Umsetzung Pflegeinitiative

Die Umsetzung der Pflegeinitiative erfolgt in zwei Etappen. Gestartet wird mit einer Ausbildungsoffensive, damit in Zukunft genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. In der zweiten Etappe stehen Massnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten im Zentrum.

Worum es geht

Am 28. November 2021 haben Volk und Stände der Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (sog. Pflegeinitiative) zugestimmt. Gemäss dem neuen Artikel der Bundesverfassung müssen Bund und Kantone sicherstellen, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Ausserdem soll der Bund die Arbeitsbedingungen verbindlich regeln.

Der Bundesrat hat entschieden, die Pflegeinitiative in zwei Etappen umzusetzen. In der ersten Etappe steht die Ausbildung im Zentrum, in der zweiten die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten. 

Erste Etappe

Die erste Etappe der Umsetzung Pflegeinitiative verfolgt drei zentrale Ziele: eine breite Ausbildungsoffensive und die Möglichkeit, bestimmte Pflegeleistungen direkt, sprich ohne ärztliche Anordnung, zulasten der Sozialversicherungen abrechnen zu können. Zudem soll die Effizienz in der medizinischen Grundversorgung gefördert werden.

Vorteile:

  • Ausbildungsoffensive
  • Direkte Abrechnung der Pflegefachpersonen
  • Förderprogramm «Effizienz in der medizinischen Grundversorgung»

Ausbildungsoffensive 

Mit der Ausbildungsoffensive soll die Ausbildung der Pflegefachpersonen auf Tertiärstufe gefördert und die Zahl der Bildungsabschlüsse in Pflege höhere Fachschule (HF) und in Pflege Fachhochschule (FH) erhöht werden. Mit diesen Massnahmen soll ein wichtiger Teil der Pflegeinitiative rasch umgesetzt werden. 

Wie sieht die Umsetzung der Ausbildungsoffensive im Kanton Zürich aus?

Für die Umsetzung der Ausbildungsoffensive im Kanton Zürich hat der Regierungsrat die Gesundheitsdirektion sowie die Bildungsdirektion beauftragt. Zudem ist die erfolgreiche Umsetzung ein Bestandteil der Regierungsratsziele der Legislatur für die Jahre 2023 bis 2027.

Der Regierungsrat sieht für die Förderung der Ausbildung im Bereich Pflege rund 100 Mio. Franken für acht Jahre vor. Zudem hat er das kantonale Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege im Februar 2024 zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.  Im Juli 2024 hat die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (KSSG) dem Kantonsrat beantragt, das Einführungsgesetz zu erlassen. Damit wird die kantonale Grundlage für die Umsetzung der ersten Etappe geschaffen.

Folgende Wirkungsbereiche stehen im Mittelpunkt:  

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Förderung der praktischen Ausbildung

Dieses Teilprojekt wird federführend durch die Gesundheitsdirektion umgesetzt.

Die Betriebe leisten einen erheblichen Beitrag an die Ausbildung von Pflegefachpersonen HF/FH. Grundsätzlich ist die Ausbildungstätigkeit über die Fallpauschalen (Akutspital) bzw. über die Restfinanzierung (Heime und Spitex) abgegolten. Es ist aber davon auszugehen, dass die Kosten damit nicht vollständig gedeckt sind. Ab 1. Juli 2024 werden alle Institutionen, welche Praktika für Pflege HF/FH anbieten, berechtigt sein, eine zusätzliche Vergütung zu erhalten. Diese wird rückwirkend voraussichtlich im Q2/2025 zum ersten Mal ausgerichtet. Die Entschädigung erfolgt mit einem Fixbetrag pro geleisteter Ausbildungswoche. Ausbildungswochen, die über der Ausbildungsverpflichtung (ABV) geleistet werden, sollen mit einem höheren Betrag vergütet werden. Die Betriebe müssen nach vordefinierten Kriterien nachweisen, dass sie die Gelder zweckgebunden einsetzen (z.b für die Erhöhung des Stellenetats Berufsbilderinnen und -bildner). Zusätzlich wird ein Budget für innovative Projekte zur Erhöhung des Ausbildungspotentials und/oder der Ausbildungsqualität für die Ausbildungen Pflege HF/FH zur Verfügung stehen. Erste Projekte sollen ab 2025 mitfinanziert werden können.

Revision Ausbildungsverpflichtung Akut und Langzeit

Der Kanton Zürich hat bereits im Jahr 2012 als einer der ersten Kantone eine ABV für die Listenspitäler erlassen. Das Konzept wurde in den letzten zwölf Jahren kaum verändert und muss der aktuellen Situation angepasst werden. Im Frühjahr 2024 wurde dazu eine umfassende Evaluation in enger Zusammenarbeit mit den Betrieben und den zuständigen Kommissionen erarbeitet. Auf dieser Grundlage wird nun die ABV Akut überarbeitet. Die ABV Langzeit (Heime und Spitex) ist seit dem Jahr 2019 in Kraft. Eine Evaluation und Überarbeitung ist für das Jahr 2025 geplant.

Mehr Abschlüsse an den Höheren Fachschulen

Dieses Teilprojekt liegt in der Verantwortung der Bildungsdirektion und hat zum Ziel, die Zahl der Abschlüsse von Pflegefachpersonen an den Höheren Fachschulen (HF) zu erhöhen. Mithilfe zusätzlicher Angebote an den HF soll die Zahl der Ausbildungsabschlüsse für diplomierte Pflegefachpersonen erhöht beziehungsweise die Ausbildungsabbrüche gesenkt werden. Dies umfasst beispielsweise Schnupperangebote für Interessierte, Vorbereitungsangebote für Quereinsteigende sowie Kurse für Studierende zur Förderung der Resilienz im Berufsalltag.

Mehr Abschlüsse an den Fachhochschulen

Im Rahmen der projektgebundenen Beiträge (PgB) ist ein
Sonderprogramm Pflege mit dem Ziel geplant, die Anzahl Ausbildungsabschlüsse in Pflege an den Fachhochschulen (Bachelor FH) zu erhöhen. Die Massnahmen werden derzeit von swissuniversities im Auftrag der Schweizerischen Hochschulkonferenz (SHK) erarbeitet. Dieses Programm ist Teil der Ausbildungsoffensive, nicht jedoch des Ausbildungsfördergesetzes Pflege des Kantons Zürich.

Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung

Für dieses Teilprojekt liegt die Federführung bei der Bildungsdirektion. Zukünftige Pflegefachpersonen sollen während ihrer Ausbildung an einer Höhere Fachschule (HF) oder einer Fachhochschule (FH) finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Damit sollen möglichst viele Personen die Möglichkeit erhalten, eine Ausbildung im Pflegebereich zu machen. Im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben soll ein möglichst grosser Personenkreis profitieren, um eine möglichst grosse Wirkung zu erzielen.

Direkte Abrechnung der Pflegefachpersonen

Pflegefachpersonen sollen bestimmte Leistungen direkt zulasten der Sozialversicherungen abrechnen können. Mit der Möglichkeit, gewisse Leistungen im Bereich der Abklärung, Beratung und Koordination sowie der Grundpflege ohne ärztliche Anordnung zu erbringen, sollen die Kompetenzen der Pflegefachpersonen besser berücksichtigt und ihre Rolle in der Grundpflege gestärkt werden können. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung wird entsprechend geändert. Der Bundesrat hat die betroffenen Pflegeleistungen in der Krankenpflege-Leistungsverordnung definiert. Die vollständige Verordnung finden sie hier. Die Änderungen traten am 1. Juli 2024 in Kraft. Ein Kontrollmechanismus, der zwischen den Tarifpartnern auszuhandeln ist, soll einen ungerechtfertigten Anstieg der Gesundheitskosten verhindern.

Effizienz in der medizinischen Grundversorgung fördern

Der Bund unterstützt im Weiteren mit acht Millionen Franken während vier Jahren Projekte in der Berufsausübung und Bildung, die der Förderung der Effizienz in der medizinischen Grundversorgung und insbesondere der Interprofessionalität dienen. Gefördert werden Projekte, die einen Beitrag leisten, die Grundversorgung von Langzeitpatientinnen und -patienten zu optimieren und effizient auszurichten. 

 

Zweite Etappe

Im Rahmen der Umsetzung der Pflegeinitiative wird ein neues Bundesgesetz erarbeitet, dass die Arbeitsbedingungen in der Pflege und die beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten verbessert werden. So soll die Arbeitszufriedenheit gefördert und die Zahl der Berufsausstiege gemindert werden. Unteranderem soll die Rolle der Pflegeexpertinnen und -experten Advanced Practice Nurse (APN) rechtlich geregelt werden. Die Wirkung der getroffenen Massnahmen soll mit dem Nationalen Monitoring Pflegepersonal überprüft werden.

Vorteile:

  • Neues Gesetz über die anforderungsgerechten Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP)
  • Berufliche Entwicklung fördern 
  • Nationales Monitoring Pflegepersonal

Der Bundesrat eröffnete am 8. Mai 2024 die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) sowie zur Änderung des Gesundheitsberufegesetzes (GesBG). Die Vernehmlassung dauert bis zum 29. August 2024. Die Stellungnahme des Kanton Zürich ist seit Juli mit RRB Nr. 808/2024 öffentlich zugänglich. 

Das nationale Monitoring des Pflegepersonals erhebt systematisch und objektiv Daten, um die Wirkung der getroffenen Massnahmen zu überprüfen. Im Auftrag des BAG und der GDK wurde das Monitoring vom Schweizerischen Gesundheitsobservatorium (Obsan) entwickelt. 

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Gesundheitsdirektion - Amt für Gesundheit

Adresse
Stampfenbachstrasse 30
Postfach
8090 Zürich
Route (Google)
Telefon
+41 43 259 51 00

E-Mail
afg@gd.zh.ch

Mittelschul- und Berufsbildungsamt

Adresse
Ausstellungsstrasse 80
8090 Zürich
Route (Google)
Telefon
+41 43 259 77 00

Telefonzentrale


Bürozeiten
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

E-Mail
info@mba.zh.ch

Hochschulamt

Adresse
Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)
Telefon
+41 43 259 23 48

Sekretariat

E-Mail
info@hsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: