Öffentliche Auflagen Luftfahrt.

Hier finden Sie Informationen zu öffentlichen Auflagen in der Luftfahrt

Flughafen Zürich 
Gesuch um Plangenehmigung für das Projekt Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft

Gesuchstellerin

FlughafenZürich AG (FZAG), Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand

Umbau und Sanierung des Zentrums für ausländerrechtliche
Administrativhaft (ZAA) mit den Elementen:

  • Sanierung der bestehenden Gebäude inkl. Umnutzung zum reinen Administrationshaftzentrum;
  • Neubau Treppenturm mit Lift zwischen den bestehenden Häusern 1 und 2;
  • Anbau eines Polizeigebäudes;
  • Ersatzneubau des Nebengebäudes;
  • Installation einer PV-Anlage auf dem Dach.

Standort

Flughafengebiet, an der Rohrstrasse, Grundstück Kat.-Nr. 5952 (Kloten).

Verfahren

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kan­ton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.

Öffentliche Auflage

Die Gesuchsunterlagen können vom 13. Juni bis und mit dem 14. Juli 2025 an folgenden Stellen zu den or­dentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

  • Stadt Kloten, Abteilung Baupolizei, 7. Stock, Kirch­gasse 7, 8302 Kloten.

Aufgrund der sensiblen Nutzung des Gebäudes werden keine detaillierten Pläne des Innenausbaus aufgelegt.

Das Vorhaben wird ausgesteckt.

Einsprachen

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfah­rensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise

Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollek­tiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, wel­che die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeich­nen (Art. 11a VwVG). Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfah­ren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG). Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.

12. Juni 2025                                                      

Bundesamt für Zivilluftfahrt

Amt für Mobilität, Kanton Zürich

Kontakt

Amt für Mobilität – Abteilung Flughafen/Luftverkehr

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 83 81

Ansprechperson Philippe Gunzenhauser

E-Mail

lfg.afm@vd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: