Wer das Schweizer Bürgerrecht besitzt und im Kanton Zürich wohnt, kann beim Passbüro Zürich einen Pass oder ein «Kombi» (Pass und Identitätskarte zusammen) beantragen. Wer kurzfristig reisen muss, kann sich einen Notpass ausstellen lassen.
Auf dieser Seite
Weihnachten / Neujahr
Das Passbüro ist über die Festtage an folgenden Tagen geschlossen:
24./25./26./31. Dezember 2025 sowie 1./2. Januar 2026.
Am 22./23./29./30. Dezember 2025 haben wir normal gemäss Öffnungszeiten geöffnet.
Ohne vorherigen Antrag (online oder telefonisch) und ohne Termin für die Datenerfassung können keine Ausweise ausgestellt werden.
Notpässe (Provisorische Pässe) können im Notpassbüro am Flughafen ausgestellt werden (Öffnungszeiten siehe «Standorte»).
Das Kantonale Passbüro wünscht frohe Festtage und ein gutes neues Jahr!
Pass mit oder ohne Identitätskarte
Bei Minderjährigen ist die Zustimmung beider sorgeberechtigten Elternteile nötig (ausser ein Elternteil hat das alleinige Sorgerecht).
Ohne vorherigen Antrag (online oder telefonisch) und ohne Termin für die Datenerfassung können keine Ausweise ausgestellt werden. Am vereinbarten Termin müssen Sie persönlich im Passbüro erscheinen.
Pässe können nicht verlängert und müssen in jedem Fall neu ausgestellt werden.
Für einen verlorenen Pass oder Identitätskarte benötigen Sie jeweils eine Verlustanzeige einer Schweizer Polizeistelle.
Klicken Sie unten auf «Starten» und lassen Sie sich durch den Ablauf lotsen. Erfahren Sie, welche Unterlagen Sie brauchen.
Identitätskarte
(IDK ohne Datenchip)
Benötigen Sie nur eine Identitätskarte ohne Datenchip, wenden Sie sich bitte an die Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde. Wohnen Sie in der Stadt Zürich ist das Stadthaus dafür zuständig.
Das Passbüro nimmt keine Anträge nur für Identitätskarten ohne Datenchip entgegen.
Biometrische Identitätskarte (IDK mit Datenchip)
Die Einführung der neuen Identitätskarte ist ab 2. November 2026 geplant. Die neue Identiätskarte wird, wie schon der heutige biometrische Schweizer Pass, mit einem Datenchip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild enthält. Damit wird die künftige biometrische Identitätskarte noch besser vor Missbrauch geschützt sein. Deren Bezug wird freiwillig sein. Die Gebühr bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Datenchip.
Die EU-Länder stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus. Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein (maximal zehn Jahre für Erwachsene). Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen können:
- Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
- Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.
Im Kanton Zürich sind die Gemeinden ermächtigt nicht biometrische Identitätskarten auszustellen.
Auf der Website www.schweizerpass.ch ist ein Erklärvideo zu finden, das die Besonderheiten der beiden Varianten von Identitätskarten aufzeigt.
Notpass
Notpässe (provisorische Pässe) enthalten im Gegensatz zum Pass keinen Datenchip und werden sowohl vom Passbüro als auch vom Notpassbüro am Flughafen ausgestellt. Für einen Notpass brauchen Sie keinen Termin. Eine telefonische Voranmeldung ist jedoch nützlich (Telefonnummern siehe «Kontakt»).
Der Notpass kann vor Ort gedruckt werden. Er hat allerdings den Nachteil, dass er nicht von allen Ländern zur Einreise oder zum Transit akzeptiert wird. Bitte erkundigen Sie sich bei der Botschaft / dem Konsulat des Ziellandes, Ihrem Reisebüro, oder Ihrer Fluggesellschaft nach den Einreise- und Transitvorschriften.
Bei grosser Nachfrage (zum Beispiel vor und während der Schulferien) müssen Sie mit Wartezeiten rechnen.
Minderjährige, die einen Notpass benötigen, müssen von den Eltern begleitet werden. Ist das nicht möglich, ist die schriftliche Zustimmung der sorgeberechtigten Elternteile vorzuweisen.
Weitere Informationen zum Notpass und ein Zustimmungsformular für das Beantragen von Notpässen für Minderjährige finden Sie unten unter «Merkblätter & Formulare».
Merkblätter & Formulare
- Download Fotomustertafel PDF | 6 Seiten | deutsch | 1 MB
- Download Pass- oder «Kombi»-Antrag, Mitzubringende Dokumente PDF | 1 Seiten | deutsch | 102 KB
- Download Bezug von Schweizer Identitätskarte, Pass und Notpass PDF | 2 Seiten | deutsch | 182 KB
- Download Austauschpassgesuch PDF | 1 Seiten | Deutsch | 93 KB
- Download Informationen zum Notpass PDF | 1 Seiten | deutsch | 94 KB
- Download Vollmacht zur Ausweisabholung PDF | 1 Seiten | Deutsch | 98 KB
- Download Zustimmung des Beistands bei verbeiständeten Personen PDF | 1 Seiten | Deutsch | 97 KB
- Download Zustimmung der Eltern bei Kindern und Jugendlichen PDF | 1 Seiten | Deutsch | 107 KB
Ausweisgebühren
Die Gebühren bezahlen Sie bitte vor Ort mit Kredit- oder Debitkarte, digital mit Twint, oder in bar.
Eine Bezahlung mit American Express (Amex) oder auf Rechnung ist nicht möglich.
Die Ausweise werden erst zur Produktion freigegeben, wenn die Gebühren bezahlt sind.
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Gebühren (inkl. Porto von CHF 5 pro Ausweis*)
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CHF
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Gültigkeit
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|---|---|---|
| Kombi (Pass + Identitätskarte) Erwachsene | 158 |
10 Jahre |
| Kombi (Pass + Identitätskarte) Kinder (0–18 Jahre) | 78 | 5 Jahre |
| Pass Erwachsene | 145 | 10 Jahre |
| Pass Kinder (0–18 Jahre) | 65 | 5 Jahre |
| Identitätskarte Erwachsene: Ausstellung nur über Wohngemeinde | 70 | 10 Jahre |
| Identitätskarte Kinder (0–18 Jahre): Ausstellung nur über Wohngemeinde | 35 | 5 Jahre |
| Provisorischer Pass im Passbüro (kein Porto) | 100 | 1 Reise / max. 12 Monate |
| Provisorischer Pass am Flughafen (kein Porto) | 150 | 1 Reise / max. 12 Monate |
* Die Portokosten entstehen durch den Versand der Ausweise vom externen Produktionsort an die im Antrag erfasste Lieferadresse.
Reisehinweise
Einreisebestimmungen
Die Mitarbeitenden des Passbüros erteilen keine Auskünfte zu Einreisevorschriften anderer Länder. Bitte erkundigen Sie sich bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes, Ihrem Reisebüro oder Ihrer Fluggesellschaft nach den Einreise- und Transitvorschriften.
Reisen mit Minderjährigen
Im Pass der Kinder können die Namen der sorgeberechtigten Eltern eingetragen werden. Das empfiehlt sich vor allem dann, wenn die Eltern anders heissen als ihre Kinder und sie mit ihnen ins Ausland reisen möchten. Bei verheirateten Eltern sind Originale des Ehescheins oder des Familienausweises mitzubringen. Bei unverheirateten Eltern ist ein amtliches Originaldokument, welches das gemeinsame Sorgerecht bestätigt, vorzulegen.
Hundeverbot
Ein hohes Kundinnen- und Kundenaufkommen und fehlende Rückzugsmöglichkeiten im Wartebereich sind für Hunde oft mit Stress verbunden. Aus Sicherheitsgründen sind Hunde deshalb im Passbüro nicht erlaubt.
Sie haben die Möglichkeit Ihren Hund draussen an einem der beiden Haken beim Haupteingang (unmittelbar neben der Treppe) anzubinden und ihn nach dem Termin wieder abzuholen.
Ausgenommen sind Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen.
Inklusion und Barrierefreiheit
Die Inklusion der gesamten Zürcher Bevölkerung sowie ein barrierefreier Zugang zum Passbüro sind uns sehr wichtig. Nachfolgend sehen Sie Dienstleistungen, welche wir für Sie sicherstellen:
Behindertenparkplatz und Rampe
Beim Eingang Sihlquai 255 befindet sich ein Parkplatz für Personen mit einer Gehbehinderung. Unmittelbar in der Nähe hat es eine Rampe für einen barrierefreien Zugang zum Passbüro. Die Rampe kann auch für Kinderwagen genutzt werden.
Eurokey-Hebebühne
Wenn Sie lieber die Hebebühne nehmen möchten, dann können Sie diesen beim Eingang Sihlquai 253 mit dem Eurokey bedienen. Fall Sie keinen Eurokey haben, dann können Sie sich vorgängig oder spontan bei uns melden und wir übernehmen den Service für Sie und bedienen den Lift, damit Sie barrierefrei ins Passbüro kommen.
Termin in Gebärdensprache
Wenn Sie gehörlos oder schwerhörig sind und den Termin im Passbüro in Gebärdensprache wahrnehmen möchten, geben Sie uns vorgängig per E-Mail Bescheid, damit wir sicherstellen können, dass der entsprechende Mitarbeiter vor Ort ist, um zu übersetzen. Ansonsten sind unsere Mitarbeitenden geschult langsam zu sprechen, damit Sie von den Lippen ablesen können.
Assistenzhunde
Wenn Sie einen Assistenzhund haben, darf dieser Sie natürlich ins Passbüro begleiten.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Der kantonale Webauftritt (www.zh.ch) soll möglichst vielen Menschen zugänglich sein. Wir arbeiten laufend daran, Hürden für Menschen mit Behinderungen abzubauen.
Wir sind offen für Verbesserungsvorschläge. Damit kommen wir dem kantonalen Auftrag nach, die gesellschaftliche und politische Teilhabe für alle zu ermöglichen.
Wenn Sie etwas feststellen, was verbessert werden kann, informieren Sie uns bitte umgehend.
Lernende im Passbüro
Das Passbüro ist ein Ausbildungsplatz für KV-Lernende in der öffentlichen Verwaltung und trägt mit stolz die Lehrbetriebsvignette.
Als Kaufmann und Kauffrau erledigst Du anspruchsvolle kaufmännische Arbeiten in der kantonalen Verwaltung. Du koordinierst, planst und bearbeitest administrative Aufgaben und stehst in direktem Kontakt mit diversen Anspruchsgruppen, vor allem Kundinnen und Kunden am Schalter. Ausserdem holst Du Auskünfte ein, organisierst Anlässe und führst Protokoll.
Wenn diese Aufgaben und viele mehr für Dich spannend klingen, dann klicke für weitere Informationen zum Thema Lehre & Bewerbung als Kaufmann/-frau EFZ in der öffentlichen Verwaltung auf nachfolgenden Link: Kaufmann/-frau EFZ, öffentliche Verwaltung
Standorte
Weiterführende Informationen
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Kontakt
Passbüro
8005 Zürich
Vor Ort im Passbüro werden keine Ausweisanträge entgegengenommen. Beantragen Sie Ihre Ausweise am besten online.
Ausweise online beantragen:
- www.schweizerpass.ch
- rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr
Telefonische Erreichbarkeit:
- Montag und Donnerstag: 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 17.00 Uhr
- Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 bis 12.00 / 13.30 bis 16.00 Uhr
Schalteröffnung:
- Montag und Donnerstag: 08.00 bis 12.00 / 13.00 bis 18.00 Uhr
- Dienstag, Mittwoch, Freitag: 08.00 bis 16.00 Uhr durchgehend
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