Umsetzung Pflegeinitiative

Die Umsetzung der Pflegeinitiative erfolgt in zwei Etappen. Gestartet wird mit einer Ausbildungsoffensive, damit in Zukunft genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. In der zweiten Etappe stehen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten im Zentrum.

Worum geht es

Am 28. November 2021 haben Volk und Stände der Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (sog. Pflegeinitiative) zugestimmt. Gemäss dem neuen Artikel 117b der Bundesverfassung müssen Bund und Kantone sicherstellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Ausserdem soll der Bund die Arbeitsbedingungen verbindlich regeln.

Der Bundesrat hat entschieden, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. In der ersten Etappe steht die Ausbildung im Zentrum, in der zweiten die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. 

Erste Etappe

Die erste Etappe der Umsetzung der Pflegeinitiative verfolgt drei zentrale Ziele: eine breite Ausbildungsoffensive und die Möglichkeit, bestimmte Pflegeleistungen direkt, sprich ohne ärztliche Anordnung, zulasten der Sozialversicherungen abrechnen zu können. Zudem soll die Effizienz in der medizinischen Grundversorgung gefördert werden.

Vorteile:

  • Ausbildungsoffensive
  • Direkte Abrechnung der Pflegeleistungen 
  • Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung»

Ausbildungsoffensive 

Mit der Ausbildungsoffensive soll die Ausbildung der Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe gefördert und die Zahl der Bildungsabschlüsse in Pflege höhere Fachschule (HF) und in Pflege Fachhochschule (FH) erhöht werden. Insgesamt soll die Ausbildung im Bereich der Pflege durch Bund und Kantone mit knapp einer Milliarde Franken gefördert werden. Der Bund beteiligt sich mit bis zu max. 50% an den kantonalen Aufwendungen. Das Bundesgesetz ist am 1. Juli 2024 in Kraft getreten und ist auf acht Jahre begrenzt. 

Wie sieht die Umsetzung der Ausbildungsoffensive im Kanton Zürich aus?

Im Rahmen der Ausbildungsoffensive hat der Regierungsrat die Gesundheitsdirektion und die Bildungsdirektion beauftragt, die Umsetzung voranzutreiben. Diese Initiative ist ein wichtiger Bestandteil der Regierungsratsziele für die Legislaturperiode 2023–2027. 

Für die Förderung der Pflegeausbildung stellt der Regierungsrat rund 100 Millionen Franken für die nächsten acht Jahre zur Verfügung. Der Kanton Zürich hat zudem die rechtlichen Grundlagen zur Förderung der Pflegeausbildung geschaffen, wodurch die Basis für die Umsetzung der ersten Etappe gelegt wird. In Abstimmung mit dem Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege treten diese rechtlichen Grundlagen rückwirkend auf den 1. Juli 2024 in Kraft.

Kanton stärkt die Pflegeausbildung

Studierende, Bildungsinstitutionen und Ausbildungsbetriebe erhalten Beiträge zur Förderung der Pflegeausbildung. Im Rahmen der Pflegeinitiative investiert die Gesundheitsdirektion in acht innovative Ausbildungsprojekte, die mit insgesamt 750'000 Franken gefördert werden.
 

Teilprojekte der Ausbildungsoffensive

Im Rahmen der Ausbildungsoffensive werden drei Teilprojekte umgesetzt, die sich auf folgende Wirkungsbereiche konzentrieren:

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Förderung der praktischen Ausbildung

Dieses Teilprojekt liegt in der Verantwortung der Gesundheitsdirektion. Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen erhalten neu während der Umsetzung der Pflegeinitiative (1. Juli 2024 bis 30. Juni 2032) Beiträge für die erbrachten Ausbildungsleistungen in der praktischen Ausbildung von Pflegefachpersonen auf Stufe HF und FH.

Beiträge für Ausbildungsleistungen:

Die Gesundheitsdirektion richtet sich bei der Vergütung der Ausbildungsleistungen nach der aktuellen Ausbildungsverpflichtung (ABV) für Listenspitäler und die Langzeitpflege. Pro geleisteter Ausbildungswoche in Pflege HF und FH erhalten die Gesundheitseinrichtungen einen Beitrag von rund CHF 250 jährlich. Listenspitäler, die ihre Ausbildunsziele übertreffen, erhalten jährlich zusätzlich rund CHF 250 pro geleisteter Ausbildungswoche in Pflege HF und FH. Die effektive Höhe der Vergütung kann zudem je nach Gesamtzahl der geleisteten Ausbildungswochen und der Entwicklung des Finanzhaushalts um bis zu 10% variieren.

Ausbildungverpflichtung:

Für Listenspitäler besteht seit 2012 eine verbindliche ABV. Diese wurde im Jahr 2024 mit den Betrieben und Kommissionen evaluiert und per 1. Januar 2025 angepasst. Für die Langzeitpflege (Heime und Spitex) gilt die ABV seit 2019. Eine Überarbeitung ist für das Jahr 2025 vorgesehen. 

Projektförderung:

Zusätzlich stellt der Kanton jährlich rund CHF 500'000 für innovative Projekt zur Verfügung, die das Ausbildungspotenzial oder die Ausbildungsqualität verbessern. Über die Gesuche entscheidet eine Fachkommission aus der Praxis zusammen mit dem Amt für Gesundheit. 

In den nachfolgenden blauen Informationsboxen finden Sie detaillierte Hinweise zur Gesuchseinreichung für Projekte sowie zum Verfahren für die Ausbildungsbeiträge.

Projektförderung: Eingabefrist 

Gesuche für die Projektförderung können jeweils bis 30. Juni für das darauffolgende Jahr eingereicht werden.

Die nächste Eingabefrist endet am 30. Juni 2026. Eingereichte Gesuche gelten für Projekte im Jahr 2027.

Die Gesuche sind elektronisch an die Fachstelle Gesundheitsberufe einzureichen: fachstelle@gd.zh.ch

Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Projekte sowie zum Ablauf der Gesuchseinreichung finden Sie in der Wegleitung zur Projektförderung.

Projektauswahl für die Jahre 2024 und 2025 

Im Rahmen der Pflegeinitiative investiert die GD in acht von 17 eingereichte innovative Ausbildungsprojekte, die für das Halbjahr 2024 und das Jahr 2025 mit insgesamt CHF 750'000 gefördert werden. Die Unterstützung richtet sich an Spitäler, Heime, Spitex und Verbände mit Sitz im Kanton Zürich. Die ausgewählten Projekte zeichnen sich durch ihre Innovation aus und haben einen positiven Einfluss auf die Pflegeausbildung. Sie setzen wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der praktischen Ausbildung in der Pflege im Kanton Zürich.

Folgende Projekte wurden ausgewählt und erhalten eine finanzielle Unterstützung:
1. Game on - OdA G ZH

Mit einer interaktiven  Imagekampagne im Stil eines Strassenspiels werden Passantinnen und Passanten direkt angesprochen und motiviert, den Pflegeberuf kennenzulernen - ein innovativer Zugang zur Nachwuchsgewinnung.

2. Ausbildungsstation 365° - Stadtspital Zürich

Eine ganzjährig betriebene Ausbildungsstation ermöglicht Studierenden unter professioneller Supervision eine kontinuierliche Praxisanbindung im echten Praxisalltag.

3. Virtuelles Lernen - Kantonsspital Winterthur

Mittels Virtual Reality werden realitätsnahe Pflegesituationen simuliert, um Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz in einem sicheren Lernumfeld zu stärken.

4. Ausbildungspotenzial nutzen - SPICURA - Bildung Gesundheit

Durch die zentrale Organisation von Ausbildungsplätzen im Verbund wird insbesondere kleinen Institutionen der Zugang zur Ausbildung von Pflege ermöglicht - bei gleichbleibend hoher Qualität.

5. Ausbildungsnetz Zürcher Oberland - Spitex Bachtel & Zentrum Breitenhof Rüti

Ein Ausbildungsverbund schafft Synergien zwischen ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen und sichert eine praxisnahe Ausbildung im ländlichen Raum.

6. Ausbildungszone - Universitäts - Kinderspital Zürich (KISPI)

In reguläre Stationen integrierte Ausbildungsbereiche geben Studierenden die Möglichkeit, Verantwortung zu übernehmen und Kompetenzen gezielt aufzubauen. 

7. Resilienzförderng - Universitätsspital Zürich (USZ)

Gezielte Trainings stärken die psychische Widerstandsfähigkeit von Studierenden - ein Beitrag zur langfristigen Gesundheit und beruflichen Stabilität im Pflegeberuf.

8. 24h Lern- und Arbeitsgemeinschaft (LAG) - Universitätsspital Zürich (USZ)

Ein innovatives Modell, bei dem Lernende und Studierende aller Ausbildungsstufen gemeinsam und interprofessionell im Schichtbetrieb arbeiten und lernen - begleitet durch moderne pädagogische Ansätze.

Kantonale Beiträge für Ausbildungsleistungen in der
Pflege HF und FH

Um eine Vergütung für die Ausbildungswochen in der Pflege HF und FH zu erhalten, melden die Gesundheitseinrichtungen Ihre Ausbildungsleistungen des vergangenen Jahres jeweils im ersten Quartal (Mitte Januar) an die Gesundheitsdirektion.

Zusätzlich ist ein Kriterienformular einzureichen, das darlegt, wie die Beiträge in die Ausbildung Pflege HF/FH investiert werden. 

Die Gesundheitsdirektion informiert die Gesundheitseinrichtungen rechtzeitig und stellt alle notwendigen Unterlagen zur Verfügung. Ein separater Antrag ist nicht erforderlich. 

Die Auszahlung der Beiträge erfolgt im zweiten Quartal direkt an die Gesundheitseinrichtungen. Die ersten Auszahlungen für das Halbjahr 2024 erfolgten im Juni 2025. 

Mehr Abschlüsse an den höheren Fachschulen (HF)

Dieses Teilprojekt liegt in der Verantwortung der Bildungsdirektion und hat zum Ziel, die Zahl der Abschlüsse von Pflegefachpersonen an den HF zu erhöhen. Zu diesem Zweck sollen die Bildungsinstitutionen entsprechende Massnahmen ergreifen. Dazu zählen unter anderem die Bekanntmachung des Bildungsgangs Pflege HF sowie die Durchführung vorbereitender Kurse. Weiter sollen Massnahmen zur Reduktion von Ausbildungsabbrüchen getroffen und weitere Angebote für spezifische Zielgruppen geschaffen werden.

Mehr Abschlüsse an den Fachhochschulen (FH)

Im Zuge der Ausbildungsoffensive unterstützt der Bund die FH im Rahmen eines Sonderprogramms über acht Jahre mit 25 Mio. Franken. Durch Anpassungen im Lehrprogramm und durch zusätzliche Kommunikationsmassnahmen soll die Zahl der Bachelorabschlüsse Pflege bis zum Jahr 2032 um rund die Hälfte erhöht werden. Die Konferenz der Rektorinnen und Rektoren der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities) hat mit der Umsetzung im Auftrag der Schweizerischen Hochschulkonferenz am 1. Juli 2024 begonnen. 

Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung

In diesem Teilprojekt liegt die Federführung bei der Bildungsdirektion. Personen, die eine Ausbildung im Bereich Pflege an einer HF oder einen Bachelorstudiengang Pflege an einer FH absolvieren, können finanzielle Unterstützung beantragen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Förderbeiträge tragen zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Ausbildung bei. Mithilfe der Förderbeiträgen sollen möglichst viele Personen die Möglichkeit erhalten, eine Ausbildung im Pflegebereich zu machen. 

Direkte Abrechnung der Pflegeleistungen 

Pflegefachpersonen sollen bestimmte Leistungen ohne ärztlichen Auftrag oder ohne ärztliche Anordnung direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können.

Mit der Möglichkeit, gewisse Leistungen im Bereich der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege ohne ärztliche Anordnung erbringen zu können, werden die Kompetenzen der Pflegefachpersonen besser berücksichtigt und ihre Rolle in der Grundversorgung gestärkt.

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung wird entsprechend geändert. Der Bundesrat hat die betroffenen Pflegeleistungen in der Krankenpflegeleistungsverordnung definiert. Die Änderungen traten am 1. Juli 2024 in Kraft. Ein Kontrollmechanismus, der zwischen den Tarifpartnern auszuhandeln ist, soll einen ungerechtfertigten Anstieg der Gesundheitskosten verhindern.

Die vollständige Verordnung finden sie hier

Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung»

Der Bund unterstützt Projekte in der Berufsausübung und Bildung, die der Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung (EmGv) und insbesondere der Interprofessionalität dienen mit knapp 8 Millionen Franken. Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag leisten, die Grundversorgung von Langzeitpatientinnen und Langzeitpatienten zu optimieren und effizient auszurichten. 

Projekteinreichung ans BAG

Die erste Förderrunde ist seit dem 5. Januar 2025 abgeschlossen. Welche Projekte gefördert werden, wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 kommuniziert.

Die nächste Förderrunde des EmGv-Förderprogramms wird zu gegebener Zeit auf der Webseite des BAG angkündigt. 

Mehr erfahren

 

Zweite Etappe

Im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative will der Bund in der 2. Etappe die weiteren Forderungen nach Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Förderung der beruflichen Entwicklung umsetzen.

Der Bunderat hat am 25. Januar 2023 die Eckpunkte beschlossen und am 8. Mai 2024 die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) sowie zur Revision des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG) eröffnet. Am 21. Mai 2025 hat er beide Gesetzesentwürfe zuhandes des Parlaments verabschiedet.

Nationales Monitoring Pflegepersonal 

Das Nationale Monitoring des Pflegepersonals stellt Daten zusammen, um die Situation des Pflegepersonals in der Schweiz abzubilden. Mit regelmässigen Aktualisierungen ist es ein wichtiges Instrument zur Evaluation der Massnahmen, die im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative ergriffen werden.

Im Auftrag des BAG und der GDK wurde das Monitoring vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) entwickelt. 

Nationales Monitoring Pflegepersonal

Die im Rahmen des Nationalen Monitorings Pflegepersonal erhobenen Indikatoren werden schrittweise auf der Webseite von Obsan veröffentlicht sowie regelmässig aktualisiert.

Mehr erfahren

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Gesundheitsdirektion – Amt für Gesundheit

Adresse
Stampfenbachstrasse 30
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)
Telefon
+41 43 259 51 00
E-Mail
afg@gd.zh.ch

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Adresse
Ausstellungsstrasse 80
8090 Zürich
Route (Google)
Telefon
+41 43 259 77 00

Telefonzentrale


Bürozeiten
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail
info@mba.zh.ch

Hochschulamt

Adresse
Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)
Telefon
+41 43 259 23 48

Sekretariat

E-Mail
info@hsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: