1078A

Auflagendetails

Start Auflage 

8. Juli 2026

Ende Auflage

7. September 2026

Gesuchstellerin

Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand

Bau der 4G/5G Mobilfunkanlagen KFWE und ZH_1078A auf dem Gebäude Catering.

Standort

Flughafengebiet, landseitig, auf dem Gebäude Catering, Grundstück Kat.-Nr. 3139.15 (Kloten).

Verfahren

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kan­ton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.

Öffentliche Auflage

Die Gesuchsunterlagen können vom 8. Juli bis und mit dem 7. September 2026 an folgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

  • Stadt Kloten, Info-Schalter Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten

Die Anlagen werden ausgesteckt. 

Einsprachen

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfah­rensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise

Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, wel-che die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11a VwVG).Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.

7. Juli 2026

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kanton Zürich, Amt für Mobilität

FlughafenZürich
Gesuch um Plangenehmigung für den Neubau der Mobilfunkanlagen KFTE, ZU349-1 und ZH_1017A

Gesuchstellerin

Flughafen Zürich AG, Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand

Bau der 4G/5GMobilfunkanlagen KFTE, ZU349-1 und ZH_1017A auf dem Dock E.

Standort

Flughafengebiet, luftseitig, auf dem Dock E, Grundstück Kat.-Nr. 3139.15 (Kloten).

Verfahren

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kan­ton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.

Öffentliche Auflage

Die Gesuchsunterlagen können vom 8. Juli bis und mit dem 7. September 2026 an folgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

  • Stadt Kloten, Info-Schalter Erdgeschoss, Kirchgasse 7, 8302 Kloten

Die Anlagen werden ausgesteckt. 

Einsprachen

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfah­rensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise

Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, wel-che die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11a VwVG).Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.

7. Juli 2026

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Kanton Zürich, Amt für Mobilität

Kontakt

Amt für Mobilität – Abteilung Flughafen/Luftverkehr

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)
Adresse wurde kopiert Adresse konnte nicht kopiert werden

Telefon

+41 43 258 83 81

Ansprechperson Philippe Gunzenhauser

E-Mail

lfg.afm@vd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: