Wie läuft der Prozess zur Eingabe neuer Massnahmen oder Ersatzmassnahmen ab? Welche Fristen gelten? Wann erfolgt der Austausch mit dem Amt für Mobilität?
Eingabeprozess für neue Massnahmen
Sobald die Erarbeitung einer neuen Generation des Agglomerationsprogramms beginnt, erhalten die Massnahmenträgerinnen eine Benachrichtigung des Amts für Mobilität. Sie erhalten so die Möglichkeit, Massnahmen für die nächste Programmgeneration einzureichen.
Die Massnahmenträgerinnen prüfen, ob sie geeignete Massnahmen haben, anhand der Eingabekriterien.
Für jene Massnahmen, welche die Kriterien erfüllen, füllen die Massnahmenträgerinnen die vom AFM bereitgestellten Vorlagen aus.
Anschliessend reichen die Massnahmenträgerinnen die ausgefüllten Vorlagen und allfällige weitere Dokumente beim Amt für Mobilität ein. Sollten Informationen fehlen, wird das Amt für Mobilität diese noch einfordern.
Auf Basis der eingereichten Dokumente prüft das Amt für Mobilität nochmals, ob die Eingabekriterien erfüllt sind und, falls positiv, entscheidet es, ob die Massnahme als Einzelmassnahme oder Teilmassnahme eines Massnahmenpakets beim Bund eingereicht wird und ob eine effektive oder pauschale Mitfinanzierung beantragt wird.
Nachdem die finalen Massnahmenblätter aller aufgenommenen Massnahmen vorliegen, reicht das Amt für Mobilität das Agglomerationsprogramm beim Bund zur Prüfung ein. Welche weiteren Schritte durchlaufen werden, bis mit der Umsetzung der Massnahmen gestartet werden kann, wird hier beschrieben.
Eingabeprozess für Ersatzmassnahmen
Ersatzmassnahmen bei effektiver Mitfinanzierung
Ersatzmassnahmen können in Absprache mit dem Amt für Mobilität jederzeit eingereicht werden. Mit den eingereichten Unterlagen muss der Nachweis erbracht werden, dass mit der Ersatzmassnahme eine vergleichbare oder bessere Wirkung erreicht wird als mit der ersetzten Massnahme, oder wie eine Wirkungseinbusse anderweitig kompensiert wird. Ist das Amt für Mobilität mit der Ersatzmassnahme einverstanden, formuliert es das Gesuch und reicht es beim Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) ein.
Das ARE entscheidet über die Gesuche für Ersatzmassnahmen möglichst rasch, in der Regel innert 30 Tagen nach Vorliegen der vollständigen Gesuchunterlagen. Der Entscheid wird vom Amt für Mobilität an die Massnahmenträgerin weitergegeben.
Ersatzmassnahmen bei pauschaler Mitfinanzierung
Mögliche Ersatzmassnahmen können von allen Massnahmenträgerinnen bzw. beitragsberechtigten Gemeinden jederzeit beim Amt für Mobilität eingereicht werden. Im Rahmen der periodischen Controllingtermine erhebt das AFM ebenfalls mögliche Ersatzmassnahmen, um freiwerdende Leistungseinheiten von geänderten oder wegfallenden Massnahmen innerhalb des Agglomerationsprogramms zu ersetzen. Ein Anspruch auf eine Berücksichtigung und entsprechend eine Mitfinanzierung von gemeldeten Ersatzmassnahmen besteht nicht.
Um als mögliche Ersatzmassnahme in Frage zu kommen, muss ein Projekt die Eingabekriterien erfüllen.
Ihre Ansprechpersonen
Für die Eingabe neuer Massnahmen wenden Sie sich and die gebietsverantwortlichen Personen.
Für die Eingabe von Ersatzmassnahmen stehen Ihnen unsere Spezialistinnen gerne zur Verfügung.
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Kontakt
Amt für Mobilität – Abteilung Gesamtmobilität
Ansprechperson Wilfried Anreiter