Öffentliche Auflagen Luftfahrt

Flughafen Zürich - Gesuch um Plangenehmigung für das Projekt Zone West, Maintenance Hangar

Start Auflage

10. November 2025

Ende Auflage

9. Dezember 2025

Gesuchstellerin

Flughafen Zürich AG (FZAG), Postfach, 8058 Zürich

Gegenstand

Bau von Hoch- und Tiefbauinfrastruktur mit folgenden Elementen:

  • Wartungshalle (Hangar) für General und Business Aviation Flugzeuge;
  • Annexbau mit Werkstätten, Büro- und Lagerflächen;
  • Vorfeldanpassungen auf der Luftseite;
  • Aussenparkplätze auf der Landseite;
  • Erweiterung der landseitigen Erschliessung bis zum Gebäude (abgestimmt auf das Projekt «Aufwertung Glatt»).

Standort

Flughafengebiet, Zone West (Land- und Luftseite) nordwestlich Tor 130, Grundstück Kat.-Nrn. 4075 (Rümlang).

Verfahren

Das Verfahren richtet sich nach den Artikeln 37–37h des Luftfahrtgesetzes (LFG; SR 748.0) sowie den Bestimmungen der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1).

Anhörung

Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hört den Kanton Zürich und die interessierten Bundesstellen an.

Öffentliche Auflage

Die Gesuchsunterlagen können vom 10. November bis und mit dem 9. Dezember 2025 an folgender Stelle zu den ordentlichen Bürozeiten eingesehen werden:

  • Gemeindeverwaltung Rümlang, Hochbau 2. Stock, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang

Das Vorhaben wird ausgesteckt.

Einsprachen

Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Dauer der Auflage Einsprache erheben. Einsprachen sind schriftlich und begründet einzureichen beim:

Bundesamt für Zivilluftfahrt, Sektion Sachplan und Anlagen, 3003 Bern.

Hinweise

Treten in dieser Sache mehr als 20 Parteien mit kollektiven oder individuellen Einsprachen mit dem gleichen Inhalt auf, haben diese eine Person zu bezeichnen, welche die Einsprechergruppe rechtsverbindlich vertritt. Andernfalls kann das BAZL diese Vertretung bezeichnen (Art. 11a VwVG).

Wer keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen (Art. 37f Abs. 1 LFG).

Das BAZL verschickt keine Eingangsbestätigungen für Einsprachen.


7. November 2025

Bundesamt für Zivilluftfahrt
Amt für Mobilität, Kanton Zürich
 

Kontakt

Amt für Mobilität – Abteilung Flughafen/Luftverkehr

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 258 83 81

Ansprechperson Philippe Gunzenhauser

E-Mail

lfg.afm@vd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: