Zu schnell fahren

Wenn Sie zu schnell fahren, ist das eine Widerhandlung (Straftat) gegen das Strassenverkehrsgesetz. Die Administrativmassnahme gegen Sie hängt von der Geschwindigkeit, dem Ort und weiteren Faktoren ab. In krassen Fällen gilt der so genannte Raserartikel.

Inhaltsverzeichnis

Darauf kommt es an

Für die Beurteilung Ihrer Widerhandlung (Tat, Verstoss) gegen die erlaubten Höchstgeschwindigkeit sind drei Faktoren entscheidend:

  1. Ob sie früher schon eine Administrativmassnahme oder mehrere Administrativmassnahmen hatten.
  2. Wie viel Sie zu schnell gefahren sind.
  3. Wo Sie zu schnell gefahren sind (innerorts, ausserorts, Autostrasse, Autobahn).

Beim ersten Mal

Das Bundesgericht hat in zahlreichen Urteilen genaue Geschwindigkeitswerte festgelegt, die unabhängig vom Einzelfall gelten.

Innerorts

  • Bis 15 Stundenkilometer (km/h) zu schnell: keine Administrativmassnahme (Ordnungsbusse)
  • 16–20 km/h zu schnell: Verwarnung (leichte Widerhandlung)
  • 21–24 km/h zu schnell: mindestens 1 Monat Führerausweis-Entzug (mittelschwere Widerhandlung)
  • 25 km/h und mehr zu schnell: mindestens 3 Monate Führerausweis-Entzug (schwere Widerhandlung)

Ausserorts und Autostrasse

  • Bis 20 km/h zu schnell: keine Administrativmassnahme (Ordnungsbusse)
  • 21–25 km/h zu schnell: Verwarnung (leichte Widerhandlung)
  • 26–29 km/h zu schnell: mindestens 1 Monat Führerausweis-Entzug (mittelschwere Widerhandlung)
  • 30 km/h und mehr zu schnell: mindestens 3 Monate Führerausweis-Entzug (schwere Widerhandlung)

Autobahn

  • Bis 25 km/h zu schnell: keine Administrativmassnahme (Ordnungsbusse)
  • 26–30 km/h zu schnell: Verwarnung (leichte Widerhandlung)
  • 31–34 km/h zu schnell: mindestens 1 Monat Führerausweis-Entzug (mittelschwere Widerhandlung)
  • 35 km/h und mehr zu schnell: mindestens 3 Monate Führerausweis-Entzug (schwere Widerhandlung) 

Beim wiederholten Mal

Wenn Sie schon einmal eine Administrativmassnahme hatten (z. B. Verwarnung oder Führerausweis-Entzug):

Sie müssen wegen des so genannten Kaskadenystems damit rechnen, dass Sie den Führerausweis länger abgeben müssen als für die Mindestdauer bei der ersten Widerhandlung (siehe oben).

Spezialfall Raserdelikt

Krasse Geschwindigkeitsüberschreitungen gelten als Raserfälle: Sie fallen unter den sogenannten Raserartikel und werden besonders hart bestraft.

Ab diesen Geschwindigkeiten ist es ein Raserfall

  • 40 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 30 km/h gilt
  • 50 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 50 km/h gilt
  • 60 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 80 km/h gilt
  • 80 km/h zu schnell, wo Höchstgeschwindigkeit 120 km/h gilt

Führerausweis-Entzug: mindestens zwei Jahre

In einem Raserfall bekommen Sie einen Führerausweis-Entzug von mindestens zwei Jahren. Zusätzlich müssen Sie in der Regel eine Fahreignungs-Untersuchung machen. Nur wenn die Untersuchung positiv ausfällt, dürfen Sie wieder fahren.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Rechtliche Grundlagen

Kontakt

Strassenverkehrsamt - Administrativmassnahmen

Adresse

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8090 Zürich
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Haltestelle «Sihlcity Nord»

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