Die verschiedenen Administrativ­massnahmen

Administrativmassnahmen verhängen wir bei leichten, mittelschweren oder schweren Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrs-Vorschriften: zum Beispiel einen Führerausweis-Entzug oder eine Verwarnung. Keine Administrativmassnahmen gibt es für Ordnungsbussen.

Art der Widerhandlung

Besonders leichte Widerhandlung:

Ordnungsbusse

Für besonders leichte Widerhandlungen (Taten oder Verstösse) gegen die Strassenverkehrs-Vorschriften erhalten Sie eine Ordnungsbusse. Für Ordnungsbussen gibt es keine Administrativmassnahme.

Leichte, mittelschwere, schwere Widerhandlung:

Administrativmassnahme

Bei schwereren Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrs-Vorschriften bekommen Sie eine Administrativmassnahme.

Es gibt es drei Stufen von Widerhandlungen, für die es eine Administrativmassnahme gibt:

  1. Leichte Widerhandlung
  2. Mittelschwere Widerhandlung
  3. Schwere Widerhandlungen

Je schwerer die Widerhandlung und je mehr Widerhandlungen Sie schon begangen haben, desto schwerer ist die Administrativmassnahme. 

Beim ersten Mal (erste Widerhandlung)

  1. Leichte Widerhandlung: Verwarnung
  2. Mittelschwere Widerhandlung: mindestens ein Monat Führerausweis-Entzug
  3. Schwere Widerhandlung: Mindestens drei Monate Führerausweis-Entzug

Beim wiederholten Mal (zweite, dritte, ... Widerhandlung)

Wenn Sie bereits früher eine Widerhandlung oder mehrere Widerhandlungen gegen die Strassenverkehrs-Vorschriften begangen haben, müssen Sie mit einer strengeren Administrativmassnahme rechnen. Dieses so genannte Kaskadensystem ist im Strassenverkehrsgesetz vorgeschrieben. Es bedeutet zum Beispiel:

  • Sie haben vor weniger als zwei Jahren eine Verwarnung erhalten, nun haben Sie erneut eine leichte Widerhandlung begangen. Sie bekommen mindestens einen Monat Führerausweis-Entzug.
  • Sie hatten vor weniger als zwei Jahren einen Führerausweis-Entzug von einem Monat gehabt wegen einer mittelschweren Widerhandlung. Nun haben Sie erneut eine mittelschwere Widerhandlung begangen. Sie bekommen einen Führerausweis-Entzug für mindestens vier Monate.
  • Sie hatten vor weniger als fünf Jahren einen Führerausweis-Entzug wegen einer schweren Widerhandlung gehabt. Nun haben Sie erneut eine schwere Widerhandlung begangen. Ihr Führerausweis-Entzug dauert dieses Mal mindestens ein Jahr.

Medikamente am Steuer

Weitere Informationen zur Kampagne der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) finden Sie hier:

Mögliche Administrativmassnahmen

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Die Verwarnung ist noch kein Führerausweis-Entzug (Fahrausweis- oder Führerschein-Entzug), sondern eine Art «gelbe Karte». Eine Verwarnung erhalten Sie in der Regel für eine erstmalige leichte Widerhandlung gegen die Strassenverkehrs-Vorschriften. Zum Beispiel:

  • Wenn Sie mit einem unbefristeten Führerausweis leicht angetrunken gefahren sind (zwischen 0.25 mg/l, aber weniger als 0.4 mg/l Atemalkohol oder mit 0.5 bis 0.79 Promille; für den Führerausweis auf Probe sind die Gesetze strenger).
  • Wenn Sie innerorts eine so genannte Bagatellkollision (einen sehr kleinen Verkehrsunfall) verursacht haben.

Aber: Wenn Sie eine Widerhandlung begehen und in den zwei Jahren davor schon eine Verwarnung oder einen Führerausweis-Entzug hatten, müssen Sie auch für eine leichte Widerhandlung mit einem Führerausweis-Entzug rechnen.

Der Warnungsentzug ist ein Führerausweis-Entzug (Fahrausweis- oder Führerschein-Entzug) für eine bestimmte Zeit. Sie erhalten zum Beispiel einen Warnungsentzug, wenn Sie einen Verkehrsunfall verursachen oder deutlich zu schnell fahren.

Beim Festlegen der Dauer Ihres Warnungsentzugs berücksichtigen wir folgende Punkte:

  • Ist Ihre Widerhandlung leicht, mittelschwer oder schwer?
  • Wie sehr haben Sie die Verkehrssicherheit gefährdet?
  • Haben Sie schon Administrativmassnahmen gehabt (so genannter automobilistischer Leumund)?
  • Sind Sie beruflich besonders auf Ihren Führerausweis angewiesen? Als beruflich auf den Führerausweis angewiesen (so genannte berufliche Massnahme-Empfindlichkeit) gelten Sie zum Beispiel, wenn Sie Berufschauffeur/in oder Aussendienstmitarbeiter/in sind.
    Wenn Sie für Ihren Arbeitsweg mit dem Zug und Bus viel länger brauchen als mit dem Auto, gilt das nicht als Angewiesenheit.

Der Sicherungsentzug ist ein Führerausweis-Entzug (Fahrausweis- oder Führerschein-Entzug) für unbestimmte Zeit.

Aus gesundheitlichen Gründen oder wegen Suchtproblemen kann Ihr Führerausweis an bestimmte Bedingungen geknüpft werden: Zum Beispiel, dass Sie regelmässig ärztliche Kontrolluntersuchungen machen zu Ihrer Gesundheit oder Ihrer Drogenabstinenz. Ihr Führerausweis erhält einen entsprechenden Eintrag.

Bei Bedenken bezüglich Ihrer sogenannten Fahrkompetenz (das heisst: ob Sie Motorfahrzeug sicher fahren können), können wir eine Kontrollfahrt anordnen.

Wenn Sie wiederholt in verkehrsgefährdender Weise gegen Verkehrsregeln verstossen haben, können Sie zur Teilnahme am Verkehrsunterricht verpflichtet werden.

Wir können eine neue Theorieprüfung und/oder Fahrprüfung (praktische Führerprüfung) anordnen:

  • Nach einem langen Führerausweis-Entzug (ab drei Jahren und je nachdem, wie viel Fahrpraxis Sie davor hatten).
  • Wenn Sie wegen einer Krankheit Ihren Führerausweis während einer langen Zeit freiwillig bei uns hinterlegt haben.

Fall 1: Wenn Sie mit Ihrem ausländischen Führerausweis eine Widerhandlung (Tat, Verstoss) gegen die Strassenverkehrs-Vorschriften begehen

Wenn Sie vom Ausland in die Schweiz ziehen, können wir Ihnen den ausländischen Führerausweis (Fahrausweis oder Führerschein) nicht entziehen, aber ihn aberkennen. Das heisst, dass wir Ihren ausländischen Führerausweis für die Schweiz ungültig machen können, für eine bestimmte oder unbestimmte Zeit.

Fall 2: Wenn Sie Ihren ausländischen Führerausweis nicht rechtzeitig umtauschen

Wenn Sie vom Ausland in die Schweiz ziehen, müssen Sie Ihren ausländischen Führerausweis (Fahrausweis oder Führerschein) spätestens innerhalb eines Jahres in einen schweizerischen Führerausweis umtauschen. Sonst dürfen Sie in der Schweiz nach einem Jahr nicht mehr fahren.

Fall 3: Wenn Sie einen in der Schweiz ungültigen Führerausweis haben (Umgehung der schweizerischen Zuständigkeit)

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben, 

  • und in dieser Zeit im Ausland einen Führerausweis erwerben, 
  • sich aber dort nicht mehr als drei Monate ohne Unterbruch aufhalten,
  • und Sie nachher den so erworbenen ausländischen Führerausweis in der Schweiz verwenden.
In diesem Fall umgehen Sie die so genannte schweizerische Zuständigkeit. Das heisst: Ihr ausländischer Führerausweis ist in der Schweiz ungültig und sie begehen eine Widerhandlung (Straftat), wenn Sie damit in der Schweiz fahren.

Was passiert mit Ihrem ausländischen Führerausweis?

Wenn wir Ihren ausländischen Führerausweis aberkennen, müssen Sie uns den Führerausweis abgeben. Sie bekommen ihn erst zurück, wenn die Aberkennungsdauer vorbei ist oder aufgehoben wird – oder wenn Sie die Schweiz verlassen und sich bei Ihrer Schweizer Wohnsitzgemeinde abmelden.

Wenn Sie bereits ins Ausland umgezogen sind, schicken wir Ihren Führerausweis der zuständigen ausländischen Behörde.

Ein Fahrverbot in der Schweiz bekommen Sie, wenn Sie im Ausland wohnen, einen ausländischen Führerausweis (Fahrausweis oder Führerschein) haben und in der Schweiz eine Widerhandlung (Tat, Verstoss) gegen die Strassenverkehrs-Vorschriften begehen, die in der Schweiz zu einem Führerausweis-Entzug führt.

Wir melden Ihr Fahrverbot in der Schweiz auch der Behörde des Landes, in dem Sie wohnen. Das Fahrverbot wird ins Administrativmassnahmen-Register IVZ eingetragen.

Fahren ohne Führerausweis

Wenn Sie ein Motorfahrzeug fahren, obwohl Sie keinen Führerausweis haben, bekommen Sie eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten, bis Sie (wieder) einen Führerausweis oder einen Lernfahrausweis beantragen können. 

  • Diese Sperrfrist beginnt am Datum der Fahrt ohne Führerausweis. Wenn Sie zum Zeitpunkt der Fahrt ohne Führerausweis das Mindestalter für die Fahrzeug-Kategorie noch nicht erreicht haben, beginnt die Sperrfrist, wenn Sie das Mindestalter erreichen. 
  • Wenn Sie gleichzeitig weitere Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz begehen oder wenn Sie früher schon Widerhandlungen begangen haben, kann die Sperrfrist länger sein.

Weitere Gründe

  • Wenn Sie die medizinischen Mindestanforderungen nicht erfüllen.  
  • Wenn Sie zum vierten Mal die praktische Führerprüfung (Fahrprüfung) nicht bestanden haben.
  • Wenn Sie die praktische Führerprüfung (Fahrprüfung) nicht bestanden haben und ein verkehrspsychologisches Gutachten Ihre Fahreignung verneint.

Spezialfall Führerausweis auf Probe

Wenn Sie den Führerausweis auf Probe haben (das so genannte «grüne L»), gelten für Sie spezielle Regeln im Fall einer Widerhandlung gegen die Strassenverkehrs-Vorschriften:

  1. Bei der ersten mittelschweren oder schweren Widerhandlung, die zum Entzug führt, verlängern wir Ihre Probezeit um ein Jahr – zusätzlich zum Ihrem Führerausweis-Entzug.
  2. Bei der zweiten mittelschweren oder schweren Widerhandlung, die zu Entzug führt, annullieren wir Ihren Führerausweis auf Probe. Das heisst: Er wird ungültig.

Leichte Wiederhandlungen führen weder zu einer Verlängerung der Probezeit noch zu einer Annulierung des Führerausweis auf Probe.

Bei Verlängerung der Probezeit

  • Beginn und Ende der verlängerten Probezeit hängen vom Zeitpunkt des Entzugs ab.
  • Endet der Entzug während der ursprünglichen Probezeit, stellen wir Ihnen nach Ablauf des Entzugs einen neuen Führerausweis auf Probe aus. Die neue Probezeit endet ein Jahr nach Ablauf der ursprünglichen Probezeit.
  • Endet der Ausweisentzug nach Ablauf der ursprünglichen Probezeit, stellen wir Ihnen nach Ablauf des Entzugs einen neuen Führerausweis auf Probe aus. Die Probezeit des neuen Ausweises endet ein Jahr nach dem Ausstellungsdatum des neuen Führerausweises auf Probe.

Bei Annullierung des Führerausweises auf Probe

  • Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre zweite mittelschwere oder schwere Widerhandlung begangen haben, die zum Entzug des Führerausweises führt. Wenn diese während Ihrer Probezeit passiert ist, annullieren wir Ihren Führerausweis auch dann, wenn Sie seither einen unbefristeten Führerausweis erhalten haben.
  • Die Annullierung betrifft alle Kategorien, Unterkategorien und Spezialkategorien. Ausnahmsweise können wir auf Gesuch hin die Spezialkategorien F, G und/oder M belassen.
  • Einen neuen Lernfahrausweis erhalten Sie frühestens ein Jahr nach der Widerhandlung und nur dann, wenn Sie ein positives verkehrspsychologisches Gutachten vorweisen können. Die Kosten für das Gutachten müssen Sie selber bezahlen.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Administrativmassnahmen

Adresse

Lessingstrasse 33
8090 Zürich
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7.15 bis 12.00 Uhr und
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