Umsetzung von Massnahmen

Welche Vorgaben, Fristen und Prozesse gelten für die Umsetzung von Massnahmen?

Je nach Art der Finanzierung sind bei der Umsetzung der Massnahmen unterschiedliche Vorgaben und Prozesse zu beachten. Auch nicht mitfinanzierte Massnahmen und Eigenleistungen sind ein integraler Bestandteil des Agglomerationsprogramms und müssen deshalb bestimmte Vorgaben erfüllen.  

Unterschied effektive und pauschale Mitfinanzierung 

  • Effektive Mitfinanzierung: Der Bundesbeitrag richtet sich nach den nachgewiesenen (effektiven) anrechenbaren Kosten einer Massnahme. 
  • Pauschale Mitfinanzierung: Der Bundesbeitrag basiert auf den standardisierten Kosten und den umgesetzten Leistungseinheiten. Dieses Modell gilt nur für bestimmte Massnahmenkategorien und Projekte mit maximal CHF 5 Mio. Investitionskosten (exkl. MWSt.).

Umsetzungsfristen 

Der Bund gibt klare Fristen vor, innerhalb welcher die Massnahmen des Agglomerationsprogramms umgesetzt werden müssen. Je nach Generation des Agglomerationsprogramms und je nach Art der Mitfinanzierung unterscheiden sich diese Fristen.  

Nach der Prüfung des Agglomerationsprogramms

Die Abbildung zeigt, welche Schritte von der Eingabe der Massnahmen ins Agglomerationsprogramm bis zu ihrer Umsetzung durchlaufen werden. Mit der Umsetzung der Massnahmen kann gestartet werden, sobald sie vom Bund positiv geprüft und eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen worden ist.

Flussdiagramm zur Erarbeitung, Prüfung, Mittelfreigabe und Umsetzung eines Agglomerationsprogramms das die dazu notwendigen Schritte aufzeigt.
Prozess von der Eingabe ins Agglomerationsprogramm bis zur Umsetzung der Massnahme.

Controlling und Reporting

Der Bund betreibt ein Kosten-, Termin- und Finanzcontrolling über alle A-Massnahmen des Agglomerationsprogramms. Zudem kontrolliert er die Umsetzung aller A-Massnahmen sowie aller nicht mitfinanzierten Massnahmen und Eigenleistungen, welche für die Wirkung des Agglomerationsprogramms relevant sind. Ein guter Umsetzungsstand ist wichtig, weil er in die Bewertung der Folgegenerationen einfliesst. 

Dies führt dazu, dass das Amt für Mobilität bei den Massnahmenträgerinnen periodisch Angaben zum Umsetzungsstand erheben muss:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

  • Prognose der nachweisbaren Ausgaben (Zeitraum seit Projektbeginn bzw. aktuelle Jahrestranche) bis Mitte November
  • Erwarteter Baufortschritt bis Mitte November in Prozent  

  • Nachweis über tatsächliche Ausgaben bis Mitte November, Auszug aus der Buchhaltung
  • Kosten ab Projektbeginn bzw. aktuelle Jahrestranche
  • Aktueller Baufortschritt in Prozent 

  • Budget-Prognose für das aktuelle Jahr und die vier Planjahre
  • Anrechenbarer Anteil der erwarteten Kosten, aufgeteilt in Jahrestranchen 

Umsetzungskontrolle 

Das Amt für Mobilität erhebt bei den Massnahmenträgerinnen in der Regel einmal pro Jahr (März/April) den Stand und die Prognose von Planung und Realisierung aller Massnahmen inkl. Projektänderungen. Das gilt für mitfinanzierte Massnahmen genauso wie für Eigenleistungen. Folgende Angaben werden erhoben:

  • Aktueller Stand aller Massnahmen bzw. Aktualisierung der Liste aus dem letzten Update (dies dient während der Erarbeitung der nächsten Generation als Arbeitsgrundlage)  
  • Kurze Begründung bei Verzögerungen, Projektänderungen etc., bei Fristenstillstand (aufgrund laufendes Rechtsmittelverfahren, zustande gekommenes fakultatives Referendum, eingeleitetes Schätzungsverfahren): Beginn und Ende des Fristenstillstands. 

Ihre Ansprechpersonen 

Für Fragen zur Umsetzung von Massnahmen stehen Ihnen unsere Spezialistinnen gerne zur Verfügung. 

Lea Horowitz

Projektleiterin

lea.horowitz@vd.zh.ch
+41 43 259 54 05

Zuständig: Limmattal, Stadt Zürich, Glattal, Unterland-Furttal, Winterthur und Umgebung

Lea Horowitz.

Isabell Hofe

Projektleiterin

isabell.hofe@vd.zh.ch
+41 43 259 54 95

Zuständig: Zürcher Oberland

Isabell Hofe

Kontakt

Amt für Mobilität – Abteilung Gesamtmobilität

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Neumühlequai 10
8090 Zürich
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+41 43 259 54 40

Ansprechperson Wilfried Anreiter

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wilfried.anreiter@vd.zh.ch