Informationen für Lernende

Sie haben sich für eine berufliche Grundbildung entschieden? Herzliche Gratulation! Jährlich fällen zwei von drei Jugendlichen in der Schweiz diesen Entschluss und schaffen damit die Grundlage für eine spannende Karriere.

Berufliche Grundbildung

Die berufliche Grundbildung vermittelt den Lernenden alle Kenntnisse und Fähigkeiten, die sie für den Beruf brauchen. Die Lernenden arbeiten in ihrem Lehrbetrieb und besuchen an ein bis zwei Tagen pro Woche die Berufsfachschule. Dort wird das entsprechende Fachwissen weitergegeben; es werden aber auch allgemeinbildende Fächer und Sport unterrichtet.

Ein weiterer Teil der Ausbildung findet am dritten Lernort, in den überbetrieblichen Kursen, statt.

Diese gleichzeitige Ausbildung in Betrieb und Berufsfachschule – auch duales System genannt – ist eine gute Basis für ein erfolgreiches Berufsleben.

Die Ausbildung dauert zwei, drei oder vier Jahre. Bedingung ist immer ein vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt genehmigter Lehrvertrag.
Während oder nach der beruflichen Grundbildung kann die Berufsmaturität erworben werden.

Lehrvertrag

Das Ausbildungsverhältnis wird mit einem Lehrvertrag schriftlich geregelt, der für alle Berufslehren einheitlich ist. Er ist befristet und muss zwingend vor Beginn der Berufslehre von beiden Parteien unterschrieben und vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt genehmigt werden.

Aufgeführt werden darin:

  • Art und Dauer der beruflichen Grundbildung
  • Lohn
  • Probezeit
  • Arbeitszeit
  • Ferien

Allfällige Bestimmungen zu Versicherungen, Unterkunft und Verpflegung oder zur Anschaffung von Werkzeugen können zusätzlich erfasst werden. 

Kontakt

Mittelschul- und Berufsbildungsamt - Abteilung Betriebliche Bildung

Adresse

Ausstellungsstrasse 80
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 77 00

E-Mail

lehraufsicht@mba.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: