Eingabe und Umsetzung von Massnahmen

Erfahren Sie, wie Ihre Gemeinde, kantonale Stelle, Transportunternehmen o.ä. eine Massnahme erarbeiten und zur Mitfinanzierung durch den Bund dem Kanton vorschlagen können sowie welche Vorgaben für die Umsetzung mitfinanzierbarer sowie nicht mitfinanzierbarer Massnahmen gelten.

Eingabe- und Umsetzungsprozess 

Die Agglomerationsprogramme werden periodisch in «Generationen» weiterentwickelt und in der Regel alle 4 bis 5 Jahre an den Bund eingereicht: 2007 wurde die erste Generation erarbeitet (AP1), 2012 kam das AP2 hinzu, 2016 das AP3 und 2021 das AP4. Die Einreichung der 5. Generation ist 2025 erfolgt. Der Bund prüft die Programme und legt fest, zu welchem Prozentsatz er die Massnahmen mitfinanziert. Danach beginnen die Umsetzungsperioden. Die verschiedenen Generationen überlagern sich zeitlich.

Balkendiagramm zum Zeitraum der Erarbeitung, Prüfung und Umsetzung der fünf Programmgeneration von 2006 bis 2032.
Fristen der verschiedenen AP-Generationen.

Nachdem ein Agglomerationsprogramm erarbeitet und eingereicht wurde, erfolgt die Prüfung durch den Bund. Im Prüfbericht ist u.a. festgehalten, welche Massnahmen vom Bund mitfinanziert werden, welche zurückgestellt werden und welche ohne Mitfinanzierung umzusetzen sind.

Nach dem Entscheid durch das Bundesparlament wird die Leistungsvereinbarung zwischen Bund und Kanton(en) abgeschlossen. Diese ist Voraussetzung für die massnahmenspezifischen Finanzierungsvereinbarungen, welche vor der Umsetzung jeder Massnahme abgeschlossen werden müssen. Das eingereichte Agglomerationsprogramm, der Prüfbericht des Bundes, die Leistungsvereinbarung und die Finanzierungsvereinbarungen zu den einzelnen Massnahmen bilden die massgebliche Grundlage für die Umsetzung der Massnahmen.

Flussdiagramm zur Erarbeitung, Prüfung, Mittelfreigabe und Umsetzung eines Agglomerationsprogramms das die dazu notwendigen Schritte aufzeigt.
Erarbeitungs- und Umsetzungsprozess einer Generation des Agglomerationsprogramms.

Akteure

In jeder Generation nehmen die Akteure folgende Aufgaben wahr:  

Bund

Der Bund prüft die Agglomerationsprogramme und stellt je nach erwarteter Gesamtwirkung und Gesamtsumme aller Massnahmen prozentuale Beiträge an Verkehrsinfrastrukturmassnahmen in Aussicht. Ausserdem schliesst er mit der Trägerschaft des Agglomerationsprogramms massnahmenspezifische Finanzierungsvereinbarungen ab und richtet Bundesbeiträge aus.

Kanton Zürich

Der Kanton Zürich ist Träger der Agglomerationsprogramme Stadt Zürich-Glattal, Winterthur und Umgebung, Limmattal (Kanton Aargau ist Mitträger), Unterland-Furttal und Zürcher Oberland. Der Kanton erarbeitet mit den Massnahmenträgern sowie unter Einbezug interessierter Kreise (Verbände, Öffentlichkeit etc.) im Rahmen der Mitwirkung das Agglomerationsprogramm und reicht es beim Bund ein. Der Kanton ist gegenüber dem Bund verantwortlich für die Umsetzung.

Massnahmenträgerinnen

Städte, Gemeinden, kantonale Stellen, Planungsregionen und Transportunternehmen sind als Massnahmenträgerinnen für die Planung und Umsetzung der Massnahmen verantwortlich. Die Planung und Umsetzung erfolgt auf Grundlage des jeweils anwendbaren Rechts, namentlich der Strassen- und Eisenbahngesetzgebung.

Art der Mitfinanzierung durch den Bund

Für die Mitfinanzierung von Massnahmen durch den Bund gibt es zwei Modelle:

Alle wichtigen Informationen zum Bundesbeitrag

Voraussetzungen für die Eingabe von Massnahmen 

Vor der Eingabe einer Massnahme müssen verschiedene Fragen geklärt werden:

  • Wird eine Massnahme in eine neue Programmgeneration oder als Ersatzmassnahme in einer älteren Generation eingegeben?
  • Kann die Massnahme in der Kategorie «Verkehr» eingegeben werden oder gehört sie zu den Kategorien «Siedlung» oder «Landschaft»?
  • Welche Kosten können angerechnet werden?
  • Welche Dokumente und Angaben müssen eingereicht werden?
  • Welche Voraussetzungen müssen sonst noch erfüllt sein? (z.B. breite Unterstützung in der Gemeinde)

Eingabeprozess und Termine 

Wie läuft der Eingabeprozess ab, welche Fristen gelten und wann erfolgt der Austausch mit dem Amt für Mobilität?  

Umsetzung von Massnahmen 

Massnahmenträgerinnen erhalten Bundesbeiträge für die Umsetzung ihrer mitfinanzierten Massnahmen. Dabei sind bestimmte Vorgaben und Prozesse bei der Umsetzung einzuhalten.  

Ihre Ansprechpersonen 

Für die Eingabe neuer Massnahmen wenden Sie sich and die gebietsverantwortlichen Personen.

Für die Eingabe von Ersatzmassnahmen stehen Ihnen unsere Spezialistinnen gerne zur Verfügung. 

Lea Horowitz

Projektleiterin

lea.horowitz@vd.zh.ch
+41 43 259 54 05

Zuständig: Limmattal, Stadt Zürich, Glattal, Unterland-Furttal, Winterthur und Umgebung

Lea Horowitz.

Isabell Hofe

Projektleiterin

isabell.hofe@vd.zh.ch
+41 43 259 54 95

Zuständig: Zürcher Oberland

Isabell Hofe

Downloadcenter

Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente und Vorlagen, welche Sie während des Prozesses zur Umsetzung von Massnahmen benötigen. Benötigen Sie Kontext zu den einzelnen Dokumenten, navigieren Sie zu der entsprechenden Unterseite, dort werden die Dokumente im Detail erläutert.

Nutzen Sie dazu die Navigation oben an der Seite.

Kontakt

Amt für Mobilität – Abteilung Gesamtmobilität

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 54 40

Ansprechperson Wilfried Anreiter

E-Mail

wilfried.anreiter@vd.zh.ch