Baubeginn melden

Anleitung

  1. Das müssen Sie beachten

    Der Baubeginn ist mindestens zehn Arbeitstage im Voraus zu melden.

  2. Baubeginn melden

    Rechtskraftbescheinigung

    Auf Gesuch hin bestätigt das Verwaltungsgericht die Rechtskraft der von ihm gefällten Entscheide (Rechtskraftstempel auf dem Entscheid des Verwaltungs­gerichts).  

    In Bausachen kann es sich bei Entscheiden des Verwaltungsgerichts um Zwischenentscheide im Sinn der bundesgerichtlichen Rechtsprechung handeln (BGE 149 II 170 E.1). In diesen Fällen ist es dem Verwaltungsgericht leider nicht möglich, eine Rechtskraftbescheinigung auszustellen. Über den Eingang einer allfälligen Beschwerde beim Bundesgericht erteilt die Kanzlei des Bundesgerichts Auskunft.

    Angaben

    Dies ist ein Pflichtfeld.

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    Anrede

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    Diese Meldung geht an die Flughafen Zürich AG (Bausekretariat) und an das Amt für Mobilität (Technische Verfahrensleitung).

Kontakt

Amt für Mobilität - Abteilung Flughafen/Luftverkehr

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 30 73

Ansprechperson Beat Uebelhart

E-Mail

beat.uebelhart@vd.zh.ch