Verkehrsunterricht bei Führerausweis-Entzug

Sie können den Verkehrsunterricht besuchen, wenn in Ihrer Verfügung steht, dass die Dauer des Führerausweisentzugs verkürzt werden kann. Auf dieser Seite erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen und was Sie dabei beachten müssen.

Haben Sie Ihre Verfügung nach dem 1. Mai 2026 erhalten?


Dann sind Sie hier richtig. Die Informationen auf dieser Seite gelten nur für Personen mit einer Verfügung nach dem 1. Mai 2026 (Verfügungsdatum). Haben Sie Ihre Verfügung vorher erhalten? Dann besuchen Sie bitte diese Seite:

Was beinhaltet der Verkehrsunterricht?

Der Verkehrsunterricht besteht aus einer Feedbackfahrt bei einer Fahrlehrperson Ihrer Wahl und einem Gruppenunterricht bei uns im Strassenverkehrsamt.

1. Teil: Die Feedbackfahrt

Die Feedbackfahrt besteht aus zwei Lektionen à 45 Minuten. Sie können die Fahrt mit einer Fahrlehrperson Ihrer Wahl machen. Diese Person muss aber vom Strassenverkehrsamt berechtigt sein. Die Fahrlehrperson gibt Ihnen eine Rückmeldung über Ihren Fahrstil und Ihre Fahrgewohnheiten. Sie bezahlen die Fahrlehrperson direkt. Die Feedbackfahrt kostet insgesamt 200 Franken.

2. Teil: Der Gruppenunterricht (1-tägig)

Der Gruppenunterricht findet nach der Feedbackfahrt statt. Er beinhaltet 5 Lektionen Theorie. Der Unterricht dauert von 8.30 Uhr bis zirka 15 Uhr.

Wer den Verkehrsunterricht besuchen kann

Sie können den Verkehrsunterricht nur dann besuchen, wenn wir Ihnen den Verkehrsunterricht in Ihrer Entzugs-Verfügung anbieten. Erst wenn Sie beide Unterrichtstelle besucht haben (Feedback-Fahrt und Gruppenunterricht) können Sie uns den Antrag um Verkürzung der Entzugsdauer schicken.

Damit Sie den Verkehrsunterricht besuchen können, müssen Sie fliessend Deutsch sprechen und schreiben können.

Schritt für Schritt zurück zum Führerausweis

  1. Zuerst die Feedback-Fahrt machen

    Wählen Sie eine Fahrlehrperson aus, die wir anerkennen. Bei dieser Person machen Sie die Feedback-Fahrt. Hier finden Sie die Liste:

    Machen Sie die Feedback-Fahrt innerhalb von 2 Monaten ab dem Datum der Entzugs-Verfügung. So haben Sie noch genug Zeit für den Gruppenunterricht. Nur so können wir garantieren, dass die Zeit ohne Führerausweis verkürzt wird.

    Falls der Termin für die Feedback-Fahrt in die Zeit ohne Führerausweis fällt:

    Sie dürfen die Fahrt trotzdem mit dem Auto der Fahrlehrperson machen.

    Was müssen Sie für die Feedback-Fahrt mitnehmen:

    • Führerausweis (sofern vorhanden)
    • Falls sie keinen Führerausweis haben: Identitätskarte und Entzugs-Verfügung

    Sie müssen sich die Feedback-Fahrt bestätigen lassen

    Die Fahrlehrperson muss die Feedback-Fahrt auf diesem Formular bestätigen:

    Sie müssen uns die Bestätigung der Feedback-Fahrt schicken

    Schicken Sie das unterschriebene Formular sofort an die angegebene Adresse. Wenn Sie es digital schicken möchten, scannen Sie den QR-Code auf dem Formular und folgen Sie den Anweisungen online.

  2. Danach den Gruppenunterricht besuchen

    Sie bekommen innerhalb von 10 Tagen nach dem Einreichen der Bestätigung eine Einladung zum Gruppenunterricht. Alle Informationen stehen auf der Einladung.

    Wenn Sie zu spät kommen, können Sie nicht am Kurs teilnehmen. Die Gebühr für den Kurs müssen Sie aber trotzdem bezahlen. Das gilt auch, wenn Sie ohne Entschuldigung nicht erscheinen.

    Was müssen Sie machen, wenn Sie Ihren Kurstermin verschieben müssen:

    Sie müssen sich mindestens vier Arbeitstage vor dem Kurs per Mail (vu@stva.zh.ch) oder telefonisch abmelden: 043 257 83 07

    Kontaktnummer für Notfälle am Kurstag:

    Bei Notfällen am Morgen des Kurstags sind wir von 7.15 bis 7.45 Uhr erreichbar: 043 257 83 07

Wie es danach weitergeht

Sobald Sie den Gruppenunterricht besucht haben, informieren wir die zuständigen Stellen automatisch. Sie müssen nichts mehr tun.

Kontakt

Strassenverkehrsamt – Administrativmassnahmen

Adresse

Lessingstrasse 33
8090 Zürich
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Mittwoch bis Freitag:
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