Erfahren Sie, wie Ihre Gemeinde, kantonale Stelle, Transportunternehmen o.ä. eine Massnahme erarbeiten und zur Mitfinanzierung durch den Bund dem Kanton vorschlagen können sowie welche Vorgaben für die Umsetzung mitfinanzierbarer sowie nicht mitfinanzierbarer Massnahmen gelten.
Eingabe- und Umsetzungsprozess
Die Agglomerationsprogramme werden periodisch in «Generationen» weiterentwickelt und in der Regel alle 4 bis 5 Jahre an den Bund eingereicht: 2007 wurde die erste Generation erarbeitet (AP1), 2012 kam das AP2 hinzu, 2016 das AP3 und 2021 das AP4. Die Einreichung der 5. Generation ist 2025 erfolgt. Der Bund prüft die Programme und legt fest, zu welchem Prozentsatz er die Massnahmen mitfinanziert. Danach beginnen die Umsetzungsperioden. Die verschiedenen Generationen überlagern sich zeitlich.
Nachdem ein Agglomerationsprogramm erarbeitet und eingereicht wurde, erfolgt die Prüfung durch den Bund. Im Prüfbericht ist u.a. festgehalten, welche Massnahmen vom Bund mitfinanziert werden, welche zurückgestellt werden und welche ohne Mitfinanzierung umzusetzen sind.
Nach dem Entscheid durch das Bundesparlament wird die Leistungsvereinbarung zwischen Bund und Kanton(en) abgeschlossen. Diese ist Voraussetzung für die massnahmenspezifischen Finanzierungsvereinbarungen, welche vor der Umsetzung jeder Massnahme abgeschlossen werden müssen. Das eingereichte Agglomerationsprogramm, der Prüfbericht des Bundes, die Leistungsvereinbarung und die Finanzierungsvereinbarungen zu den einzelnen Massnahmen bilden die massgebliche Grundlage für die Umsetzung der Massnahmen.
Akteure
In jeder Generation nehmen die Akteure folgende Aufgaben wahr:
Bund
Der Bund prüft die Agglomerationsprogramme und stellt je nach erwarteter Gesamtwirkung und Gesamtsumme aller Massnahmen prozentuale Beiträge an Verkehrsinfrastrukturmassnahmen in Aussicht. Ausserdem schliesst er mit der Trägerschaft des Agglomerationsprogramms massnahmenspezifische Finanzierungsvereinbarungen ab und richtet Bundesbeiträge aus.
Kanton Zürich
Der Kanton Zürich ist Träger der Agglomerationsprogramme Stadt Zürich-Glattal, Winterthur und Umgebung, Limmattal (Kanton Aargau ist Mitträger), Unterland-Furttal und Zürcher Oberland. Der Kanton erarbeitet mit den Massnahmenträgern sowie unter Einbezug interessierter Kreise (Verbände, Öffentlichkeit etc.) im Rahmen der Mitwirkung das Agglomerationsprogramm und reicht es beim Bund ein. Der Kanton ist gegenüber dem Bund verantwortlich für die Umsetzung.
Massnahmenträgerinnen
Städte, Gemeinden, kantonale Stellen, Planungsregionen und Transportunternehmen sind als Massnahmenträgerinnen für die Planung und Umsetzung der Massnahmen verantwortlich. Die Planung und Umsetzung erfolgt auf Grundlage des jeweils anwendbaren Rechts, namentlich der Strassen- und Eisenbahngesetzgebung.
Art der Mitfinanzierung durch den Bund
Für die Mitfinanzierung von Massnahmen durch den Bund gibt es zwei Modelle:
- Effektive Mitfinanzierung: Der Bundesbeitrag richtet sich nach den nachgewiesenen (effektiven) anrechenbaren Kosten einer Massnahme.
- Pauschale Mitfinanzierung: Der Bundesbeitrag basiert auf den standardisierten Kosten und den umgesetzten Leistungseinheiten. Dieses Modell gilt nur für bestimmte Massnahmenkategorien und Projekte mit maximal CHF 5 Mio. Investitionskosten (exkl. MWSt.).
Alle wichtigen Informationen zum Bundesbeitrag
Voraussetzungen für die Eingabe von Massnahmen
Vor der Eingabe einer Massnahme müssen verschiedene Fragen geklärt werden:
- Wird eine Massnahme in eine neue Programmgeneration oder als Ersatzmassnahme in einer älteren Generation eingegeben?
- Kann die Massnahme in der Kategorie «Verkehr» eingegeben werden oder gehört sie zu den Kategorien «Siedlung» oder «Landschaft»?
- Welche Kosten können angerechnet werden?
- Welche Dokumente und Angaben müssen eingereicht werden?
- Welche Voraussetzungen müssen sonst noch erfüllt sein? (z.B. breite Unterstützung in der Gemeinde)
Eingabeprozess und Termine
Wie läuft der Eingabeprozess ab, welche Fristen gelten und wann erfolgt der Austausch mit dem Amt für Mobilität?
Umsetzung von Massnahmen
Massnahmenträgerinnen erhalten Bundesbeiträge für die Umsetzung ihrer mitfinanzierten Massnahmen. Dabei sind bestimmte Vorgaben und Prozesse bei der Umsetzung einzuhalten.
Ihre Ansprechpersonen
Für die Eingabe neuer Massnahmen wenden Sie sich and die gebietsverantwortlichen Personen.
Für die Eingabe von Ersatzmassnahmen stehen Ihnen unsere Spezialistinnen gerne zur Verfügung.
Downloadcenter
Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente und Vorlagen, welche Sie während des Prozesses zur Umsetzung von Massnahmen benötigen. Benötigen Sie Kontext zu den einzelnen Dokumenten, navigieren Sie zu der entsprechenden Unterseite, dort werden die Dokumente im Detail erläutert.
Nutzen Sie dazu die Navigation oben an der Seite.
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Kontakt
Amt für Mobilität – Abteilung Gesamtmobilität
Ansprechperson Wilfried Anreiter