Sach- und Raumplanung Flughafen Zürich

Mit der Raumplanung wird die langfristige Entwicklung des Flughafens und der angrenzenden Gebiete definiert.

Richtplan

Der kantonale Richtplan ist das behördenverbindliche Planungsinstrument der Kantone. Er soll die räumliche Entwicklung langfristig lenken und die Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten über alle Politik- und Sachbereiche hinweg gewährleisten. Die Kantone haben in ihren Richtplänen die Konzepte und Sachpläne des Bundes zu berücksichtigen.

Teilrevision des kantonalen Richtplans

Die Abstimmung zwischen Sach- und Richtplanung mit Bezug auf den Flughafen Zürich hat im Rahmen des Koordinationsprozesses Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) im Zeitraum von 2004 bis 2010 stattgefunden. Am 24. März 2014 hat der Kantonsrat eine gänzlich überarbeitete Teilrevision des kantonalen Richtplans «Flughafen Zürich» festgesetzt. Diese Teilrevision wurde im Rahmen der Richtplanrevision 2017 nochmals angepasst und am 22. Juni 2020 vom Kantonsrat festgesetzt.

Kapitel 4.7.1. «Flughafen Zürich»

Mit der Revision des Richtplan-Kapitels 4.7.1 «Flughafen Zürich» sind in Abstimmung mit dem SIL-Objektblatt die Ziele einer raumplanerischen Vorsorge in der Flughafenregion, die entsprechenden Karteneinträge und Massnahmen zur Umsetzung festgelegt worden:

  • Ziel des Richtplan-Kapitels ist es, die gute internationale Erreichbarkeit der Schweiz und des Metropolitanraums Zürich durch den Luft- und den Bahnverkehr zu gewährleisten, die Siedlungsentwicklung auf Räume auszurichten, die gut durch den öffentlichen Verkehr erschlossen sind und die Bevölkerung bestmöglich vor schädlichen und lästigen Lärmeinwirkungen zu schützen.
  • Kernstück des Konzepts zur raumplanerischen Vorsorge in der Flughafenregion bildet die sogenannte Abgrenzungslinie. Mit ihr wird das Gebiet, in dem Fluglärmbelastungen erheblich stören können, im SIL-Objektblatt und im Richtplan deckungsgleich und langfristig definiert. Mit dieser Festlegung verbindet das SIL-Objektblatt Vorgaben für die künftige Flughafenentwicklung, während der kantonale Richtplan die Siedlungsentwicklung im Umfeld des Flughafens regelt.
  • Am 23. August 2017 hat der Bundesrat die Anpassung des SIL-Objektblatts verabschiedet. Diese umfasst u.a. eine Anpassung der Abgrenzungslinie. Die entsprechende Änderung des kantonalen Richtplans hat der Kantonsrat am 22. Juni 2020 festgesetzt.

Sachplan Infrastruktur Luftfahrt SIL

Die Gesetzgebung und die Sachplanung über die Luftfahrt sind Sache des Bundes. Der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt SIL legt die Ziele und Vorgaben für die Infrastruktur der Zivilluftfahrt der Schweiz für die Behörden verbindlich fest. Er besteht aus einem allgemeinen Konzeptteil sowie aus Objektblättern für die einzelnen Flugplätze.

SIL-Objektblatt für den Flughafen Zürich

Mit der Anpassung des Objektblatts vom 11. August 2021 hat der Bundesrat die raumplanerischen Leitplanken für weitere wichtige Entwicklungsschritte des Flughafens festgesetzt.

Wesentliche Elemente sind der Betrieb auf verlängerten Pisten 28 und 32, Südabflüge geradeaus bei Bise und bei Nebel sowie die Erweiterung des Rollwegsystems im Bereich der Pisten 14 und 28. Das Objektblatt beruht zudem auf einer aktualisierten Luftverkehrsprognose mit erhöhter Bewegungszahl im Nachtbetrieb zwischen 22 und 23 Uhr. Das Gebiet mit Lärmauswirkungen wurde entsprechend angepasst. Neu ist im Objektblatt nun auch die Abgrenzungslinie festgesetzt, welche die Abstimmung mit dem kantonalen Richtplan des Kantons Zürich sicherstellt.

Das Objektblatt dient als planungsrechtliche Grundlage für entsprechende Anpassungen des Betriebsreglements und der Flughafeninfrastruktur.

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